Konkret sollen das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Recht erhalten, biometrische Daten wie Gesichtsbilder oder Stimmaufnahmen aus dem Internet zu erheben und automatisiert mit Daten aus Polizeidatenbanken abzugleichen.
Sehr nett:
Dort soll sogar der biometrische Abgleich für Zeugen zulässig sein, nicht nur für Beschuldigte.
Die düsterste Sache kommt noch:
Genau das verbietet jedoch Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e der europäischen KI-Verordnung: das „Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet erstellen oder erweitern“.
Die Gesetzentwürfe umgehen das Dilemma laut AlgorithmWatch mit einer Auslagerungsklausel, also der Möglichkeit, den biometrischen Abgleich an private Unternehmen im In- und Ausland auszulagern. Das BKA soll den Abgleich „durch eine öffentliche oder nichtöffentliche Stelle in einem Drittstaat durchführen lassen“ dürfen, wenn es den Abgleich selbst technisch nicht leisten kann. Unter bestimmten Bedingungen darf dabei sogar von Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes abgewichen werden.
Da wird also gezielt Europarecht zum massiven Nachteil der Bürger umgangen, indem heikelste Daten an Konzerne in Drittstaaten gesendet werden.