Werden Lastschriften überwiegend durch Zahlungsdienstleister abgewickelt?
Beim Auswählen der Zahlungsmethode am Ende des Shoppens gerade kam mir dieser Gedanke. Gibt es überhaupt einen Grund, Vorkasse auszuwählen, wenn Lastschrift angeboten wird? Mike merkt zurecht an, dass bei Lastschriftzahlung häufig eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Aber nehmen wir mal an, es findet keine Bonitätsprüfung statt.
Fefe bloggte kürzlich, über die nicht funktionierende Kartenzahlung aufgrund des Ausfalls eines Dienstleisters. Da hier sicherlich pro Zahlung eine Gebühr fällig ist, wäre das wohl eine der ersten Sachen, die der Handel selbst durchführen würde, wenn das so einfach ginge. Es ist bestimmt nicht ganz dasselbe, aber vielleicht als Analogie tauglich.
Kann man solche Lastschriften die im eigenen Webshop anfallen selbst durchführen und irgendwie halbwegs einfach automatisieren? Ansonsten liegt es nahe, dass Lastschriften überwiegend durch Zahlungsdienstleister abgewickelt werden – und diese Vermutung hege ich gerade. Diese Zahlungsdienstleister sitzen dann möglicherweise in den USA oder sonstwo. Auftragsdatenverarbeiter muss man afaik auch nicht in den Datenschutzhinweisen aufführen, daher wäre das im zutreffenden Fall verdeckt und ein weiterer Grund, Lastschrift zu meiden.
Ich habe gerade noch diese Seite gefunden, die definiert, dass immer ein Zahlungsdienstleister eingeschaltet wird:
Definition: Was ist „Lastschriftverfahren“?
Bargeldloses Zahlverfahren, bei denen der Zahlungsempfänger unter Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen lässt.
Weiß jemand mehr dazu?
Im Gegensatz dazu vermute ich bei Vorkassenzahlung, dass man direkt auf das Konto der Shopbetreiberin überweist. Denn erstens lässt sich das auch als Shopbetreiberin leicht feststellen und mindestens teilautomatisieren und zweitens überweise ich stets an unterschiedliche deutsche IBANs.
Ich bestelle viel online, daher schaue ich da auch meistens nach. Meiner Erfahrung nach läuft Lastschrift und Kauf auf Rechnung fast immer über Zahlungsdienstleister, meistens Klarna (bei den Shops, wo ich schaue oder bestelle).
Aufgrund dessen skeptisch, dass es womöglich auch bei Vorkasse über einen Zahlungsdienstleister läuft, habe ich auch da oft nachgefragt und jedesmal die Antwort bekommen, dass da keiner eingeschaltet ist.
Ach, das wusste ich auch noch nicht. Bei den Shops, wo ich schaue, steht das meistens dabei. Wenn nicht, denk ich mir immer, dass die Datenschutzerklärung wohl mal wieder unvollständig ist.
Müssen die Shops denn dann wenigstens wahrheitsgemäß Auskunft geben, wenn man konkret nachfragt?
Bei wenigen Shops hab ich eine Ermächtigung zum Abbuchen ganz generell gegeben. Das war damals (viele Jahre her) ok. Inzwischen gabs Generationenwechsel und/oder „Modernisierung“ des Shops. Da muss ich mal nachfragen.
Zahlungsdienstleister nimmt die Kontodaten über eine Einbindung im Shop direkt entgegen, führt die Lastschrift durch und überweist Shopbetreiberin nur noch den Betrag minus Gebühren. Hier ordne ich z. B. Klarna und PayPal ein. Diese Dienstleister sind beim Bezahlen zu erkennen.
Shopbetreiberin nimmt die Kontodaten entgegen, gibt sie dem Zahlungsdienstleister, damit dieser die Lastschrift vornimmt und der Shopbetreiberin das Geld überweist. Diese Dienstleister lassen sich von außen oft nicht erkennen.
Ich beziehe mich in diesem Thema auf zweiteres, einfach weil die einkaufende Person es nicht bemerkt.
Wie gesagt ist dabei auch die IBAN jedes Mal verschieden. Und der Zahlungsdienstleister ist einfach unnötig. Was sollte der noch zu tun haben?
In Art. 13 DSGVO gibt es keine Pflicht zur Angabe der Auftragsdatenverarbeiter, jedoch des/der Verantwortlichen. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit ist durchaus denkbar, wenn bspw. Klarna selbst „die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung“ personenbezogener Daten festlegt, weil sie sich nicht bei jedem Shop nach anderen Bedingungen richten wollen.
Klares Jein: Laut Art. 15 DSGVO müssen „die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden“, angegeben werden. Eventuell erfährst du also nur die Kategorie der Empfänger.
Ich habe gerade diese Seite gefunden. Laut dieser scheint es möglich, Lastschriften selbst durchzuführen. Allerdings gibt es einen deutlichen Haken:
Eine Ankündigung der Lastschrift 14 Tage vor dem Einzug ist verpflichtend, außer es wurde etwas anderes vereinbart.
Die Bank hat ab Einzugstermin 5 Werktage Zeit, einen fehlgeschlagenen Einzug „zurückzugeben“.
Das bedeutet, dass die Shopbetreiberin bis zu 3 Wochen warten muss, um zu wissen, ob die Lastschrift erfolgreich war. Somit kann sie entweder das Risiko des Zahlungsausfalls auf sich nehmen oder den Zorn der Kundschaft auf sich ziehen, weil diese 3 Wochen auf das Versenden der Ware warten muss. Dieses Dilemma scheint mir derart schwerwiegend, dass ich annehme, dass die meisten Webshops Zahlungsdienstleister verwenden werden, um es zu umgehen.