Cookies und das "Berechtigtes Interesse" - um was geht es hier genau?

Hallo,

vorab: Ich habe versucht, mehr Informationen zu "Berechtigtes Interesse"bei den Cookies-Einstellungen zu bekommen. Diese sind ja oft schön versteckt und Untermenus, und dann mit machmal über 100 oder noch mehr Anbietern. Aber es bleiben weiterhin Fragen offen. Deswegen wenn ich mich hier an euch.

Also: Es passiert immer wieder mal, dass da ein Cookie-„Fenster“ aufgeht mit etlichen Optionen (zB wenn ich an einem Computer arbeite, bei dem zB uBlock nicht installiert ist). Ich wähle dann immer „Alles abwählen“ oder „Nur notwendige“.

Was genau ist ein „Berechtigtes Interesse“ - Absturzberichte an ein x-beliebiges Datensammelunternehmen, welches nur Interesse an meinen Interessen hat? Werden diese nicht auch dekantiert, wenn ich „Nur notwendige“ auswähle? Blockieren spezielle Erweiterungen für Browser auch diese „Berechtigtes Interesse“-Optionen?

Wie geht ihr mit diesem „Berechtigtes Interesse“ Optionen um?

LG Danke und habt einen guten Start in die neue Woche.

Kann man getrost alle wegblocken mit z.B. ublock orgin. Im Browser 3rd party cookies blockieren.

Als „Berechtigtes Interesse“ werden die Dinge eingestuft, die ein Unternehmen, dessen Website du aufrufst, wissen möchte, um z.B. die Seite zu optimieren. Dazu gehört alles, was du auf der Seite machst, wie lang du dort unterwegs bist, mit welchem Browser etc und das betrifft nicht nur Absturzberichte. Natürlich werden dabei auch Daten zur Analyse an dritte Unternehmen weitergegeben, indem deren Plugins eingebunden werden usw.

„Berechtigtes“ Interesse hat dabei aber nichts mit Recht im juristischem Sinn zu tun. Das ist vielmehr ein Begriff, der so von der Werbelobby ins Gesetz geschrieben wurde, um deren Schnüffelei zu (pseudo-)legitimieren. Datenschützer stören sich da schon länger dran, haben aber kein Chance, das zu ändern.

Kurz gesagt: kannst du alles problemlos ausschalten, wegblocken usw. Grundsätzlich ist es aber schwierig, das los zu werden. uBlock und ähnliche Plugins können einige Dinge aus den Seiten blocken oder filtern. Cookies können gelöscht, Verbindungen zu 3rd-Party-Urls unterbunden werden.
Schwieriger wird es bei Daten, die von der Firma, der die Webseite gehört, ausgeleitet werden (also z.b die IP, von der die Seite aufgerufen wird, wann du welchen Link geklickt hast, wie lange du dort unterwegs warst etc). Die kannst du nicht vermeiden, und letztlich kann die Firma damit machen, was sie will, sie also auch zur Profilbildung nutzen oder an andere Unternehmen weitergeben.

Deshalb solltest du alles blocken, was geht, DNS-Dienste nutzen, die bestimmte Verbindungen von vornherein blockieren (oder ein PiHole aufsetzen) usw.

(Wenn du das den Seitenbetreibern vermitteln könntest, würden sie uns alle mit dem Quatsch in Ruhe lassen…)

Die meisten Einwilligungsdialoge, die bei dieser Gelegenheit gezeigt werden sind rechtlich und logisch nich ganz korrekt bis absichtlich irreführend.

Es gibt zwei rechtliche Hintergründe, warum uns das gezeigt wird:

  1. Man möchte die datenschutzrechliche Erlaubnis, personenbezogene Daten verarbeiten zu dürfen. Dazu hätte mindestens einer von sechs möglichen Erlaubnistatbeständen aus Art. 6 DSGVO zuzutreffen. Relevant sind eigentlich nur a) Einwilligung und f) berechtigtes Interesse; bei Behörden stattdessen e) öffentliches Interesse.

    Bei der Einwilligung würde man in Verarbeitungen seiner Daten für bestimmte Zwecke bzw. bestimmte Situationen einwilligen; gut informiert, freiwillig, durch zustimmende Handlung, nachweisbar, widerrufbar, für voneinander unabhängige Zwecke getrennt. (Oft hapert es an der Transparenz, weil nicht genau aufgeklärt wird, wozu (alles) Daten verarbeitet werden sollen. Bzw. die Information ist auf verschiedenen Ebenen nicht deckungsgleich oder sogar widersprüchlich.) Die Verarbeitung ist erst nach(!) Einwilligung zulässig; d. h. die Nutzung sollte auch ohne die beabsichtigten Aktivitäten möglich sein, falls nicht eingewilligt wurde.

