Die Impressumspflicht gilt nur dann nicht, wenn man rein privat unterwegs ist. Die Überschreitung der Grenze zur Impressumspflicht ist dabei aber leicht zu überschreiten.
Zitat von der Seite https://www.impressum-generator.de/2016/11/impressumspflicht-private-homepage/
Nur wenige Internetseiten weisen jedoch einen eindeutig privaten Charakter auf. Zu diesen zählen in erster Linie Blogs, in denen Sie Ihre privaten Erfahrungen und Gedanken mit anderen Nutzern teilen. Auch Webseiten über Ihr liebstes Hobby oder Fan-Seiten werden häufig als rein privates Projekt angesehen. Schnell gelangen Sie jedoch in eine Grauzone, beispielsweise wenn Sie aktiv für die CDs oder Filme des Künstlers werben oder sogar am Verkaufserlös beteiligt sind (z.B. über ein sog. „Affiliate Programm“).
Normalerweise ja, man kann sich aber auch als Freiberufler oder als Gewerbetreibender, der nicht zu einem Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist, freiwillig eintragen lassen.
Größter Nachteil ist dabei, dass man den erhöhten Anforderungen einer Buchführung nachkommen muss. Eine Einnahme/Überschussrechnung reicht nicht mehr, man ist dann zur doppelten Buchführung und Bilanz verpflichtet.
Funktioniert nur, wenn man sich ins Handelregister eintragen lässt, mit dem oben erwähnten Nachteil der aufwendigeren Buchführung.
Man kann auch eine verschlüsselte Mail schicken, die Rechnung auf einen verschlüsselten Cloudspace oder das verschlüsselte Postfach von Tutanota oder Mailbox benutzen.
Der Kunde sollte nicht unbedingt dein Feind sein. Ich sehe das Problem einer Telefonnummer auf der Rechnung nicht.
Dann führst du aber dein Geschäft nicht von Deutschland aus und musst den ganzen Aufwand mit Arbeits- und Anmeldeerlaubnis im Ausland betreiben. Und wenn du nicht auswandern willst, kommt noch das Thema, wie und wo du steuerpflichtig bist.
Aber im Allgemeinen ginge es doch hier darum, ob man Social Media geschäftlich datensparsam bis anonym nutzen kann. Meiner Meinung nach, ganz klar nein, zumindest nicht bei Nutzung von Facebook, Instagram und Co.
Zu einem geschäftlichen Auftritt gehört nun einmal, dass man auch in Erscheinung tritt und mit einer ladungsfähigen Anschrift verklagbar ist.
Dazu gibt es Vorschriften, wie z.B. die Impressumspflicht. Wie man nun sein Privatleben da raushält ist in den Beiträgen ausführlich beschrieben. Das darf aber nicht dazu führen, dass der auch der geschäftliche Auftritt verschleiert wird.
Willst du öffentlich so gut wie nicht in Erscheinung treten, mache es so wie Bit seine geschäftliche Tätigkeit beschrieben hat, Mund zu Mund Propaganda und nur persönlichen Kontakt zum Kunden.
Dann brauchst du kein Social Media, keine Webseite usw…