Vereinsrecht: "Freiwillige" Einwilligung zur Veröffentlichung von Aktivitäten auf Social Media

Ich möchte Mitglied in einem Verein werden. Folgender Vereinbarung soll ich zustimmen:

Der Verein nutzt aus berechtigtem Interesse zur Öffentlichkeitsarbeit verschiedene Kanäle, um über seine Aktivitäten zu berichten. Dazu zählen Printmedien wie Zeitungen und Onlinemedien wie die Website oder Social-Media-Kanäle wie Facebook. Bei Wettkämpfen oder besonderen
Veranstaltungen werden dabei regelmäßig Foto- oder Videoaufnahmen erstellt und darüber
berichtet. Sofern gezielt über eine Person berichtet oder Informationen über sie veröffentlicht
werden, benötigt der Verein dazu eine freiwillige Einwilligung. Da der Verein während einer
Veranstaltung aber organisatorisch nicht durchgängig kontrollieren kann, ob für eine Person die
Einwilligung vorliegt oder nicht, ist die freiwillige Einwilligung eine Bedingung für die Teilnahme.
Ohne die Einwilligung ist eine aktive Teilnahme an den Angeboten, Wettkämpfen oder
anderen Veranstaltungen nicht möglich.

Im Klartext bedeutet das, ich darf zwar Mitglied werden, kann aber an so gut wie nichts teilnehmen, wenn ich dem nicht zustimme.

Kennt sich jemand mit Vereinsrecht aus, der beurteilen kann, ob das mit den Statuten des Vereinsrechts vereinbar ist?

Datenschutz im Verein ist auch durch die DSGVO geregelt, daher geht diese als freiwillig bezeichnete Zwangseinwilligung dort genauso wenig wie anderswo.

Dass der Verein Gruppenfotos bei Vereinsaktivitäten und damit Öffentlichkeitsarbeit macht, ist afaik in Ordnung. Steht aber bestimmt irgendwo hier: Datenschutz im Verein. LDI NRW

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Der Verein sollte die Mitgliedschaft nicht davon abhängig machen, Daten unbedingt veröffentlichen zu müssen.

„Einwilligung“ ist wegen der nötigen Freiwilligkeit das falsche Instrument. Es wäre nicht unmöglich, Leistungen oder Vertragserfüllung davon abhängig zu machen (Nichtkopplungsgebot, Art. 7 Abs. 4 DSGVO), praktisch hätte man damit jedoch keinen Spaß. Wären die gesetzlichen Anforderungen an die Einwilligung nicht nachvollziehbar erfüllt, hätte man trotz unterschriebener Verträge nie Einwillgungen gehabt und solche Daten bisher unzulässig veröffentlicht; mit Sanktionsrisiko durch Aufsichtsbehörden, Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen betroffener Personen.

Statt auf problematische Einwilligungen zu vertrauen könnte die Öffentlichkeitsarbeit für die Mitgliedschaft (Erfüllung des Mitgliedschaftsvertrags) erforderlich(!) und somit automatisch zulässig sein. - Eher nicht. Weil z. B. Trainieren ja nicht automatisch ein berichtenswertes Ereignis wäre; und man wahrscheinlich auch ohne Veröffentlichung bei Wettbewerben mitzumachen könnte.

Dann eher „berechtigtes Interesse“ an der Veröffentlichung der Ergebnisse. In der umfangreicheren Umsetzungsstufe auch mit Foto. Hierfür müsste die beabsichtigte Verarbeitung (Datenumfang, Verbreitungswege) 1. ebenfalls erforderlich(!) sein. Also für das Ziel geeignet und verhältnismäßig, nicht mit milderen Mitteln zu erreichen. Und 2. Rechte und Freiheiten der betroffenen Person dürften dem Interesse gegenüber nicht überwiegen. Das würden sie aber, wenn man sich zu viel rausnimmt; etwa mehr als die Nennung des Namens und der Altersklasse, unbewusst gemachte Aufnahmen in unvorteilhaften Situationen.

