Hallo,
ich habe gelesen, dass ab 1.1.24 das E-Rezept verpflichtend wird. Es soll 3 Möglichkeiten der Nutzung geben:
- über App/Smartphone
- über die elektronische Gesundheitskarte
- als Papierausdruck.
Ist die Vorgehensweise mit Papierausdruck wie bisher? Also Versichertenkarte muss vorliegen und dann kann man so einen Papierausdruck bekommen, persönlich oder zugeschickt?
Im Zusammenhang mit dem E-Rezept hab ich auch von einer PIN gelesen, aber habe nicht verstanden, wofür genau man die braucht. Braucht man so eine PIN bei allen drei Varianten? Und wenn ich so eine PIN anfordere und zustimme, ist das nicht schon ein Schritt auf dem Weg einer Zustimmung (bzw. Ermöglichung) der elektronischen Patientenakte?
Und egal auf welchem Wege man es bekommt: Wer bekommt davon mit, was man verschrieben bekommt? Erfahren es die Krankenkassen?