Bankdaten und externe Dienstleister

DAS hier sind für mich reale Gefahren und Einschränkungen meiner Freiheit.
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/Geschaeftsmodelle/OpenBanking_OpenFinance/OpenBanking_OpenFinance_node.html
https://www.iese.fraunhofer.de/blog/psd2-und-der-datenschutz-bei-kontoinformationsdiensten-der-fallstrick-zweckbezug-bei-kontotransaktionsdaten/
Wer wüsste, dass Bezahlung per Klarna, diese dann 90 Tage alle deine Kontobewegungen sehen kann, würde vielleicht nicht mehr damit bezahlen. Dann ist es auch egal, wenn das ein schwedisches Unternehme ist.

Gruselig. Online Bezahlmöglichkeiten werden immer mehr eingeschränkt. Fast nur noch PayPal und Klarna im Angebot. Ok Visa und Mastercard. All dieser Ami-Mist.

Ok, ich gebe zu, ich habe nicht nur eine Aversion gegen US-Giganten, sondern auch gegen Banken :smiling_face_with_sunglasses:

Weil wenn man im Internet zahlt, tut man das oft mithilfe des Browsers auf irgendeiner Homepage, die, sichtbar oder unsichtbar, ‚weiß Gott was‘ nachlädt oder verschickt. Stichwort Java Script, und anderes.

Ich sehe das aus den Artikeln so schnell nicht… stimmt das mit klarna so wie Du schreibst?

PayDiekt / giropay von den dt. Banken hat sich halt nicht durchgesetzt; die waren viele viele Jahre zu spät dran mit einer eigenen Entwicklung.

Aktuell wird doch Wero so gehypt, manchmal auch hier im Forum (sonst wüsste ich auch gar nicht, dass es das gibt). Mal schau’n, ob sich das zu einer neuen Option entwickelt.
https://wero-wallet.eu/de

Das ganze Marketing (auch zum Beispiel von der Sparkasse) finde ich ein wenig verfrüht: Bislang funktioniert nur das Überweisen von privat zu privat. Aber B2C soll ja noch kommen.

Eben. Ohne B2C und ohne das die Bankdaten weitgegeben werden und ohne Versicherung gegenüber Händler, wird sich das System schwer tun den Platzhirsch zu verdrängen.

Ich hoffe aber auf das beste.

Würde gerne online ohne amerikanischen Dienst bezahlen.

Dazu:

https://www.heise.de/news/Bezahldienst-Wero-bald-fuer-Online-Einkaeufe-verfuegbar-10729223.html

Sicher. Warum sollte ich “lügen”. Lies die AGB, meine Links, oder suche im Netz. Da wirst du fündig.

https://www.chip.de/news/Warnung-vor-KlarnaVebraucherschuetzer-sind-besorgt_185654845.html

Als ich das letzte Mal nachschaute, waren es noch 90 Tage.

Hier die DS-Bestimmungen

https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/de-DE/privacy

    1. Informationen über Ihre finanzielle Situation - Informationen z. B. über Ihr Einkommen, eventuelle Kredite, negatives Zahlungsverhalten und frühere Kreditgenehmigungen.
    2. Zahlungsinformationen - Kredit- und Debitkartendaten (Kartennummer, Gültigkeit und CVV-Code), Kontonummer, Name Ihrer Bank, Name des Kontoinhabers, Bank-Login-Daten.
    3. Informationen über Ihre Nutzung der Dienste von Klarna - Welche(n) Dienst(e) und welche Funktionen Sie bei diesen Diensten genutzt haben und wie Sie sie genutzt haben. Dazu gehören Informationen über ausstehende und frühere Schulden, Ihre Zahlungs- und Rückzahlungshistorie und Ihre persönlichen Präferenzen einschließlich abgeleiteter Interessen.
    4. Informationen aus externen Sanktionslisten und PEP-Listen - Sanktionslisten und Listen von politisch exponierten Personen („PEP“) enthalten Informationen wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf oder Position und den Grund, warum die Person auf der jeweiligen Liste steht.

Ich denke das reicht? Wenn du alles liest, ist das ein wahrer Horrorroman.

