Bei den FAQ der GBG Mannheim steht folgender Punkt:
Kann ich die UVI auch abbestellen?
Nein, die UVI müssen wir Ihnen als Vermieter aus gesetzlichen Vorgaben einmal im Monat zukommen lassen.
Auf der Seite zur UVI steht Folgendes:
Wir als ihre Vermieterin sind seit dem 01.01.2022 gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen als Mieter/Mieterin eine monatliche Übersicht Ihrer Verbrauchsdaten zukommen zu lassen – insofern für Ihr Wohngebäude fernauslesbare Verbrauchserfassungsgeräte vorhanden sind.
Du könntest natürlich überprüfen, ob dieses Gesetz existiert. Das kann ich dir nicht sagen. Ich sehe allerdings keinen Appzwang. Du hast ja die Wahl, ob du kostenpflichtig die Briefe erhalten möchtest oder das „Serviceangebot“ in Form einer App nutzen möchtest.
Wenn mein Vermieter verpflichtet wäre, mir jeden Monat einen Brief zu schicken, würde er mir diesen ebenfalls in Rechnung stellen. Entweder direkt als Posten oder versteckt unter den anderen Kosten. Und weil mein Vermieter keine große Firma ist, sondern lediglich eine einstellige Häuseranzahl besitzt, wird dieser mir auch kein digitales Angebot unterbreiten können.
Natürlich kannst du deinen Vermieter bitten, ein Webportal oder eine E-Mail-Benachrichtigung einzurichten, weil du z. B.
- kein Smartphone oder
- ein Smartphone ohne Google-Services wie aktuelle Geräte von Huawei
nutzt. Genauso würde im letzteren Fall reichen, dass er seine App modernisiert. Fast keine App braucht heute noch eine direkte Zugriffsberechtigung für den Speicher deines Android-Geräts, weil der Zugriff über den File-Picker gezielt geregelt wird. Ebenso ist es möglich, Push-Nachrichten mittels eigenem Server zu verteilen.
Ein weiterer Punkt sind die Portokosten. Diese betragen bei dem normalen Brief aktuell 85 Cent. Dazu kommen aber noch Kosten für den Druck und dessen Infrastruktur sowie die Kosten für den Briefumschlag. Ob diese direkt 1,60 Euro rechtfertigen, kann ich dir nicht sagen. Einer meiner Kreditkartenanbieter verlangt zum Beispiel 1,10 Euro für das Versenden einer Rechnung / Kontoübersicht per Post. Alternativ kann der Kunde die App oder das Webportal nutzen.