aufgrund diverser Arztwechsel in der Vergangenheit und der Abzockversuche mancher Praxen bei einer Zweitschrift möchte ich nun ‘einmal das ganze Programm’ durchziehen, um eine Komplettübersicht zu bekommen.
Gibt es einen Musterbrief, mit dem ich eine Kombination DSGVO-Arztakte in einem Rutsch durchführen kann?
Gleichzeitig (nachdem das bei einem Arzt, wo ich nur nach DSGVO angefragt hatte, einiges schiefging): kann ich auf elektronischer Übermittlung (zB passwortgeschütztes PDF) bestehen, oder muss ich trotz entsprechender Anforderung auch ein Paket (!) akzeptieren und ggf irgendwo abholen? Ich vermute, der Paketversand erfolgte aus Nachweisgründen, ist ja billiger als Einschreiben-eigenhändig…
In den meisten Arztpraxen hat man keine Ahnung von technischen Umsetzungen und wie man dem Anspruch auf Auskunft nach DSGVO entsprechen soll. Die haben allenfalls mal eine Datenschutzschulung erhalten, wo erklärt wurde, was das ist. Und irgendein Vertreter der eingesetzten Praxissoftware wird ihnen mal das superneue Feature “Auskunft” erklärt haben.
Ich gehe davon aus, dass es so etwas wie einen “Datenexport” in jeder Praxissoftware gibt. Eventuell sieht die Software sogar schon einen Datenschutz konformen Export mit Passwort und Verschlüsselung auf die Daten vor.
Fordere eine Auskunft nach DSGVO Art. 15 inklusive der in Art. 15 Abs. 3 vorgesehenen kostenlosen Kopie der Daten an.
DIe Antwort sollte möglichst “Technologie offen” gestaltet sein. Ein Ausdruck von 500 Seiten Papier könnte also tatsächlich mehr der DSGVO entsprechen als ein Datenexport, der sich nur meinem bestimmten Programm öffnen lässt, was nur unter Windows 11 läuft (als Beispiel).
In Erwägungsgrund 63 wird explizit auf das Einschliessen von gesundheitsbezogenen Daten eingegangen. Das haben die Gesetzgeber also nicht ohne Grund gemacht: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-63/
Eine Arztpraxis kann also in dem Fall der Auskunft nach DSGVO nicht behaupten, es würde sich um eine Leistung handeln, die mit der Gebührenordnung abzurechnen sei. Wenn die nur Papierausdruck und Versand per Paket können, müssen die eben selber dafür bezahlen.