Davon abgesehen
https://www.heise.de/news/Klarna-muss-doch-hoehere-Datenschutzstrafe-zahlen-9651859.html

Danke Dir!

Ich verstehe das noch nicht… das alles dürfen die einsehen, wenn ich klarna ein einmaliges SEPA-Mandat gebe? Oder wenn ich eine Kartenzahlung über Klarna mache? Oder was genau muss ich tun, dass die das sehen dürfen?

Und warum steht das nicht überall groß und rot drauf, zum Kuckuck!?

Gerne!

Wenn du den Dienst von Klarna in Anspruch nimmst. IdR, wenn du eine Rechnung über Klarna begleichst.
Und ja, auch wenn du nur eine einzige Überweisung veranlasst, haben die auf deine Kontobewegungen Zugriff.

Dürfen?? Wenn es für dich kein Problem ist, dass die das tun und können, musst du nichts tun. Das tun die von ganz alleine.

Die Leute scheren sich doch nicht um Datenschutz. Die würden es auch tun, wenn sie es wüssten. Ist halt bequem und viele Onlineshops bieten ja keine Überweisung (Vorkasse) an, bei der ich ohne Zahlungsdienstleister ganz normal von meiner Bank überweisen kann.

Und auf Rechnung geht ja auch meist nur über Klarna. Oder eben sonstige Ami-Schnüffelanbieter. Es gibt nichts datenschutzfreundliches. wie man sieht, nicht einmal in der EU, denn Klarna ist Schwedisch.

Hier noch ein Teil aus den DS-Bestimmungen. Da findest du weiter unten auch den Abschnitt mit den 90 Tagen.

Open Banking-Dienst: Informationen von Ihrem Drittbankkonto, wie grundlegende Kontoinformationen (Kontoinhaber, Bankkontonummer, Bank-Login-Daten) sowie Informationen über Ihre Transaktionen, Ihren Kontostand und Ihre Überziehungslimite.

Muss jeder selbst wissen, ob er Klarna oder andere Verdächtige nutzt :wink:

Ach je. Welche […] haben denn derartige Regeln geschaffen und für gut befunden!?

Und… warum erfährt man davon nur per Zufall!?

Das fragst du nicht im Ernst? Ich weiß, warum ich meinem Sohn schon im Alter von 10 J. beigebracht habe, dass er zumindest einige Passagen einer AGB lesen muss!! Damals gab es noch keine DSGVO und auch das BDSG spielte noch nicht so eine Rolle wie heute. Oder zumindest war es damals auch bei mir noch nicht im Bewusstsein. Da gab es auch noch kein Internet. Selbst später, als das Internet mehr und mehr aufkam war mir noch nicht bewusst, was da alles an Daten gesammelt und verwertet wird.

Die DS-Bestimmungen sind das selbe. Die sollte man immer lesen. Im Grunde fast noch aufmerksamer, als die AGB. Selbst dann blickt man kaum durch. Stichwort “Berechtigtes Interesse”. Damit wird fast alles begründet. Oftmals auch falsch.

Ausgehend von der Tatsache, daß jede Buchhaltung seit Jahrzehnten für 7 Jahre aufbewahrt werden muß, frag ich mich, wieso das jemals unklar war.

Moment. Bloß weil bei klarna beim Datenschutz steht, dass sie meine Finanztransaktionsdaten verarbeiten dürfen, heißt das ja noch nicht, dass meine normale Bank die herausgeben muss.

Letzteres schockiert mich, ersteres nicht.

Ganz so tief stecke ich da auch nicht drin. Aber ich würde sagen, deine Bank muss Zugang geben. Die Frage ist, für welchen Zeitraum. Die meisten Banken werden wohl diese 30-90 Tage die Daten “vorhalten”?

https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__52.html

§ 52 Zugang zu Zahlungskonten

(1) Ein kontoführender Zahlungsdienstleister kann einem Kontoinformationsdienstleister oder einem Zahlungsauslösedienstleister den Zugang zu einem Zahlungskonto verweigern, wenn objektive und gebührend nachgewiesene Gründe im Zusammenhang mit einem nicht autorisierten oder betrügerischen Zugang des Kontoinformationsdienstleisters oder des Zahlungsauslösedienstleisters zum Zahlungskonto, einschließlich der nicht autorisierten oder betrügerischen Auslösung eines Zahlungsvorgangs, es rechtfertigen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 hat der kontoführende Zahlungsdienstleister den Vorfall der Bundesanstalt unverzüglich zu melden. Hierbei sind die Einzelheiten des Vorfalls und die Gründe für das Tätigwerden anzugeben. Die Bundesanstalt hat den Fall zu bewerten und kann erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. Die Aufgaben und Zuständigkeiten anderer Behörden, insbesondere der Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Strafverfolgungsbehörden nach der Strafprozessordnung, bleiben unberührt.

