E-Patientenakte opt-out

Gibt es generell schon eine Vorlage bzw. eine Website, bei der ich meinen „upt-out“ zur E-Patientenakte setzen kann? Es wurde ja beschlossen, dass es ALLE bekommen, außer man widerspricht…

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Aktuell wird sich das (gesellschaftliche) Interesse an diesem Thema, abgesehen von Karl Lauterbach und dessen Auftraggebern, in Grenzen halten. Spruchreif soll das Konstrukt voraussichtlich Ende 2024 werden.

Dass von den offiziell genannten 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland bislang weniger als 1% von der ePA Gebrauch machen (machen sollen), wird „da oben“ sicherlich nicht gerne gesehen. Deshalb muss nun dahingehend massiv ge-push-t werden.

[…]
Seit 1. Januar 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App an, mit der sie Zugang zur ePA bekommen. Die Nutzung ist freiwillig, weniger als ein Prozent der Versicherten macht davon bisher Gebrauch.
[…]

Quellen:

https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Elektronische-Patientenakte-Das-sind-die-wichtigsten-Fakten,faqpatientenakte100.html

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/lauterbach-elektronische-patientenakte-wird-2024-verbindlich

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Nein. Ich habe bereits im Dezember, nachdem diese Pläne erstmals von der Gematik öffentlich angekündigt wurden, meine Krankenkasse kontaktieren. Die Antwort war, dass ein Opt-Out noch nicht möglich ist, weil es weder konkrete gesetzliche Vorgaben noch einen Prozess für die Verarbeitung des Opt-Out gibt. Ich soll später noch mal wiederkommen.

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Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde die Elektronische Patientenakte am 09.10.2023 behandelt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/oeffentliche-sitzung-am-9-oktober-2023-970852

Ein paar Punkte daraus (ohne Wertung):

  • ePA weiterhin freiwillig, Opt-Out soll analog und digital möglich sein (mit ausreichender Frist)
  • Datenhoheit hat weiterhin der Patient (kann entscheiden, dass Daten nicht in ePA aufgenommen werden)
  • mit Opt-Out sollen Nutzungshürden abgebaut werden
  • bestmögliche Versorgung nur mit zentraler Speicherung möglich
  • unnötige Mehrfachuntersuchungen können vermieden werden; Wechselwirkungen von Medikamenten können frühzeitig erkannt werden
  • Arztgeheimnis weiterhin gegeben
  • kein Mehraufwand für Ärzte (Medikationsdaten automatisch verfügbar; Anwendungsfälle werden sukzessive erweitert); Such- und Filterfunktion
  • Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert (Antwort zur Frage ob E2E)
  • 0,6 % der Versicherten haben aktuell eine ePA; 2/3 der Bevölkerung wollen eine ePA nutzen
  • D unattraktiv für Unternehmen, andere Länder legen DSGVO unternehmensfreundlicher aus
  • „Datenschutz und Datensicherheit haben dazu geführt, dass wir nicht zu einer Datennutzung kommen“ (Maximilian Funke-Kaiser; FDP)
  • 2,5 % des Brutto-Umsatzes werden Ärzten abgezogen, die nicht an ePA teilnehmen, keine Opt-Out-Möglichkeit für Ärzte
  • Befüllungsverpflichtung für Ärzte: bezogen auf konkrete aktuelle Behandlung (Kann-Regelung: Befundberichte); auf Verlangen der Patienten
  • Private Krankenkassen können ePA anbieten, müssen es aber nicht; Pflicht für gesetzliche KV
  • Daten werden an Forschungsdatenzentrum übermittelt (mit Opt-Out) → Patienten haben später kein Auskunftsrecht was mit Daten passiert (Hinweis: mal wird von anonymisierter, teilweise von pseudonymisierter Form gesprochen)
  • BSI und BfDI werden nur noch im Benehmen einbezogen (Selbiges, was Sicherheitszertifizierung betrifft)

Weiterhin möchte ich noch auf folgende Themen in diesem Forum hinweisen: E2E-Verschlüsselung, Ärztliche Behandlungsunterlagen und Patientenakte, TK-Safe

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