Umfangreichere Features sollten wiederum auf richtige Einwilligungen gestützt sein.

Bei Daten (Aufnahmen) von Kindern sind für Interessenabwägungen strengere Maßstäbe anzusetzen. Sicherheitshalber sollten die Eltern mit einwilligen.

Also „berechtigtes Interesse“ für wenig invasive, faire Datennutzungen (Name, Zielfoto), und „Einwilligung“ für ausführliche Berichterstattung zur Person.

Bei Kindern tendenziell lieber alles auf Einwilligung, und wenn keine erteilt wird mal auf die Nennung verzichten.

D., der froh ist, das nicht entscheiden zu müssen. Der sich von der ungewollten Verwurstung seiner Daten abschrecken lassen würde.

Mal aus Vereinssicht betrachtet: Alle stimmen zu. Nur Threadersteller nicht. Das ist für den Verein einfach dann nur noch anstrengender Mist da ständig aufpassen zu müssen. Das kann auch realistisch kein Ehrenamtlicher mehr leisten. Da finde ich es auch in Ordnung wenn ein Verein sagt, „willst du mitmachen, dann mach alles mit. Ansonsten lass es“ – für mich ein Teil der beidseitigen Freiheit.
Wer heute noch denkt bei Wettkämpfen anonym oder unveröffentlicht teilnehmen zu können, ist doch auch völlig weltfremd. Spätestens Zuschauer posten alles mögliche. Dann lieber gezielt durch den „eigenen“ Verein mit vorteilhaften Bildern als anders… Oder alleine im Wald joggen gehen :wink:

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Das ist der für mich am schwersten verdauliche Teil.
Allgemeiner Berichterstattung würde ich vermutlich leicht zustimmen können iSv „Gestern hat FC Hintertutzingen 3:2 gespielt + Foto 6 Spieler auf dem Platz“.

Diese Formulierung inkludiert aber auch den „Sonderbericht über die Vereinspfeife: Galaga heute wieder der weltschlechteste Spieler auf dem Platz + Foto Großaufnahme ich alleine mit doofem Gesichtausdruck“

Das muss halt jeder für sich entscheiden, wie wichtig einem diese Vereinsmitgliedschaft ist.

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Mal davon abgesehen, dass ich den rechtlichen Aspekt nicht beurteilen kann, muss ich Ballade hier zustimmen.
Wir reden über ehrenamtliche Tätigkeiten.

Selbst im Berufsleben bleibt der Datenschutz oft auf der Strecke. Wie soll das dann im Verein besser laufen.

Ich denke Training mitmachen sollte machbar sein.

Turniere und Wettkämpfe anonym zu bestreiten, ist meiner Ansicht nach in der Praxis nicht möglich.

Alleine schon durch die Zuschauer.

Mich würde ja interessieren wie es die User hier handhaben.
Wer ist in einem Verein, spielt Turniere und Wettkämpfe, lässt dann aber kein Foto oder Text von sich für die Lokalzeitung oder dem Gemeindeblatt anfertigen? Und wie handhabt sein Verein dies?

Gerne auch am Beispiel seines Kindes.
Ist ja immerhin noch schützenswerter.

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Juristisches BlaBla mal außen vor: ich sehe die Formulierung des Vereins eher positiv. Da scheint sich zumindest jemand Gedanken zu machen und formuliert das dann auch noch verständlich.

Und mal ganz Grundsätzlich: eine öffentliche Veranstaltung wie Wettbewerbe, Aufführungen etc. sind eben öffentlich. Klingt wie eine banale Erkenntnis, aber die Welt schaut heute nun einmal so aus, dass von derlei öffentlichen Ereignissen auch Material im Internet landet. Was ja auch schön ist. Für einen selbst als Rückschau oder für Menschen, die nicht dabei sein konnten.