(3) Der kontoführende Zahlungsdienstleister hat den Zugang zu dem Zahlungskonto zu gewähren, sobald die Gründe für die Verweigerung des Zugangs nicht mehr bestehen.

In § 48 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei ZahlungsauslösedienstenZAG steht: (3) Näheres regelt der delegierte Rechtsakt nach Artikel 98 der Richtlinie (EU) 2015/2366.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015L2366&from=EN

Und da steht:

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Darüber hinaus sind im Zuge der technischen Entwicklung in den letzten Jahren eine Reihe ergänzender Dienstleistungen entstanden, wie zum Beispiel Kontoinformationsdienste. Diese Dienste bieten dem Zahlungsdienstnutzer aggregierte Online-Informationen zu einem oder mehreren Zahlungskonten bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern, die über Online-Schnittstellen des kontoführenden Zahlungsdienstleisters zugänglich sind.
Der Zahlungsdienstnutzer erhält somit in Echtzeit einen Gesamtüberblick über seine finanzielle Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt. Diese Dienste sollten gleichfalls von dieser Richtlinie erfasst werden, um Verbrauchern adäquaten Schutz ihrer Zahlungs- und Kontendaten zu verschaffen sowie Rechtssicherheit bezüglich des Status der Kontoinformationsdienstleister zu geben
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Solche Zahlungsauslösedienste beruhen entweder auf dem unmittelbaren oder dem mittelbaren Zugang des Zahlungsauslösedienstleisters zu den Konten des Zahlers. Ein kontoführender Zahlungsdienstleister, der einen Mechanismus für den mittelbaren Zugang bereitstellt, sollte den Zahlungsauslösedienstleistern auch den unmittelbaren Zugang gestatten.

Aber nun bin ich raus. Es ist halt kompliziert. Auch egal, man kommt gegen die sowieso nicht an. Außer durch Boykott. Wenn überhaupt möglich. Spielt letztlich keine Rolle. Mir ging es darum, dass den meisten nicht bewusst ist, dass diese Zahlungsdienstleister Zugriff auf Kontodaten haben.

Schade, dass du das hier anscheinend nicht gelesen hast. Einige Fragen hätten sich dann erübrigt. :wink:

https://www.iese.fraunhofer.de/blog/psd2-und-der-datenschutz-bei-kontoinformationsdiensten-der-fallstrick-zweckbezug-bei-kontotransaktionsdaten/

In Artikel 4 DSGVO (Begriffsbestimmungen) erkennt Gernot, dass nicht nur der AISP an der zweckgebundenen Verarbeitung seiner Kontotransaktionen beteiligt ist, sondern auch sein kontoführendes Institut, seine Bank. Denn bezüglich personenbezogener Daten gilt die „Offenlegung durch Übermittlung“ ebenfalls als eine Art von Verarbeitung personenbezogener Daten. Gernot wendet sich somit als erstes an seine Bank und fragt auf Grundlage von Artikel 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person) schriftlich nach, welche Kategorien personenbezogener Daten aus seinen Kontotransaktionen die Bank an den AISP weitergibt. Die Antwort der Bank fällt kurz und prägnant aus: Alle.

Klar hatte ich das (an)gelesen. Der Beispielmensch hat jemanden beauftragt, seine Finanzen zu analysieren. Dass derjenige dazu volle Transparenz über alles nutzt, sollte ja nicht wundern.

Das mache ich aber (zumindest offensichtlich) nicht.

Stimmt. Das Grundprinzip ist aber das selbe. Der Unterschied ist, dass man die Zahlungsdienstleister nicht beauftragt das Konto zu durchleuchten. Sie tun und dürfen es aber trotzdem.

