Ich habe zu diesem Thema die Suchfunktion genutzt, aber nichts Passendes gefunden. Sollte ich etwas übersehen haben, reicht ein kleiner Hinweis.
Hallo zusammen,
ich frage mich, ob es Sinn ergibt, seine Hausadresse insofern zu schützen, als dass man sie z.B. bei dem Bestellen von Dingen im Internet oder bei der anderweitigen nötigen Angabe von einer Adresse - sofern praktisch/rechtlich mgl. - ersetzt durch die Angabe eines Postfachs bzw. Paketshops. Hierfür müsste man z.B. ein Postfach bei der Deutschen Post mieten oder sich ein Konto bei DHL (bei anderen Dienstleistern vmtl. äquivalent) einrichten und dort die Zustellung von Paketen an eine Filiale hinterlegen (sodass man im Falle von DHL dem App-Zwang bzgl. Packstationen entgeht, s. z.B. die Initiative von Digitalcourage namens „Neuzustellen.de“). Wenn man das eingerichtet hat, kann man bei Briefsendungen statt der privaten Adresse das Postfach und bei Paketsendungen Kundennummer etc. angeben.
Mir erscheint das auf den ersten Blick recht simpel und charmant, aber ich frage mich: übersehe ich da etwas? Warum sollte man das nicht tun? Die Post/DHL haben meine Adresse sowieso und sie sehen auch, was da an mich gesendet wird; in der Hinsicht gibt es für o.g. Ansatz keinen Nachteil. Andererseits muss man ein Konto bei der Post/DHL einrichten, was auf deren Seite ggf. mit der Sammlung einiger weiterer Daten einhergeht, die man denen sonst nicht preisgegeben hätte (z.B. Kontoverbindung); ob dies die Vorteile der Idee aufwiegt, bezweifel ich aber bisher.
Gibt es dazu schon Diskussionen/Konklusionen hier im Forum oder anderswo?
Wem gegenüber willst Du Deine Adresse (welche genau?) denn verschleiern?
Shop bzw. vergleichbar
Versanddienstleister
evtl. beteiligte (weitere) Dienstleister für Abrechnung oder Zahlung
evtl. weitere beteiligte Dienstleister (darüber hinaus)
I.d.R. gibt es eine Versandadresse/Lieferanschrift UND eine Rechnungsadresse/Rechnungsempfänger (beiden können gleich ODER unterschiedlich sein). Mindestens die Rechnungsadresse, die Versandadresse ist zusätzlich und kann eben explizit abweichen (und dort sind auch Postfächer, Paketstationen, Boxen zulässig).
Die Rechnungsadresse identifiziert Dich i.d.R.: Du bist der Rechnungsempfänger.
Bei regulären Bestellungen wird i.d.R. immer eine Rechnungsadresse gefragt. (So etwas wie Kleinanzeigen mal außen vor…). Und AFAIK, musst Du dort die Adresse als reguläre postalische Adresse (kein Postfach! — „c/o“ weiß ich jetzt nicht) zu Deiner Person (Rechnungsempfänger!) angeben.
Die Adresse (des Objekts, in dem man wohnt) soll so vielen privatrechtlichen Entitäten wie möglich, die Pakete/Briefe/o.ä. an mich schicken, nicht bekannt sein (ausgenommen sind hier also staatliche Stellen); praktisch geht es v.a. darum, dass nicht jeder x-beliebige Online-Shop bei Käufen gewöhnlicher Dinge die Adresse bekommt. Dass der Versanddienstleister selber meine Adresse kennt, ist ok (und meines Wissens nach auch nicht wirklich umgänglich). Auch, dass der Zahlungsdienstleister (also meine Bank, da ich nur per Vorkasse/Lastschrift zahle) meine Adresse kennt, ist ok. Auch mein Arbeitgeber kann die wissen. Es geht hier nicht um Snowden-Level Verschleierung.
Die Unterscheidung zw. Rechnungs- und Lieferadresse scheint zumindest aus Sicht des UStG, auf welches sich die verlinkten Seiten von taxfix und haufe-akademiekaprizieren, irrelevant; nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG müssen Name und Anschrift des Leistungsempfängers zwar angegeben werden. Die Finanzverwaltung stellt aber dazu klar, dass ein Postfach, eine Großkundenadresse oder eine c/o-Adresse anstelle der Straßenanschrift genügt, sofern die Person unter dieser Anschrift erreichbar ist, was bei individuellen Postfächern der Fall ist (Quelle hier, Abs. 2, Satz 8).
Wenn dem keine anderen rechtlichen Regelungen entgegen stehen, könnte in die Rechnungsadresse bei solchen Sendungen, die laut AGBs der Post nicht in das Postfach geliefert werden können, eben das Postfach stehen, als Versandadresse dann die Paketdienstleister-Kundenummer etc. Bei den anderen Sendungen könnte das Postfach bei beiden Adressen erscheinen.
Eine Zusendung an eine Postfiliale mit dem Zusatz POSTLAGERND erfüllt ebenfalls den Wunsch nach der Verbergung der Wohnanschrift und erleichtert in manchen Fällen Zustellung bzw. Empfang.
Geht halt nur für Briefe, und ist inzwischen so exotisch das man sich nicht darauf verlassen kann das die Mitarbeiter wissen was das ist bzw. das ganze nicht gleich zurückgehen lassen.
Pakete kann man sich auch an die Filiale schicken lassen. Dafür muss der Name des Empfängers ganz normal eingetragen werden und an Stelle der Straße „Postfiliale“ oder ”Packstation" und an Stelle der Hausnummer die Nummer der jeweiligen Filiale.
