Datenübermittlung beim Dienstwagen

Moin Gemeinde,

meine Frau hat von ihrem Arbeitgeber ein elektrisches Mobil bekommen zum allgemeinen (dienstlich/ privat) Gebrauch.

Da ich die administrative Seite in unserem Familienleben abdecke, bin ich nun meistens mit diesem Teil unterwegs.

Es ist ein chinesischer Hersteller und wie wir wissen, sind diese Fahrzeuge (also nicht nur die asiatischen, sondern fast alle Neuwagen) recht neugierig.
Der Dienstherr meiner Angetrauten hat diese Fahrzeuge geleast und ich frage mich jetzt natürlich, wer 1. in der Informationspflicht uns als Nutzer gegenüber steht, welche Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung wann, wie lange und wo erhoben bzw. gespeichert werden → Hersteller, Händler, Leasingnehmer (also Dienstherr)?
Und 2. ob hier dann auch eine Art AVV hätte ausgereicht werden müssen durch Händler an Leasingnehmer oder Leasingnehmer/ Dienstherr an Nutzer?

Grüße von der Ostsee
w.