Update vom 6. Dezember 2024, 16:42 Uhr

Nach Veröffentlichung dieses Artikels wurde die Redaktion von einem Sprecher von Klarna kontaktiert. Das Unternehmen möchte versichern, dass für die Zahlungsabwicklung nicht auf Transaktionsdaten von Bankkonten zugegriffen werde. „Der einzige Ausnahmefall betrifft die Funktion ‚Persönliche Finanzen‘. Hierbei erfolgt ein Zugriff auf Bankkontodaten ausschließlich, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt und sein Konto aktiv integriert“, so der Sprecher.

aus

https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Sicherheit-Verbraucherzentrale-warnt-Klarna-analysiert-Kontodaten-39229147.html

Ich frage mich, weshalb man überhaupt Klarna benutzt. Eine kurze Recherche, und die sollte man immer bei einem Anbieter machen, dem man seine Finanzen anvertraut, ergibt eigentlich nur Nachteile:

  • Verschuldungsrisiko für Verbraucher
  • Anreiz zu Impulskäufen und Überschuldung
  • Intransparente Kommunikation & Gebühren
  • Unklare Mahngebühren und Kostenfallen
  • Datenweitergabe und Profilbildung
  • Schlechter Support und Automatisierte Prozesse
  • Schwache Regulierung
  • Verharmlosung von Schulden
  • Kritik von Verbraucherschützern

@Emmeline

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was du mir damit sagen willst.

Dass ich Mist erzähle, dass Klarna ja gar nicht so schlimm ist wie ich es darstelle, dass Klarna sehr guten Datenschutz hat…..???

Und was irgendwelche Pressesprecher der Computerbild erzählen… Kann man glauben, muss man aber nicht :wink: Ich halte mich leiber an die offiziellen Datenschutzbedingungen und die Verbraucherzentrale und Datenschützer.

Übrgigens. Auch bei der Option “sofort zahlen” geht das inzwischen nur noch mir einem Konto bei Klarna!

https://www.klarna.com/de/sofortueberweisung-ist-jetzt-klarna/

Du kannst mit Klarna nach wie vor per Sofortüberweisung bezahlen. Wähle einfach Sofort bezahlen aus und befolge die Schritte, um dich mit deiner Bank zu verbinden und die Zahlung abzuschließen. Die wichtigste Änderung ist, dass du jetzt einen Klarna Account benötigst, um Sofortüberweisung nutzen zu können. Dadurch sind Transaktionen nicht nur in Sekundenschnelle erledigt, sondern profitieren noch dazu von einem Extra an Sicherheit.

Extra an Sicherheit, an all unsere Daten ran zu kommen?! :open_mouth:

Bedeutet, spätestens dadurch ist Klarne nicht nur ein Zahlungsauslösedienst, sondern auch ein Kontoinformationsdienstleister?!

Mir ist das egal. Muss jeder selbst wissen, ob er Klarna, PayPal, GooglePay und wie sie alle heißen benutzt!

Dies hier ist ein Forum wo es um Datenschutz geht. Darum war es mir wichtig, um auf die die Tragweite des PSD2 und Open Banking undFinance aufmerksam zu machen und zu sensibisieren.

Die EU sollte spätestens seit Trump endlich aufwachen und sich aus den Fängen und Abhängigkeit der US-Firmen befreien.!!! Viel zu gefährlich!!

Dass es geht, zeigt Österreich

https://www.heise.de/news/Oesterreichs-Bundesheer-stellt-auf-LibreOffice-um-10660756.html

https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-das-dilemma-mit-microsoft-5966.htm

https://archive.org/details/das-microsoft-dilemma

Nachtrag:

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434

Die PSD2 gibt den Zahlern das Recht, einen Drittdienstleister zu nutzen und verpflichtet die kontoführenden Zahlungsdienstleister den Drittdienstleistern künftig eine (eigene) Schnittstelle zur Verfügung zu stellen, über die Überweisungen (z. B. an den Internethändler) ausgelöst, Kontoinformationen heruntergeladen oder die Deckung von Kartenverfügungen abgefragt werden können.

Hervorhebung duch mich. Bundesbank, statt Bild.