Meldedaten an Parteien: Was passiert eigentlich mit unseren Daten?

Anlass ist das aktuelle Datenleck/ Hack bei einer Partei, in dem offenbar auch Melderegisterauskünfte aufgetaucht sind.
Mir geht es um die Frage, wie gut unsere Daten dabei eigentlich geschützt sind.

Kurz zum Hintergrund: Nach § 50 Bundesmeldegesetz dürfen/ müssen Meldeämter den Parteien in den sechs Monaten vor einer Wahl Namen und Adressen ganzer Altersgruppen herausgeben, z. B. aller Erstwähler. Geburtsdaten werden scheinbar nicht übermittelt. Aber wer auf der Liste „Erstwähler“ steht, dessen Alter kennt man doch trotzdem. Die Daten dürfen nur für Wahlwerbung genutzt werden und müssen einen Monat nach der Wahl gelöscht sein.

Den Widerspruch gegen Datenweitergaben aus dem Melderegister gab es hier im Forum schon mal als Thema. Was mir so nicht klar war: Die Weitergabe an Parteien. Und gerade da tauchen für mich einige Fragen auf, die über das „einfach widersprechen“ hinausgehen.

Was passiert nach der Übermittlung?

Wer kontrolliert, ob die Daten wirklich gelöscht werden? Wer hat in einer Partei Zugriff darauf, auch Ehrenamtliche ohne jede Überprüfung? Und wenn jemand die Liste in ein KI-Tool lädt, werden das dann Trainingsdaten?

Woher weiß ich, ob es mich betrifft?

Man wird nicht informiert, wenn die eigenen Daten weitergegeben wurden. Wie soll man nachhaken, wenn man gar nicht weiß, wer angefragt hat?

Und die Minderjährigen?

Bei der Europawahl und in manchen Bundesländern darf man ab 16 wählen. Also können auch Daten von 15-, 16- und 17-Jährigen weitergegeben werden.

Wer darf hier widersprechen: die Eltern, der Jugendliche selbst, beide?

Was, wenn Eltern und Kind unterschiedlicher Meinung sind?

Wenn Eltern den Widerspruch bei der Geburt eingelegt haben, gilt er bis zum Widerruf. Weiß das Kind Jahre später überhaupt davon?

Und umgekehrt: Wie viele Jugendliche wissen, dass es dieses Recht gibt?

Was passiert beim Umzug?

Soweit ich gelesen habe, gilt die Sperre nur bei dem Meldeamt, bei dem man sie eingetragen hat. Wer umzieht und nicht neu widerspricht, ist wieder „freigegeben“, oft ohne es zu merken.

Hat jemand Erfahrung mit dem Thema Minderjährige beim Meldeamt?

Hat schon mal jemand beim Amt nachgefragt, an wen die eigenen Daten gingen, und eine Antwort bekommen?

Zuerst: Ich bin interessierter Laie und kein Jurist! Da ich mich jedoch aus persönlichen Gründen damals auch damit befasst habe folgendes:

In §50 Absatz 2 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen steht:

(2) 1Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über
1.Familienname,
2.Vornamen,
3.Doktorgrad,
4.Anschrift sowie
5.Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Das entspricht auch meinem Wissensstand, allerdings passieren auch hier seitens der Meldebehören „Patzer“.

Dazu steht bspw. auf der Seite der Stadt Bedburg

Sofern in Ihrem Haushalt mehrere Personen leben, ist von jeder meldepflichtigen Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine eigene Erklärung abzugeben. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann das Widerspruchsrecht durch die Sorgeberechtigte/den Sorgeberechtigten ausgeübt werden.

Ich bin mir nicht sicher, wie das bei diesem Gesetz gehandhabt wird, bei manchen Gesetzen, bei welchen sich Eltern und Kinder uneinig sind, kann zur endgültigen Klärung das Familiengericht angerufen werden, dass dann eine endgültige Entscheidung über die Situation trifft.

Allerdings denke ich, das müsste dann explizit auch im jeweiligen Paragraphen stehen. Da bin ich überfragt.

Es wird jährlich über die Möglichkeit dieses Widerspruchs aufgeklärt in den Amtsblättern oder ähnlichem. Hierzu steht in §50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen in Absatz 5, Satz 1

Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 und 2 zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.

ah, dann weiss es natürlich jeder …

Das habe ich nicht behauptet. Ich habe damit nur sagen wollen, dass im Gesetzestext grundsätzlich steht, dass jeder durch amtliche Bekanntmachungen Zugang zu der Info erhalten kann :person_shrugging:

Als ich das mal angesprochen hatte meinte man nur, dass die Amtsblätter nicht als Kaminanzünder versendet werden, sondern weil dort relevante Informationen für die Bürger der Gemeinde veröffentlicht werden können.

das war auch nicht gegen Dich gerichtet, sondern gegen die offizielle Ansicht, dass eine Veröffentlichung dort reicht, damit jeder es wissen muss.

Ja, das halte ich auch für ein Problem.

Ich denke, Schüler wissen davon nichts. Ich kann mich zumindest nicht daran erinnern, dass das zu meiner Schulzeit thematisiert wurde. Da sollte man auswendig lernen, welche Staaten zu Europa gehören usw. Aber nichts, was mit dem realen Leben zu tun hat.

Und die oben genannten „Patzer“, wer ist dafür haftbar?

Vielleicht sollte man generell nachdenken, ob Wahlwerbung an dieser Stelle ein Sonderstatus genießen soll.

Ja, da stimme ich dir absolut zu. Aber dieses Opt-Out ist ja mittlerweile überall ein Problem. Ich kann mir gut vorstellen, dass in den Gesetzen zum Teil noch nicht einmal geschrieben steht, dass es irgendwie veröffentlicht werden muss… :unamused_face:

Hmm… ich weiß es nicht, würde aber mal darauf tippen, dass die jeweilige kommunale Meldebehörde die Schuld dafür trägt.

Ob das dann auch wirklich mal Konsequenzen nach sich zieht steht auf einem anderen Blatt geschrieben.