    Für „berechtigte Interssen“ müsste die Verarbeitung der Daten im engeren Sinn erforderlich(!) sein; d. h. Interesse legitim und festgelegt, Verarbeitung dafür geeignet und verhältnismäßig; und schutzwürdige Interessen (Grundrechte und Grundfreiheiten) dürfen nicht überwiegen. Solchen Interessen ist nicht wie bei der Einwilligung zuzustimmen; man muss über sie nur informieren. (Nicht unbedingt im Einwilligungsdialog, weil es dazu ja nichts einzuwilligen gibt, sondern es würde reichen, wenn die Infos geduldig in der Datenschutzerklärung verlikt sind.) Dagegen gäbe es ein Widerpspruchsrecht, bei dem die Widerspruchsgründe erneut abgewägt werden müssen; bei Direktwerbung und Profiling ist der Widerspruch aber direkt umzusetzen. (Wegen der Erforderlichkeit und der Abwägung mit Interesen der Betroffenen darf man sich hier nicht zu viel herausnehmen. Bei eingriffsintensiveren und weiter gehenden Vorhaben wäre stattdessen die EInwilligung einzuholen.) Behörden steht diese Rechtsgrundlage nicht zur Verfügung; sie müsssten ihre Verarbeitung stattdessen auf das ähnliche „öffentliche Interesse“ stützen, das von ihren Behördenaufgaben abhängt.

    D. h. Verarbeitungen auf Basis berechtigter Interessen haben in Einwilligungen nichts zu suchen. Allenfalls deutlich abgegrenzt, dass es sie anderweitig gibt, aber darin eben nicht eingewilligt werden soll.

  2. Telediensterechtlich soll die Integrität der Verbindung und der Endeinrichtungen geschützt werden. Deshalb verlangt § 25 TDDDG für schreibende oder lesende Zugriffe (Cookies u. ä.) auf Endeinrichtungen die Einwilligung.

    Außer die Zugriffe wären zum Erbriingen der Kommunikation bzw. zum Ausliefern des angeforderten Inhalts erforderlich(!). Das wäre einwilligungsfrei.

    Telediensterechtlich gibt es kein „berechtigtes Interesse“; nur einwilligungspflichtige bzw. einwilligungsfreie Zugriffe.

    Datenschutzrechlich kann datensparsame selbst betriebene Besucheranalyse einwilligungsfrei sein; aber nicht wenn sie Cookies verwendet; dann bräuchte sie telediensterechtlich die Einwlligung. Besucheranalyse auf dem Umweg über Dritte, die viel mehr mit den Daten anstellen können datenschutzrechtlich immer mit Einwilligung, Warenkorb-Cookies einwilligungsfrei; aber erst nachdem etwas ausgewählt wurde = erforderlich. Speichern der Spracheinstellungen des Browsers einwilligungspflichtig, weil sie aus dem System ausgelesen wurden; Speichern der manuellen Sprachauswahl der Besucher einwilligungsfrei, weil diese den Seiteninhalt in dieser Sprache anfordern wollen.

Also soll der Einwilligungsdialog (eigentlich unnötige) Zugriffe auf Systeme erlauben; und/oder die Verarbeitung personenbezogener Daten.

In der Praxis wird das oft falsch verstanden, thematisch miteinander vermischt, unverständlich aufgebaut, schlecht übersetzt, unbesehen den Beuchern vor die Füße geworfen.

Einwilligungsdialoge holen manchmal Einwilligungen für Sachen ein, die gar nicht eingebunden sind. Also zweckfrei = unzulässig.

Oder sie führen einwilligungspflichtige Verarbeitungen durch, ohne dass eingewilligt wurde; bzw. schon vorher.

Manche informieren auf der ersten Stufe darüber, dass man in z. B. „Videos zeigen“ einwilligen würde; doch in den Details auf der 2. Stufe fehlt das und dafür steht da „Werbung“ und „Analyse“. Erlauben würde man aber nur das, was einem angezeigt wurde.

Themen sind falsch einsortiert; z. B. einwilligungspflichtiges Tracking bei „berechtigtes Interesse“; voneinander unabhängige Zwecke unzulässig zusammengefasst. Durch falsch zugewiesene Rechtsgrundlagen werden sie nicht zulässiger.