Ich würde aufpassen, dass man sein soziales Leben nicht zu sehr einschränkt, nur weil man auf einem Foto vom Sommerfest des Vereins mal im Hintergrund am Grillstand oder auf einem Teamfoto zu sehen sein könnte und das dann bei FB landet. Einzelinterviews und Nahaufnahmen kann man sicher freundlich verweigern. Wenn nicht, fände ich das zwar seltsam, aber selbst da, würde ich mir überlegen, ob es das nicht wert ist.

Und ja, ich weiß, das war nicht die Frage (Vereinsrecht). Aber das ist schon ziemlich verkopft. Was willst du denn machen? Den Verein klagen und juristisch zur Anpassung der Passage zwingen? Da wirst du dann nachher sicherlich eine schöne Zeit im Verein verbringen können … :wink:

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Danke für Eure bisherigen Beiträge, die sehr schön unterschiedliche Aspekte des Themas beleuchten. Ich lese aus den bisherigen Wortmeldungen, dass die Formulierungen des Vereins mit großer Wahrscheinlichkeit mit der DSGVO vereinbar sind.

Dass ein Verein ein „berechtigtes Interesse“ daran hat, Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veröffentlichungen aller Art zu betreiben, steht für mich gar nicht zur Diskussion. Dagegen ist nichts einzuwenden.

Mein Fokus lag eher auf den Social Media Kanälen wie Facebook. Will man Reichweite erreichen, ist es ganz offenbar so, dass man in Ermangelung von gleichwertigen Alternativen auf die Big Tech-Companies nicht verzichten kann und will. Viele Verantwortungsträger benutzen ja auch weiterhin die Platform X , obwohl sie mit deren Ausrichtung nicht einverstanden sind.

Ob ich meine Aktivitäten, Fotos und dergleichen auf Facebook sehen will, ist jedoch eine kritische Frage, die ich mir, da ich an diesen datengetriebenen Social Media Aktivitäten nicht teilnehme, ernsthaft stellen muss. Allein darum ginge es mir im Hinblick auf die Rechtskonformität.

Wie schon gesagt: Mitglied in besagtem Verein kann ich jederzeit werden, bin aber dann von seinem eigentlichen Kerngeschäft ausgeschlossen, und könnte das lediglich unter dem Gesichtspunkt der Förderung von Gemeinnützigkeit betrachten. Von Mitgliedern des Vereins höre ich so Statements wie „ich solle mir doch keinen Zacken aus der Krone brechen“, und „die wissen doch sowieso schon alles über dich“, wobei ich mir bei Letzterem nicht so sicher bin. Wenn dem so wäre, wären auch meine bisherigen Anstrengungen zu Datenschutz und Privacy für die Katz’ und nur ein netter Zeitvertreib. Das will ich zu meinen eigenen Gunsten nicht annehmen.

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Das sind typische Aussagen von Menschen, denen es einfach egal ist oder die sich mit dem Thema Datenschutz nicht beschäftigen wollen oder können.

Zum Teil stimmt es aber auch, dass BigTech vieles weiß, das wir versuchen zu vermeiden. Deine Handynummer z.B. hat FB durch andere Menschen, die WhatApp nutzen, ohne dass man die App selbst nutzt etc. Das lässt sich einfach nicht vermeiden, wenn man am sozialen und öffentlichen Leben teilnehmen will. Und ich glaube, es ist wichtig, da auch nicht paranoid zu werden.

