Hindert Datenschutz die Entwicklung von KI in der EU ?
Diese häufig vertretene Ansicht halte ich für falsch und fand sie faktisch bisher auch kaum untermauert.
Sie wurde mir meist als sehr simple Überlegung präsentiert, ohne sie weiter zu begründen.
Meist so: „KI braucht jede Menge Daten um zu lernen, zu „trainieren“.
Wer die Menge beschränkt, handele sich entscheidende Wettbewerbsnachteile ein.
Als Beweis wird angeführt: Der Zustand bzw. Rückstand der IT-Industrie in der EU im Vergleich zu den USA.“*
Durchaus auch von deutschen Informatik-Professoren, die mir allerdings sowieso verdächtig sind: Obwohl ihr Metier die Datenverarbeitung ist, gibt es kaum jemals eine Äußerung zum Datenschutz aus dieser Berufsgruppe.
Meine Ansicht:
Nur ein Bruchteil der Daten sind durch das Datenschutzrecht geschützt, nämlich ausschließlich personenbezogene Daten, also die, die etwas über eine natürliche Person aussagen.
Nicht geschützt ist der Großteil der Daten, nämlich Fakten bzw. Wissensdaten aus allen Bereichen. Eine Auswahl:
| Nr. |
Datenbereich |
| 1 |
Wetterdaten |
| 2 |
Börsenkurse und Finanzmarktdaten |
| 3 |
Geografische Daten (z.B. Karten, topografische Daten) |
| 4 |
Verkehrsdaten (z.B. Verkehrsfluss, Staus) |
| 5 |
Umwelt- und Klimadaten |
| 6 |
Wissenschaftliche Forschungsdaten (z.B. astronomische Daten, chemische Eigenschaften) |
| 7 |
Technische Spezifikationen und Produktdaten |
| 8 |
Historische Daten und Archive |
| 9 |
Linguistische Daten (z.B. Wörterbücher, Sprachkorpora) |
| 10 |
Statistische Daten (z.B. Volkswirtschaftliche Statistiken) |
| 11 |
Logistische Daten (z.B. Lieferketteninformationen) |
| 12 |
Energieverbrauchs- und Produktionsdaten |
| 13 |
Immobiliendaten (z.B. Grundstücksinformationen, Baupläne) |
| 14 |
Landwirtschaftliche Daten (z.B. Ernteerträge, Bodenbeschaffenheit) |
| 15 |
Industrielle Produktionsdaten |
| 16 |
Daten aus der Tier- und Pflanzenforschung |
| 17 |
Daten aus der Materialwissenschaft |
| 18 |
Daten aus der Geologie und Mineralogie |
| 19 |
Daten aus der Ozeanographie |
| 20 |
Daten aus der Astronomie und Astrophysik |
Dieser Bruchteil der vorhandenen und sinnvoll nutzbaren Datenbereiche enthalten in der Regel keine Informationen, die sich auf identifizierbare Personen beziehen, und fallen daher nicht unter den Schutz des Datenschutzrechts.
Hinzukommen personenbezogene Daten, die sich maschinell-automatisiert zuverlässig anonymisieren lassen.
Teilweise sind diese Daten natürlich aus anderen Gründen dennoch geschützt, hauptsächlich aus Gründen des Urheberrechts: Hart erarbeitetes Spezialwissen will der Inhaber in der Regel nicht verschenken …
Wo ist also die „Schuld“ letztlich des Menschenrechts auf Privatheit (Art. 8 I EU-Grundrechtecharta) von dem die DSGVO nur eine gewollte Konkretisierung ist?
Ich sehe nur: Mal wieder meinen milliardensschwere US-Konzerne, sie müssten unsere personenbezogenen Daten, sogar Gesundheit- und Politikdaten, KOSTENLOS und im industriellen Maßstab erhalten können.
Ganz im Sinne der US-Verfassung: Daten von Ausländern sind vogelfrei !! So „frei verfügbar“ wie es einst, als es für die USA wirtschaftlich wichtig war, die afrikanischen Sklaven waren. Heute sind Sklaven wirtschaftlich uninteressant (Dampfmaschine, industrielle Revolution etc.) geworden, persönliche Daten sind das neue Rohstoff, das „Öl des 21. Jhdts“. Wo kriegt man sie günstigst als US-Konzern? Außerhalb der USA!
Und so machen die US-Datenkraken mit Millionen Lobbygeldern dafür Werbung. Und unsere „Eliten“ plappern das, wie gewohnt** und gewünscht, nach, ohne zu „wissen“, dass es um den industriellen Eingriff in ein garantiertes, demokratienotwendiges Menschenrecht (Art. 8 EU-Grundrechtecharta) geht. Oder, sehr gern gewählte Variante unserer ach-so-freien Hochschulprofessoren, sie schweigen ängstlich, da Kritik an den unsere Unis gezielt minimal sponsornden (Drittmittel!!! Lechz!!) US-Datenkraken längst als karrieregefährlich konstruiert und erkannt wurde.
*Ob der Grund für den schlechten Zustand der EU-Industrie nicht darin liegt, dass es schlicht absurd ist, zu versuchen, IT-Innovationen unter zugestandener CIA/NSA-Beobachtung zu entwickeln und außerdem der Rückgang etwa zeitgleich mit dem Einsatz von Echelon verbunden ist, wird, soweit ich erkennen kann, nicht thematisiert. Uns „fehlen“ auch Instrumente wie eine In-Q-Tel, die u.a. Palantir auf die Sprünge half …
**Siehe den nicht vorhandenen Protest unserer Hochschulprofessoren gegen Safe Harbor, Privacy Shield und nun „Security Framework“: Sämtlich illegale Lizenzen zwecks industriellem Massentranport von persönlichen Daten, die illegal - und entgegen öffentlicher Information/Proteste - in Gang gesetzt werden konnten.
Verfassungsrechtler schmunzeln: Zuletzt läuft es jetzt auf Basis eines bloßen US-Präsidentenbefehls … tiefer kann man sich kaum ducken, als es die EU-Kommission nun zum dritten Mal vorgemacht hat.