Daher ordnete die Polizei an, dass der rechte Zeigefinger des Angeklagten durch unmittelbaren Zwang auf den Fingerabdrucksensor der Mobiltelefone gelegt werden solle, um die Sperre aufzuheben.
Der “unmittelbare Zwang” ist simple, rohe physische Gewalt.
Dabei ist übrigens interessant zu lesen an anderer Stelle, dass es umgekehrt in deutschem Recht undenkbar ist, dass man jemanden zur Herausgabe seiner PIN zwingen darf - weil dies den Zwang darstellen würde, dass ein Beschuldigter aktiv an der eigenen Verfolgung mitwirken müsste und das ist explizit ausgeschlossen.
Kurz:
a) Biometrie mittels physischer Gewalt knacken ist ok
b) PIN mittels beliebiger Zwangsmassnahmen knacken ist nicht ok.
PS: Zeugen (nicht beschuldigte) darf man aber sehr wohl zur Herausgabe von Zugangsdaten zwingen.
Was willst du damit sagen? Etwa gar: X wird Zeuge eines Verbrechens (z.B. eines Überfalles auf ein Juweliergeschäft in einer Straße, durch die x gerade geht) , und nun kann die Polizei bei der Zeugenbefragung x zur Herausgabe von Zugangsdaten oder Handy-Fingerprint zwingen? Hattest du es so gemeint
Nein, es geht darum, dass z.B. ein Mitarbeiter einer Firma, der nicht selbst beschuldigt wird, aber Zugangscodes kennt, diese herausrücken muss. Der Beschuldigte z.B. ein Unternehmer, selbst muss das nicht.
Wenn Dein Partner Deine PINs kennt, darf er rechtlich zur Herausgabe gezwungen werden. Du nicht.
Das wäre der feuchte Traum aller Überwachungsjunkies. Ich wüsste einige User hier, die das selbstverständlich nur zu deinem Besten fordern. Immerhin wäre das alles sowas von rechtsstaatlich, dass ich diesem Staat dankbar für seine Menschenfreundlichkeit sein muss. Bleibt zu hoffen, dass es technisch nie möglich sein wird, meine Gedanken auszulesen.
Aber jetzt zum Thema:
Ein Freund deponiert bei mir eine mit Veracrypt verschlüsselte Festplatte in Rahmen seines Backupskonzept. Es soll ja eine Sicherung möglichst außerhalb der eigenen Wohnung deponiert werden. Dem Freund wir eine schwere Straftat vorgeworfen. Als Beschuldigter muss er gar nichts sagen. Wie soll die Polizei wissen, dass bei mir ein Festplatte lagert? Nun redet er leider doch und die Polizei erfährt von der Festplatte. Dann kann die Polizei mittels § 95 StPO die Herausgabe der Festplatte bei mir verlangen. Mache ich. Aber woher soll ich das Passwort kennen?
Meine Partnerin verrät mir als Rückfallebene ihre Handy-PIN. Auch da kommt es darauf an, ob sie dicht hält. Wenn nein soll mir die Polizei doch beweisen, dass ich die PIN kenne. Solange nicht schriftliches hinterlegt ist, widerspreche ich der Behauptung. Aussage gegen Aussage.
… hat man es halt vergessen, weil immer alles funktioniert hat und man es nie gebraucht hat. Man muß da imho nicht mal leugnen, das PW irgendwann mal gewußt zu haben.