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Der Witz an dieser Handynummern-Weitergabe ist ja, dass der Nutzer aktiv den Zugriff auf das Telefonbuch erlauben muss, ( soweit ich weiß) was er ja in aller Regel tun wird, um zu sehen, wer sich sonst noch so alles auf z.B. WhatsApp tummelt. Dass sie dabei die Privatsphäre von Anderen eventuell verletzen, haben die Allermeisten wohl nicht auf dem Schirm. Immerhin räumt ja der Meta-Konzern folgendes ein:

Es werden von den Kontakten allein die Nummern übertragen, aber keine Namen, E-Mail-Adressen oder sonstige weiteren Infos aus den Kontakteinträgen. Die Nummern werden, wenn sie nicht auf einen bestehenden WhatsApp-User verweisen, unmittelbar in einen Hashwert gewandelt und als Nummer gelöscht. Den Hashwert behält Meta, damit es die WhatsApp-User informieren kann, sobald der bisherige Nicht-User ebenfalls zu einem geworden ist.
Ansonsten verarbeitet Meta (nach eigener Aussage) die Daten der Nicht-User in den Kontakten der WhatsApp-User in keiner Weise.
Das kann man glauben oder nicht, überprüfen lässt es sich nicht.

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ich muss hier mal widersprechen. Zusehen ist etwas anderes als Bild- oder Tonaufnahmen. Letzteres - und schon die Aufnahme, nicht erst die Veröffentlichung - ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, auch in der Öffentlichkeit, und Bedarf m.E. im Zweifelsfall einer Einwiligung im Einzelfall.

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Das ist so viel zu pauschal formuliert. Es hängt vom Einzelfall ab, ob eine Aufnahme einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt (Stichwort: Interessenabwägung). Denn dieser „Zweifelsfall“ ist sehr weit gestreut, wie man im Startpost ja sehr schön sehen kann, wo einfach mal aus Angst/Vorsicht pauschaul für alles eine Einwilligung verlangt wird.

Und ich persönlich finde die „Interessenabwägung“ auch gut. Weder wünsche ich mir Verhältnisse wie in den USA, wo jeder jedem jederzeit eine Kamera unter die Nase halten darf, noch halte ich was von der Privatisierung des öffentlichen Raums, wo jeder gleich mit dem Anwalt kommt, weil ich draußen ein Foto mache.

genau. Keine Zweifel gibt es nur wenn die Person nicht zu erkennen ist. Und willst Du das im Nachgang diskutieren oder Dir lieber das OK holen?
Ich würde im Zweifelsfall als Betroffener immer bestreiten, dass eine wirksame Einwilligung vorlag. Die oben angeführte Regel halte ich für fragwürdig.

Hier mal meine Meinung:

Zum einen muss unterschieden werden zwischen Daten erheben (fotografieren) und verarbeiten (verbreiten).

Paragraph 22 KuG sagt, dass für die Verbreitung eine Einwilligungserklärung vorliegen muss.

Paragraph 23 KuG regelt dafür Ausnahmen.

Nichts desto trotz findet die DSGVO vorher Anwendung, da sie Vorrang vor nationalem Recht hat.

Also muss sowohl für das Erheben, als auch für die Verarbeitung eine Einwilligungserklärung gem. Artikel 6 DSGVO vorliegen.

Hierbei gibt es aber eine Ausnahme:

Artikel 85 DSGVO (Öffnungsklausel) sagt, dass für die Veröffentlichung von Fotos zu journalistischen Zwecken das KuG gilt, was hier möglicherweise anwendbar wäre.

Falls das nicht anwendbar ist (da journalismus nicht zutrifft), muss eine freiwillige Einwilligung stattfinden. Und eine pauschale Genehmigung zu erteilen ist aus hiesiger Sicht nicht richtig, streng genommen.

Denn auch die Zwecke und Informationspflichten gem. Artikel 13, 14 DSGVO müssen bei einer Einwilligung (Zweckgebunden) angewendet werden, und das ist bei einer pauschalen Einwilligung nicht gegeben.

Unabhängig davon, ob von Dritten Fotos gemacht werden oder nicht, glaube ich, dass es nicht richtig ist, was der Verein verlangt.

Wie machen es denn andere Vereine? Man muss ja auch nicht direkt ins Gesicht fotografieren. Man kann natürlich auch einen Fokus auf dem Bild legen und den Rest verschwommen lassen.

