Dieser Sachverhalt geistert wieder durch das Netz und ich weiß nicht, ob das hier schon thematisiert wurde, deshalb ein kurzer Hinweis auf diesen Artikel.
Vernichtung von Beweismitteln dürfte überall auf der Welt strafbar sein. Deshalb Duress PIN niemals selbst eingeben oder nennen. Lieber auf nen Zettel schreiben und zwischen Handy und Schutzhülle platzieren.
Nun, dazu müssten ja erst einmal Beweismittel vorliegen, die vernichtet werden können. Ein gesperrtes Smartphone ist nicht per se ein Beweismittel, oder liege ich da falsch?
Doch, ist es. Bei Durchführung der polizeilichen Maßnahme gilt der Anfangsverdacht der Beweiserheblichkeit. Das Smartphone ist ein Beweismittel, da die Daten darauf für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten.
Ob du dich durch aktives Löschen der Daten strafbar machst, dürfte wiederum davon abhängen, ob die Daten auf dem Smartphone dich selbst belasten könnten (dann hat die Löschung keine Konsequenzen) oder ob den Behörden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Daten eine oder mehrere weitere Personen außer dir belasten könnten. In dem Fall machst du dich evtl. der Strafvereitelung nach § 258 (1) StGB strafbar.
Ich würde das Risiko nicht eingehen. Das Gerät wird nicht sofort ins Forensik-Labor wandern und bis es soweit ist, hat der GrapheneOS Auto-Reboot das Gerät längst neu gestartet und in den BFU-Modus versetzt. Dann sind die Daten ohne dein Passwort sowieso dauerhaft unzugänglich.
Andere dürfen keine Beweise für dich vernichten, als Angeklagter selbst bin ich mir nicht ganz so sicher was ich darf und was ich nicht darf. Und wie oben geschrieben muss dann auch nachgewiesen werden daß es Beweismittel gab die vernichtet worden sind
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
Bedeutet: Solange du Daten vernichtest, um deiner eigenen Strafverfolgung zu entgehen, machst du dich nicht strafbar, auch wenn dabei beweiserhebliche Daten gelöscht werden, die sich gegen Dritte richten.
Oder anders ausgedrückt: Der Hauptzweck der Datenlöschung muss der Schutz der eigenen Person sein. Das Löschen der Daten gegen Dritte ist damit eine zwangsläufige Nebenfolge, die straffrei bleibt.
Ui, -das hätte ich nicht gedacht. Das ist, als hätte die Polizei in analogen Zeiten bei der Einreise zuerst die Durchsicht meiner Tagebuchaufzeichnungen verlangt und ich wäre verdächtig gewesen, wenn ich gar keine dabei gehabt hätte.
Die Polizei nimmt demnach grundsätzlich an, dass die Daten auf meinem Smartphone von Bedeutung sein könnten.
Wer entscheidet nun,
ich oder die Polizei?
Ich gehe mal davon aus, dass nur ich dies entscheiden kann, demnach wird man sich in einer solch repressiven Situation an der Grenze immer für eine legale (?) Löschung entscheiden, oder?
Der Trick mit dem Duress-Pin zwischen Handy und Schutzhülle ist schön, könnte aber in einer solch zugespitzten Situation wohl als bewusste Irreführung ausgelegt werden. Man wird mir auch nicht glauben, dass ich in der Aufregung den falschen Pin genannt habe. Bleibt eigentlich nur, das Phone schon vorab zu löschen und entspannt darauf zu warten, ob der BFU-Modus hält, was er verspricht.
Das entscheidet zunächst mal die Polizei. Gibt es einen konkreten Anlass für die Kontrolle? Dann liegt ein Tatverdacht vor, der sich gegen dich / gegen Dritte / gegen dich und Dritte richten kann.
Am Ende muss ein Gericht entscheiden. Und das wird hier die freie Beweiswürdigung anwenden.
Sprich: Ist das Gericht davon überzeugt, dass der Hauptzweck der Datenlöschung der Schutz deiner eigenen Person war? Wenn auf dem Telefon Daten liegen, die dich des geringfügigen Handels mit Drogen belasten, aber auch Daten über deinen Kumpel, der einen Menschenhandel-Ring leitet, wird das Gericht dir schlichtweg nicht glauben, dass du nur deiner Geldstrafe entgehen wolltest, sondern dies als Schutzbehauptung werten und dir vorwerfen, dass du deinen Kumpel schützen wolltest, der vermutlich lebenslang in den Knast gewandert wäre.
Ob diese Daten auf dem Telefon wirklich existierten? Unerheblich. So lange konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese existiert haben und die Behörde diese gerichtsfest belegen kann, riskierst du in dem Fall die Anklage wegen Strafvereitelung.
Es ist aber eigentlich gar nicht nötig, so weit juristisch abzudriften. Die Handlungsempfehlung ist universal gültig: Wir geben keine Codes raus. Das Smartphone rebooted nach ein paar Tagen sowieso oder der Cop gibt den Code ein, der auf dem Zettel hinter der Hülle versteckt ist. In letzterem Fall dürfte man das Gerät mit anwaltlicher Hilfe recht schnell zurückbekommen, da es keine verwertbaren Daten mehr enthält.
Wie soll das Gericht feststellen, dass relevante Daten da lagen, wenn die Daten gelöscht sind und das Phone selbst so oder so schwer angreifbar ist?
Ganz abgesehen davon ist es unerheblich, ob auch andere Daten da lagen. Der Grundsatz, dass du dich nicht selbst belasten musst, wird dadurch nicht aufgeweicht.
Denke kreativ. Du hast mit jemandem belastende Inhalte via Messenger ausgetauscht und wurdest dabei observiert, wie du genau genau dieses Telefon genutzt hast. Das reicht für die Vermutung, dass sich beweiserhebliche Daten auf dem Telefon befinden.
Korrekt. Aber bei einer Datenlöschung muss der Hauptzweck eben der Schutz der eigenen Person sein, wie ich oben ausgeführt habe. Das kann das Gericht durchaus anzweifeln.
Wenn du so ne Nummer bei einem US Grenzbeamten abziehst dürfte best case sein das du im nächsten Flieger zurück sitzt.
Im worst case hast du sie erfolgreich überzeugt das relevante Daten verschleiert werden sollen und bekommst die VIP Behandlung mit ganz besonderer Aufmerksamkeit.
Vielleicht sollte man auch einfach mal darüber nachdenken, dass die vorhandenen Daten auf einem Smartphone einen Anfangsverdacht ganz leicht entkräften können. Mutwillig gelöschte Daten tun dies definitiv nicht.
Das Gericht muss es beweisen. Ich nutze keine Sinkarte in meinem Hauptgerät. Bzw gibt es möglichkeiten auch signal und Co anonym zu nutzen. Wenn ich auf Fingerprinting acht gebe kann niemand nachweisen das ich die Person war die mit irgendjemanden kommuniziert hat… Es bleibt den Beweis zu liefern. Hier reichen keine Indizien um ein Urteil zu sprechen…
So einfach sitzt man nicht in Uhaft und dafür hat man einen Anwalt. Ich gehe immer davon aus das ich nichts gemacht habe da ich ja kein Verbrecher bin sondern Bürger. Ich verteidige mich gegen Grenzüberschreitungen durch voreilige Ordnungshüter… Sprich den normalen 0815 Polizisten.
Ist es denn mittlerweile schon so, dass man in Deutschland allgemein Angst vor „den normalen 0815 Polizisten“ als „voreilige Ordnungshüter“ haben muss? (Ich sage es mal extra dazu: ernsthafte Frage.)