Ist die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum?

Das ist doch paradox.
Eine IP-Adresse muss überhaupt nicht einer Person „gehören“!

Sie kann (und wird vermutlich überwiegend, siehe IoT) einer technischen Einrichtung angehören, die gar nicht einer konkreten Person zuzuordnen ist und sich womöglich selbst einwählt.
Sie kann also auch von solchen durch Einwahl automatisch eingerichtet werden.
Diese Fragwürdigkeit bestand doch schon, seit es Internet-Cafés gab.

Das heißt, wenn die IP-Adresse erst durch die Identifizierung eines bezogenen Benutzers zu einer rechtlichen Bedeutung im Sinne der DSGVO wird, kann das, allein bei der Feststellung einer IP-Adresse (man sagt, allein für IPv6 voraus, daß es so viele geben wird, wie der Planet Quadratmeter hat), noch gar keine Relevanz haben.

Da beißt sich die „Katze“ selbst in den Schwanz:
Bedingungen, die erst entstehen, können doch nicht Abhängigkeiten in der Vergangenheit begründen!

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