Ein gewerblichen Verkäufer bei einer Auktionsplattform hat als Standort Greven angegeben und als Anschrift
Vorname Name
c/o Postflex #xxxx
yyyyyy Str. yy
zzzzzz Greven
Die laut Internetrecherche unter der vorgenannten Adresse residierende Postflex GmbH bietet ihren Kunden vorgeblich u.a. eine rechtlich sichere Empfangsanschrift an und wirbt mit:
Schütze deine Privat-Adresse — Du arbeitest von zu Hause und dich stört die Angabe deiner Privatanschrift im Impressum? Wir helfen dir beim Schutz deiner Privatsphäre.
Da steht der Datenschutz und darin die Privatsphäre gegen das berechtigte Adresse eines Kunden, dass er weiß mit wem er es zu tun hat, wo sich der Geschäftssitz befindet und der Verkäufer dort persönlich zu erreichen ist.
Fragt sich auch, welche Anschrift das Finanzamt, das Gewerbeamt bekommt und wie der Transparenzbericht der Auktionsplattform zum Verkäufer findet. Mit der Methode kann sich jede(r) auf der Welt eine lokale Identität basteln und zumindest gegenüber den Kunden verschleiert auftreten.
Wir alle kennen sicher die China-Händler die bei Auktionsplattformen als „Standort“ die Anschrift eines Versanddienstleisters angeben, dadurch in Suchergebnissen nach „Deutschland“ auftauchen … und Rücksendungen dann an eine Anschrift in China verlangen.
Der BGH sieht das Modell von Adressdienstleistern kritisch:
BGH, Urteil vom 07.07.2023 - V ZR 210/22
https://openjur.de/u/2474674.html
und das DDG sagt in § 5
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste folgende Informationen, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, ständig verfügbar zu halten:
- den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform
Wie sehen das Mitleser/innen und welche Erfahrungen haben Sie schon mit
Adressdienstleistern gemacht ?
Viele Grüße,
Sven