alle paar Monate ca. stelle ich auf eBay mal ein Angebot ein, um privat gebrauchte Sachen zu verkaufen. Beim letzten Verkauf vor Kurzem stehe ich nur vor folgender Situation.
Zwei Tage nachdem der Käufer bezahlt hatte, am Tag als ich den Artikel versendet hatte, erhielt ich die folgende E-Mail:
Ihre Auszahlungen werden einbehalten und einige Dienste stehen nicht zur Verfügung - bitte aktualisieren Sie Ihr Konto, um eBay besser nutzen zu können
Hallo Name,
Bitte aktualisieren Sie noch einige Angaben für Ihr eBay-Konto. Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass Sie diese E-Mail erhalten. Eventuell haben Sie damit begonnen, mehr zu verkaufen als vorher, oder Sie haben sich für einen neuen Service angemeldet.
Bis Sie Ihre Kontoangaben bestätigt haben, erhalten Sie keine Auszahlungen und können einige eBay-Dienste nicht nutzen. Wir wissen, dass dies ärgerlich ist. Dieses Vorgehen trägt aber dazu bei, dass unser Marktplatz für alle sicher bleibt. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.
Bitte aktualisieren Sie Ihre Kontoangaben bis dd. mm. yyyy, damit Ihre einbehaltenen Zahlungen freigegeben und weitere Einschränkungen vermieden werden können. Sobald Sie die erforderlichen Angaben aktualisiert haben, verifizieren wir diese. Sie brauchen dann nichts weiter zu tun.
Vielen Dank, dass Sie Teil unserer eBay-Community sind.
Im Account nachgeschaut, was sie haben wollen:
Führen Sie zur Bestätigung Ihrer Identität bitte die folgenden Schritte aus.
Nehmen Sie Ihren Führerschein, Reisepass oder Personalausweis zur Hand.
Geben Sie Ihren Namen exakt so ein, wie er auf Ihrem Ausweisdokument angegeben ist.
Danach werden Sie aufgefordert, ein Foto dieses amtlichen Ausweisdokuments hochzuladen.
Seitdem erhalte ich alle paar Tage Mails mit aggressiveren Aufforderungen, die Daten einzureichen.
Was sollte ich tun?
Die Begründungen sind fadenscheinig und nicht zutreffend. Weder habe ich damit begonnen, mehr zu verkaufen, noch habe ich mich für einen neuen Service angemeldet.
Die erste Aufforderung mit der Ankündigung, dass Zahlungen einbehalten werden, erhielt ich nach Verkauf und Versand. Ich habe also einen Artikel verkauft und verschickt, aber eBay verweigert die vertragliche Gegenleistung. Zum Zeitpunkt des Zustandekommen des Vertrags wurde ich nicht über einen notwendigen Identitätsnachweis informiert. Wie ist dies rechtlich einzuordnen? Welche realistischen Chancen habe ich, dagegen vorzugehen?
Wenn ein Identitätsnachweis die einzige Möglichkeit ist, eBay weiterhin zu nutzen (das würde ich mangels Alternativen schon ganz gerne), was wäre die datensparsamste Variante?
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben die sog. „Verpflichteten“ unter anderem für die Begründung einer Geschäftsbeziehung ihre VertragspartnerInnen zu identifizieren. Zum Kreis der Verpflichteten gehören neben Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten unter anderem auch Versicherungsunternehmen, SteuerberaterInnen, Immobilienmakler*innen und Güterhandelnde. Für die Identifizierung sind bei einer natürlichen Person folgende Angaben aufzuzeichnen und aufzubewahren:
Vor- und Nachname
Geburtsort
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Anschrift
die Art, die Nummer, die ausstellende Behörde und ggf. auch die Gültigkeitsdauer des zur Überprüfung der Identität vorgelegten Dokuments (wie zum Beispiel des Personalausweises)
Dabei haben die Verpflichteten das Recht und die Pflicht, eine vollständige Kopie des Ausweises anzufertigen oder diesen vollständig optisch digitalisiert zu erfassen
eBay dürfte unter die „Verpflichteten“ fallen, entweder als „Güterhandelnde“ oder weil sie eine Finanzdienstleistung anbieten. Es spielt keine Rolle, ob du verkaufst oder kaufst, beides spielt bei Geldwäsche eine Rolle. Aus irgendeinen Grund hat eBay dich herausgefischt, eventuell einfach als randomisiert Stichprobe. IMHO hast du da keine Handhabe dagegen, aber ich bin auch kein Jurist.
ja, wegen Geldwäschegesetz.
Gucke in die AGBs, z.B. diese AGB §4 Abs. 1 >
…
In diesem Zusammenhang wird der Verkäufer aufgefordert, Informationen zu seiner Person und/oder zu seinem Unternehmen zum Zwecke der Identitätsprüfung und Verifizierung vor dem Hintergrund geldwäscherechtlicher und sonstiger Vorschriften zur Verfügung zu stellen.
Das GWG und Bedingungen bei den Dienstleistern werden laufend verändert / verschärft.
GWG §11 besagt auch, dass die Identifizierung später erfolgen kann, bei geringen Risiken also dann, wenn wie jetzt eBay meint, gucken wir mal.
Interessant, dass eBay meint, das prüfen zu können mit einem Führerschein. Der gehört eigentlich nicht zu den geforderten amtlichen Ausweisen nach GWG §12
Bei der Compliance PStTG (seit 2023 in Kraft) geht es um Meldung ans Finanzamt der Vergütungen auf Plattformen u.ä. (Stichwort Steuervermeidung), nicht um Identifikation der Verkäufer:innen per Ausweis nach GWG. Vielmehr muss hier die Steuernummer und wenn vorhanden die Umsatzsteuer-ID hinterlegt werden (plus weitere personenbezogene Daten) bei entsprechenden Vergütungen.
Gemeldet werden muss , wenn mehr als 30 relevante Tätigkeiten UND dadurch insgesamt mehr als 2.000€ als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurden im Meldezeitraum.
Okay. Und wie wird das von den Anbietern „gelebt“?
Erstmal Daten auf Vorrat sammeln, der Staat könnte ja fragen? Vielleicht?
Hab keine Ahnung.
Übrigens ist Dein Einwand „[geht es…] nicht um Identifikation gemäß GWG“ sehr lustig - die Personendaten werden vom Anbieter gesammelt (mir selbst passiert), die gesetzliche Grundlage ist unerheblich.