Manche Dialoge bräuchten für sich selbst eine Einwilligung, weil sie unnöitig (grundlos /viele /lang) Daten speichern.

Deine Frage bezieht sich auf „berechtigtes Interesse“, das oft falsch als Teil der Einwilligung verstanden wird. Weil man mit der Schaltfläche „Allem Zustimmen“ rein logisch auch den angezeigten „Interessen“ zustimmen würde. Das ist aber nicht zustimmungsfähig. Und bei „Alles Ablehnen“ wäre es mitnichten deaktiviert. Eine solche Darstellung verstößt gegen die Datenschutz-Grundsätze Transparenz sowie Treu und Glauben. Außerdem kann so auch die (sonst evtl. unstrittige) Rechtmäßigkeit beeinträchtigt sein, wenn die Falschdeklaration die inhaltlcih schon bestandene Interessenabwägung zugunsten der Betroffenen verschiebt.

Gegen „berechtigte Interssen“ besteht ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO). Sehr selten wird es ermöglicht, davon praktisch Gebrauch zu machen. Z. B. indem man zuließe, bei solchen Punkten ein Häkchen herauszunehmen. Doch das Häkchen bleibt meistens unveränderbar drin. So wird dieses Betroffenenrecht systematisch ausgehebelt.

D., der beim Beraten zu Auftritten darauf abzielt, ohne Cookiebanner auszukommen. Indem man nix Problematisches macht /einbindet. Wenn doch was rein soll, so schonend und akzeptabel wie möglich, und fair beschreiben.

@Domasla : Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Ich muss dies bestimmt noch 2, 3 mal durchlesen um es besser zu verstehen (habe eigentlich so gut wie null Ahnung von Recht usw).

„Es ist alles ganz einfach!“

… wenn man es versteht!

Manche Anbieter beherzigen das auch, doch leider nicht zum Wohl der Kundschaft. Das Tracking wird dann im Cookiebanner haarklein beschrieben und mit Praxisbeispielen hinterlegt. Außerdem wird nicht etwa verschwiegen, sondern ganz genau erläutert, dass Daten in die USA übermittelt werden und dort nicht sicher vor behördlichem Zugriff sind. Juristischer Sinn der Sache: Niemand kann mehr behaupten, nicht „gut informiert“ gewesen zu sein.

Und „widerrufbar“ heißt häufig: Friss oder stirb. Wer widerruft, beendet dann die beiderseitige Geschäftsbeziehung. Dazu dienen auch diese ganzen ‚Content Pass‘- oder ‚Pur Abo‘-Konstruktionen. Entweder zahlen oder getrackt werden – etwas Drittes (widersprechen und dennoch Daten abrufen) gibt es nicht.

guter Punkt - hilft da ein direktes Löschen aller Cookies (der Seite) vor dem Weiterlesen? Also Seite offenen, Werbung akzeptieren, alle Cookies löschen, Artikel lesen?

Mit jedem Cookie-Löschen wird der nächste Zugriff auf die Webseite wieder das Cookie-Banner mit der Abfrage der Zustimmung präsentieren.

Aber der entscheidende Punkt ist davor gewesen - „Werbung akzeptieren“ (oder besser „Zustimmen“ bedeutet, dass Du bei vielen Webseiten dutzenden Unternehmen das Recht eingeräumt hast, Daten zu Deiner Person zu erheben und zu verarbeiten.

Juristisch geht diese Zustimmung auch nicht wieder weg durch ein Löschen der Cookies auf Deinem Gerät. Hierzu müsstest Du vermutlich alle Firmen einzeln mit einem Wiederruf kontaktieren, was wiederum schwierig ist, da Du ja keinen Schlüsselinformation benennen kannst, die eine Identifikation Deiner Daten in den Datenbergen dieser Firmen ermöglicht.

Manchmal gibt es auch noch den Button „später entscheiden“, etwa bei den Web-Angeboten von GMX und web.de. Die setzen vermutlich darauf, dass das niemand lange durchhält, aber mithilfe dieser dritten Option kommt man an den Content und verweigert gleichzeitig offiziell das Tracking.

Unter iOS nutze ich für die „Pur-Abo“-Abfragen häufiger die Safari-Funktion „Ablenkende Elemente ausblenden“. Dann verschwindet das Overlay, und der Content ist fast immer lesbar. So richtig praxistauglich ist dieser Ausblend-Modus aber nicht, denn wenn ich auf einen Link klicke, komme ich konsequenterweise nicht mehr weiter, denn das Element mit dem eingebetteten Link wird einfach ausgeblendet.

