Im Falle des ePA-Widerspruchs sollte das Fax in jedem Fall genügen
Naja, das ist auch nicht rechtssicher. Das einzige was m.W. direkt als Beweis zählt ist Postzustellurkunde und Zustellung durch Gerichtsvollzieher.
Ganz allgemein: rechtssicher ist immer eine Frage welches Recht und damit welche Kriterien ich anlege. Wenn es um den Zustelllnachweis einer Willenserklärung oder eines Schriftsatz an ein Gericht geht ist Fax immer noch gut und günstig, zur Übermittlung vertraulicher Daten taugt es nicht.
@Joachim
Völlig deiner Meinung; allerdings sind die Kosten dieser Zustellmethode nicht zu vernachlässigen.
vom Fax oder vom Gerichtsvollzieher?
Ich hatte zum Beispiel gar keine andere Wahl das Fax zu wählen, weil die Frist so kurz war das die Post es geschafft hat mich in eine unmögliche Lage zu bringen.
Es gab zum Glück kein Streit um die Frage ob es pünktlich ode r überhaupt angekommen ist, denn das Fax ging an das Gericht.
Also zum Thema rechtssicherheit, ein Fax ist besser als eine E-Mail zumindest wenn man kein Bund-ID Konto hat.
Eine neutrale Instanz, was das Gericht ist, wird bei erfolgreichen Sendebericht den Eingang auch nicht abstreiten.
Was Du zum Sendebericht sagst ist richtig, selbiges gilt aber auch für e-Mails.
Die meisten öffentliche Stellen senden Dir aber auch eine Empfangsnestätigung, was den Indinz eine höhere Gewichtung gibt.
Das Angreifbar oder verwendbar hat in der Kommunikation mit öffentlichen Stellen eigentlich keine Relvanz, anders sieht es bei Streitigkeiten mit Firmen wie zum Beispiel Arbeitgebern aus, da die manchmal eben keine Bestätigungen geben und auf Stur schalten. Das ist mir bis jetzt zum Glück nicht begegnet.