Ich meine, es kommt auch darauf an, was auf dem Bild zu erkennen ist. Ist die Person übrrhaupt zu erkennen? Wurde man von hinten fotografiert?

Vielleicht liege ich auch verkehrt. Mal schauen

LG

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Der Verein ist offensichtlich schlecht beraten. Richtige Rechtsgrundlage wären die von einem Vorposter bereits genannten berechtigten Interessen, bei denen dann eine Abwägung erfolgen muss. Die geht vermutlich bei Wettkampf anders aus als bei Freizeitgedaddel, aber dazu gibts Literatur, oben schon verlinkt.
Eine Einwilligung ist immer freiwillig und nie verpflichtend (sonst ist es keine) und außerdem jederzeit widerrufbar. Sprich, Du kannst beitreten und dann die Einwilligung widerrufen. Was machen die dann? Ist das ein Grund für einen Vereinsausschluss? Solange das nicht in der Satzung steht, vermutlich eher nicht.
Will man in einem Verein mit Menschen, die sowas machen, Mitglied sein? Ich nicht.

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wo steht das?

und ein Widerspruchsrecht existieren muss, über das auch belehrt wird. Und dass die Grundrechtsabwägung zugunsten des Vereins ausgeht wage ich zu bezweifeln.

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Das steht alles schon im Link des 2. Posts:

Ob diese Regelungen bei der Anwendbarkeit der DS-GVO nun weiterhin Anwendung finden, ist streitig. Bis zu einer abschließenden Entscheidung des EuGH sind die §§ 22, 23 KUG aber nach Auffassung der LDI NRW in jedem Falle anzuwenden.
[…]
Für Fotos von einer öffentlichen Sportveranstaltung, Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Ereignissen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, kann aber grundsätzlich die Ausnahme des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG greifen. Voraussetzung ist, dass der Vorgang in der Öffentlichkeit stattgefunden hat und die Darstellung des Ereignisses im Vordergrund steht.

Die eigentliche Frage ist eher, wie du den Verein bzgl. der „freiwilligen“ Einwilligung dazu bekommst, sich mehr an die DSGVO zu halten, als es oben deutlich wird. Vielleicht kannst du dich dahingehend anbieten, dass du in dem Bereich besondere Kenntnisse hast und dich so in den Verein einbringen könntest.

nur wenn ich dem Link folge und an das LDI glaube - und schon die Aussagen sind so dass ich es nicht tun würde. Zumal dort nur von Gruppenfotos die Rede ist, und die bekommt man in der Regel mit, sprich man kann das Mit-Aufstellen als konkludente Einwilligung interpretieren. Beim Wettkampf würde ich das anders einstufen.

Ich berate auch Vereine wenn sie das wünschen und bezahlen.

F.c.book und andere kommerzielle antisoziale Plattformen? Ich einen solchen Verein würde ich nicht eintreten.

Ein Knackpunkt in dieser rechtlich unklaren Situation scheint mir das Folgende, wie es ilu formuliert hat:

Wenn ich also zustimme, eintrete, und dann widerrufe, müssten die mich nach ihrer Satzung anschließend wieder für die Teilnahme an den Aktivitäten sperren. Ausschließen müssten sie mich ja gar nicht, ich wäre dann weiterhin „passives Mitglied“. Abgesehen von dem ethischen Problem, dass ich mir selbst dabei auflade, trete ich ja in keinen Verein ein, damit ich anschließend einen Rechtsstreit mit denen ausfechte, es sei denn, ich möchte sowas wie ein Exempel statuieren. Aber wem würde das irgendwas nützen? Am Ende müsste der Verein womöglich seine Satzung ändern, und ich wäre bei denen unten durch. Keine angenehme Vorstellung! Also nein, ich kann und will auf keinen Fall bei Facebook den „Grüß-August“ geben, meine jahrelangen Anstrengungen für Datenschutz und Privacy wären mit einem Schlag unglaubwürdig.