Ist nachzulesen bei dem Filialfinder der Post in den Details einer Filiale
Wie bereits erwähnt, geht das auch für Päckchen und Pakete. Außerdem darf man vom Empfänger erwarten, dass er nachschaut, ob die betreffende Filiale diesen Service überhaupt anbietet, da er nicht generell angeboten werden muss. Ein Gespräch mit dem Betreiber ist zudem anzuraten, wie die eigene Erfahrung zeigt. Dann jedoch klappt das problemlos und kostet keinerlei Aufpreis.
Der Service „Postlagernd“ bietet die Möglichkeit, sich Briefsendungen an ausgewählte Filialen senden zu lassen. Die Briefsendungen werden dann bei nationalen und internationalen Sendungen maximal 7 Werktage zur Abholung bereitgehalten.
Das ganze ist ein historisches Überbleibsel aus Zeiten von Handelsreisenden ohne festen Wohnsitz, ist durch die Mitgliedschaft im Weltpostverein verpflichtend durch die DP anzubieten, sonst hätten sie das schon lange abgeschafft. Das besondere ist gar nicht mal das man es an eine Filiale sendet, sondern das man es komplett anonym nutzen kann -es ist kein Name in der Adressierung notwendig, Kennwort auf der Sendung genügt. Es findet auch keinerlei Identitätsprüfung bei der Abholung statt.
Solche „Spielchen” mit Anonymität oder Versuche, möglichst anonym zu agieren, sind schon immer etwas teurer gewesen:
Ein Postfach hat vor vielen Jahren nur eine einmalige Einrichtungsgebühr gekostet.
Aber es verpflichtete schon immer zur täglichen Abholung, was Fahrkosten und Zeitaufwand bedeutet, wenn man nicht zufällig neben dieser Postfiliale wohnt.
Postlagernd für Briefe wurde bereits bestens erklärt und bedeutet ebenfalls Zeitaufwand und Fahrkosten.
Postlagernd für Pakete hatte die Deutsche Post ca. Ende der 80er Jahre ganz abgeschafft.
Damit wollte man einerseits die Sicherheit für die Filialen erhöhen (damals gab es einige Paketbombenanschläge, Ziele waren meist Privatpersonen, aber wenn ein Paket nicht zugestellt werden konnte, wurde es in einer Filiale gelagert …). Da kam eines zum anderen, auch die Privatisierung und Wegrationalisierung von Filialen und Ersatz durch Kioske etc., von denen nicht alle Pakete lagern konnten oder wollten.
Und wenn es noch weiter getrieben werden soll, also auch eine eSIM für Mobilfunk, dann sind die Tarife dafür auch vergleichsweise ungünstig. Oder auch die Prepaid-SIM-Karten, die man gleich im 10er-Pack oder mehr bereits aktiviert bei Onlinehändlern kaufen kann:
Ungünstige teils unbekannte Prepaid-Tarife, teuer aufzuladen.
Allein die eingeschränkte Wahl der Zahlungsart macht das Verbergen der Adresse teuer und unattraktiv:
Es geht nur Vorkasse oder Vorausüberweisung.
Wenn der Händler nicht seriös ist, bekommst Du Deine Ware spät, kaputt oder gar nicht geliefert.
Bei Zahlung per Kreditkarte würdest Du bis zur KK-Abrechnung Zinsen auf das Geld bekommen, welches bis dahin auf dem Tagesgeldkonto bleiben könnte.
Da kannst Du doch auch gleich einen Laden vor Ort aufsuchen und dort mit Corona-Maske und Sonnenbrille bar bezahlen, dann ist das wirklich anonym (wenn Dich der Verkäufer nicht privat kennt).
Da es wirklich gute Läden für anspruchsvollere Ware als Lebensmittel und Bücher nicht in jeder Stadt gibt, hast Du da ebenfalls Fahrkosten und Zeitaufwand, aber das gehört eben dazu.
Hat vielleicht sogar einen besonderen Reiz, extra in einer anderen Stadt einzukaufen, um unerkannt zu bleiben.
Das Postfach soll spätestens jeden 7. Werktag Postfach geleert werden bzw. sofort, wenn eine Neueinlage von Sendungen aufgrund von einem übervollen Postfach nicht mehr möglich ist.
(Löst dann vermutlich in einer staubigen Abteilung beim Verfassungsschutz 30 Werktage später einen Alarm aus. Also monatlich die Filiale wechseln, oder spätestens, wenn vor der Filiale jemand mit einer Wochenzeitung samt Sehschlitzen sitzt. )
Danke, ja, ich hatte das falsche Wort verwendet.
„Verpflichtend” geschrieben, aber gemeint „idealerweise”, wenn jemand täglich (viel) Post bekommt, damit es nicht überläuft (und damit den Mitarbeitern extra Arbeit macht).
Wenn jemand wenig und nicht täglich Briefpost bekommt, fällt eine spätere Leerung eh nicht auf (nur dem Absender, der vielleicht eine rasche Antwort erwartet hat).
ich nutze das auch sehr gerne, um eine Zustellung nicht an der Hausadresse zu haben, wo man sowieso nur unregelmäßig ist, sondern nach eigener Zeitplanung zum Beispiel in einer Filiale abholen zu können.
Mein Problem bei dem Ganzen ist nur, dass ich oft im Vorfeld nicht weiss oder erst erfragen muss, mit welchem Anbieter versendet wird. Denn die entsprechende Filiale muss ich dann angeben.
Letztens hatte ich einen DHL-Paketshop angegeben, das ganze wurde aber mit DPD verschickt. Es wäre zwar genau derselbe Kiosk gewesen, der beide Anbieter betreut, aber DiePaketDeppen waren natürlich unfähig und unfreundlich hoch acht - also alles wie immer…