So richtig Spaß macht dieses Ausblenden eigentlich nur mit Browser-Addons, wo das granular zu steuern ist und nicht nach dem Motto ‚alles oder nichts‘ funktioniert. Auf dem Desktop mit Firefox bekomme ich von all dem sowieso wenig mit, da ich das Addon „I still don’t care about cookies“ nutze. Bis auf einige wenige Logintokens auf der Whitelist werden alle Cookies beim Schließen des Browsers gelöscht (eine Funktion, die ich bei Safari für iOS schmerzlich vermisse, wo ich wöchentlich manuell alle Cookies und sonstigen Websitedaten lösche).

Wo es im Titel dieses Threads um das „berechtigte Interesse“ geht, könnte man jetzt natürlich eine Diskussion lostreten, die weniger technisch als gesellschaftlich (und wirtschaftlich) relevant ist: Wie (un-)ethisch ist personalisierte Werbung zur Finanzierung von Gratis-Angeboten, und wie (un-)ethisch ist es, dagegen mit Mitteln der digitalen Selbstverteidigung vorzugehen (um die es hier im Thread bislang primär ging)? Das ist aber eine sehr grundsätzliche Frage und würde den Fokus hier sprengen, würde ich mal sagen.

Die Abfragen und Banner sind ja im Prinzip auch eher ein Fake… Ruft mal als Beispiel eine Seite auf die ihr für gewöhnlich nicht besucht, noch nie besucht habt oder dessen Daten ihr komplett gelöscht habt. Dann ruft die Seite auf und schau mal was schon alles bei euch abgelegt wurde obwohl ihr noch überhaupt keine Einwilligung gegeben habt. Verlasst ihr die Seite dann bleiben diese Informationen bestehen…

Ob das der Sinn ist? In meinem Beispiel einfach mal welt.de (rufe ich sonst nie auf)

Was mich zu der neugierigen Frage bringt: Mit welcher Technologie funktioniert dieses Drüberblenden eines Cookie-Constent-Fensters überhaupt? Und läßt sich das durch Einstellungen in der about:config von Firefox irgendwie verhindern, daß irgendwelche Fenster über den eigentlichen Inhalt drübergeblendet werden (können)?

Ich bin zwar kein Webentwickler, aber nach meinem Verständnis ist das nur ein Element welches an oberster Steller über den Inhalt eingeblendet wird.

Rechtsklick darauf, Element untersuchen

Knoten Löschen und schon ist es weg

Funktioniert übrigens auch wunderbar mit den meisten Elemente die Inhalte verbergen wie Adblock Hinweise und co…

Danke @Klangpost , das hat funktioniert! Bei Welt ist der Hinweis nur ne halbe Sekunde erschienen, dann hat uBO ihn entfernt. Aber bei Heise hat deine Methode dann gezeigt, daß sie funktioniert und der übergeblendete Frame verschwindet und kommt auch auf Folgeseiten nicht wieder. Diesbzgl. wirkt uBO nämlich nicht. Die Artikel sind allerdings trotzdem abgeschnitten, aber den Anfang kann man so jetzt lesen.

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Zur Unterstützung von der heise Artikel habe ich aber ein Pur-Abo und heise+ abonniert. Den angemeldeten Zugriff nutze ich jedoch erst wenn ich mal etwas im Archiv recherchiere.

Ja das geht, danke! Allerdings fehlen dann einige Bilder. Ohne JS geht das Kuketz-Forum nicht, daher hab ich’s wieder eingeschaltet. Aber eine sehr interessante Erfahrung!

Firefox hat cookiebanners.service.mode und cookiebanners.service.mode.privateBrowsing

0 = deaktiviert

1 = versucht die Banner abzulehnen, ist das nicht möglich, wird nichts unternommen

2 = versucht die Banner abzulehnen, ist das nicht möglich, wird allem zugestimmt

Diese Funktion wird aber sehr wahrscheinlich nicht mehr lange unterstützt werden, aus Gründen, die ich hier nicht nennen darf.

Es gibt für mich jein berechtigtes Interesse. Ich wähle per Hand slles ab wenn das geht.

Ich hab dann noch seit langem geändert:
cookiebanners.bannerClicking.enabled false
cookiebanners.cookieInjector.enabled false
(war original true)