Ich möchte Mitglied in einem Verein werden. Folgender Vereinbarung soll ich zustimmen:
Der Verein nutzt aus berechtigtem Interesse zur Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Kanäle, um über seine Aktivitäten zu berichten. Dazu zählen Printmedien wie Zeitungen und Onlinemedien wie die Website oder Social-Media-Kanäle wie Facebook. Bei Wettkämpfen oder besonderen
Veranstaltungen werden dabei regelmäßig Foto- oder Videoaufnahmen erstellt und darüber
berichtet. Sofern gezielt über eine Person berichtet oder Informationen über sie veröffentlicht
werden, benötigt der Verein dazu eine freiwillige Einwilligung. Da der Verein während einer
Veranstaltung aber organisatorisch nicht durchgängig kontrollieren kann, ob für eine Person die
Einwilligung vorliegt oder nicht, ist die freiwillige Einwilligung eine Bedingung für die Teilnahme.
Ohne die Einwilligung ist eine aktive Teilnahme an den Angeboten, Wettkämpfen oder
anderen Veranstaltungen nicht möglich.
Im Klartext bedeutet das, ich darf zwar Mitglied werden, kann aber an so gut wie nichts teilnehmen, wenn ich dem nicht zustimme.
Kennt sich jemand mit Vereinsrecht aus, der beurteilen kann, ob das mit den Statuten des Vereinsrechts vereinbar ist?