KI: Biometrische Echtzeit-Fern-Identifizierung in DE (Technik und Recht)?

EDIT: Beitrag und Titel geändert! (um 19:50 Uhr, 22.10.2025)

Alter Titel des Themas: Künstliche Intelligenz lokalisiert 16-jährige Vermisste im Bahnhofsviertel

(Polizeipräsidium Frankfurt am Main)

Das Thema soll allgemeiner die Fragen zur biometrischen Echtzeit-Überwachung mit Hilfe vom KI in Deutschland beleuchten.

  1. Was ist die rechtliche Grundlage?
  2. Wie wird die Überwachung umegesetzt, welche Technik wird verwendet?
  3. Ist die technische Umsetzung durch das Recht legitimiert, oder gibt es – wie so oft – ungeklärte Fragen und es wird einfach gemacht (überwacht)?

Es geht in der Pressemitteilung (vom 16.10.2025 ) um eine „Videoschutzanlage“ [sic] im Bahnhofsviertel FFM mit „intelligenter Videoanalyse“ [sic].
D.h. O-Ton:

„…biometrische Echtzeit-Fern-Identifizierung mittels künstlicher Intelligenz (KI) im Bahnhofsviertel“.
Rechtliche Grundlage bildet die erst im Februar 2025 in Kraft getretene Novellierung des hessischen Polizeigesetzes, welche den Einsatz von KI bei den Videoschutzanlagen ermöglicht…"

Die KI-gestützte Videoanalyse kommt im Frankfurter Bahnhofsgebiet seit Juli dieses Jahres zum Einsatz. Der erste echte positive Treffer [9. Okt. 2025] zeigt eindrucksvoll, wie uns auf Basis des neuen Polizeigesetzes modernste Technik zuverlässig und erfolgreich bei der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben hilft.
[…]
Durch die in der Videoschutzanlage des Frankfurter Bahnhofsviertels eingesetzte intelligente Videoanalyse konnte am Donnerstag, 9. Oktober 2025, ein vermisstes 16-jähriges Mädchen wieder aufgefunden und durch Polizisten in Obhut genommen werden.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/6138810

Im Text kommen noch Formulierungen vor wie:

  • „biometrische Echtzeit-Fern-Identifizierung mittels künstlicher Intelligenz (KI)“
  • „automatisierte Treffermeldung im Video-Operation-Center der Frankfurter Polizei“

Vorgehen:

Dadurch war es möglich, ein Foto des 16-jährigen Mädchens in die Systemdatenbank einzuspeisen, das daraufhin in der Videoschutzanlage im Bahnhofsviertel zur gezielten Suche mittels künstlicher Intelligenz genutzt werden konnte.

Frage: Wie viele Fotos wurden von Juli ? bis 8.Okt. 2025 in die „biometrische Echtzeit-Fern-Identifizierung- (KI)-Systemdatenbank“ eingespeist, damit es 9.10.25 zu dem ersten echten positiven Treffer kam?

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Auf der Seite ist ein Pressekontakt angegeben - frag doch mal…

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„Keine Zeit“. Aber ich würde 15€ in bar (Postbrief) an jemand spenden, wenn das jemand machen und hier die Antwort posten würde. :+1:
Bitte aber seriös und freundlich formulierte Anfrage, keine Polemik etc.

Solche „Erfolgsmeldungen“ sollen doch nur den „Videoschutz“ bei der Bevölkerung als positven Aspekt verkaufen. Seht her, wir haben dank moderner Technik eine Vermisste Person gefunden. Nur blöd, wenn solche Personen sich an Überwachungshotspots wie dem Frankfurter Bahnhofsviertel aufhalten. Wenn ich abhaue, würde ich solche Gegenden meiden.

Mit der „intelligenten“ Überwachung sollen in Zukunft auch Zeuginnen und Zeugen gesucht werden, die sich in der Nähe von ausgeführten Straftaten aufhielten. Dass viele keine Lust haben, etwas zu bezeugen, liegt an den Rechtsgrundlagen selbst. Ob ich Zeuge sein will oder nicht, bestimme noch immer ich selbst und nicht die Staatsanwaltschaft.

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