Vorweg, bin österreicher. Also kein deutscher, dementsprechend beim antworten die östereichischen bzw eu gesetzt anstelle der deutschen nicht vergessen.
Ich hatte ein öffentliches gebäude betreten, genau gesagt ein ärtztezentrum.
Im untersten stockwerk befindet sich die toilette wo ich hinmusste, da hat mich aus dem nichts eine kamera gefilmt an der ich vorbeiging nur um dann hinter der nächsten ecke erneut gefilmt zu werden. Im gesamten gebäude konnte ich kein einziges schild finden an dem geschrieben war “dieses gebäude wird videoüberwacht” nichts dergleichen. Das gebäude befindet sich noch in der bauphase, ist aber größtenteils schon abgeschlossen.
Ich hatte mir dann erlaubt die kameras die mich gefilmt hatten so umzudrehen das sie gegen die wand gerichtet waren. Wenige zeit später sprach mich ein mann an der meinte sich aufregen zu können was ich mir einbilde. Das frage ich mich auch, was diese ****** sich einbilden ein öffentliches gebäude zu überwachen ohne jeglichen hinsweiß zu datenschutz.
Wie ist die rechtliche grundlage wenn sich ein öffentliches gebäude im bau befindet, der bau noch nicht abgeschlossen ist, aber überwachungskameras bereits in betrieb genommen werden und kein hinweißschild dazu angebracht ist? Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?
Ich kenne österreichische Gesetze nicht gut, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betrieb ohne Hinweise rechtmäßig ist. Möglicherweise waren sie auch noch aus, aber das kannst Du als Besucher nicht unterscheiden.
Du kannst beim Ärztezentrum nachfragen, keine Ahnung ob das was bringt. Du kannst Beschwerde bei der Österreichischen Aufsicht einlegen. Ich habe bisher nur eine eingelegt, da haben sie sich nicht toll gekümmert. Weil vor-Ort, werde Mitglied bei Noyb, die beantworten Mitgliedern auch Fragen.
Wenn das Gebäude noch im Bau war, könnte es sein, dass es noch gar nicht für die Nutzung durch die Öffentlichkeit freigegeben war. Dann muss die Öffentlichkeit - also Du - auch nicht über dort stattfindende Datenverarbeitungen informiert werden.
Wenn das Schild da wäre, wirst du auch gefilmt. Die Kameras hast du eh mit freiem Auge gesehen. Heutzutage hat man als normaler interessierter Mensch einen gewissen Informationsstand über solche Dinge. Mittlerweile gehen mir die Schilder mehr auf den Keks als die Kameras.
Eh bitte? Die kameras waren an, wie bereits gesagt…
Ein mann hatte mich angesprochen weil ich die kameras in einen anderen winkel richtung mauer gedreht hatte, dieser mann hat mich bei der tat aber nicht gesehen, die kameras hatten zudem blaue kleine litcher an. Der mann hat mich über die kameras beobachtet bzw die aufnahme gefunden als ich sie verdreht hatte. Zudem hatte der mann eine aufnahme von mir auf seinem google android handy gespeichert wo ich erkennbar war als ich die kameras verdreht hatte.
Was mich zu der nächsten frage führt. Darf diese fremde person ein video von mir auf dem ich eindeutig zu identifizieren bin auf seinem gerät speichern? Sein gerät ist wohlgemerkt von spyware versucht, google, whatsapp, instagramm, und keine ahnung welche weiteren apps er installiert hat.
Bei der installation der apps hat der den nutzungsbedienungen sowie datenschutzbediengungen zugestimmt. Ich habe das nicht. Trozdem hat er auf dem gerät wo all diese zustimmungen getroffen wurden, ein video von mir gespeichert.
Kann man dagegen rechtlich vorgehen? Verklagen? Anzeigen?
Das whatsapp auf die gallerie zugriff hat sieht man auf exodusprivacy, also genau die gallerie auf der jetzt ein video von mir gespeichert ist, ohne meine zustimmung.
Rechtliche vorgehensweiße?
Das gebäude ist freigegeben weil im untersten und zweiten stock bereits kunden unterwegs sind, nur im dritten stock noch nicht.
Im untersten stock befindet sich eine toilette sowie die kameras.
Ärztezentrum hört sich ehrlich gesagt nicht öffentlich an. Krankenhaus ja , Hausarzt ja aber ein Zentrum suggeriert wie ein Einkaufszentrum ein Haus mit mehreren Gewerbeeinheiten. 2cents
Ja, sofern die sechs in der Datenschutzgrundverordnung aufgestellten Grundsätze eingehalten werden und einer der sechs in der Datenschutzgrundverordnung geregelten Erlaubnistatbestände erfüllt ist.