Ursprünglich veröffentlicht: https://www.kuketz-blog.de/wie-sicherheitspolitik-unsicherheit-erzeugt-und-ueberwachung-plausibel-macht/
1. Einleitung Justizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt begründeten auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Einführung der anlasslosen, dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern durch Telekommunikations- anbieter mit der Aussage, das Internet dürfe kein »Täterparadies« (ZDF, 2026) sein. Frau Hubig bezeichnete das Gesetz dabei als »minimalinvasiven Eingriff in die Grundrechte« (ZDF, 2026). Zusammengefasst erklären beide Politiker, dass sie die wahrgenommene Sicherheitsbedrohung durch einen rechtsfreien Internetraum (»Täterparadies«) mit vergleichsweise geringfügigen polizeilichen Befugnissen (»minimalinvasiv«) bekämpfen wollen. Dies stellt zwar einen logischen Widerspruch dar, jedoch keinen Widerspruch innerhalb der politischen Sprache. Vielmehr handelt es sich um ein etabliertes Muster, mit dem sicherheitspolitische Maßnahmen in Deutschland…
https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2020/kw45-de-terrorismusbekaempfung-802464?utm_source=chatgpt.com
Würdet ihr bitte den … interessanten … Tracking-Parameter entfernen (Suche nach: Entfristung)?
Ich bedanke mich sehr für den Hinweis. Es stimmt, dass ich ChatGPT für die Linksuche verwendet habe. Offensichtlich ist mir ein Fehler unterlaufen, da ich die URL nicht überprüft habe. Sie wurde angepasst.
Sehr guter Artikel. Vielen Dank.
@Lacrosse siehst Du Hinweise auf Gründe, die insbesondere Politiker zur Versicherheitlichung veranlassen?
Ich persönlich vertrete ja die Auffassung das Politiker grundsätzlich schon die Absicht haben im weitesten Sinne gute Entscheidungen für Deutschland zu treffen. Manche kommen dabei auf eine schiefe Bahn und wollen sich selber bereichern. Aber das ein Politiker aus reinem Belieben Grundrechte aushölt kann ich mir nicht vorstellen.
Ist es also eher Unwissenheit, falsch verstandenes Mehrheitsinteresse oder etwas völlig Anderes, was zur Versicherheitlichung führt?
Das ist eine gute Frage. Mein Eindruck ist, dass es unterschiedliche Motivationen zur Versicherheitlichung gibt - wobei nicht nur die Politik das Konzept verwendet, sondern auch andere Interessengruppen wie z.B. Gewerkschaft der Polizei oder Unternehmen.
In der „Politik“ würde ich diese „sachlichen“ Motivationen sehen - sicher ist das nicht vollständig.
- Demonstration, dass der Staat handlungsfähig ist,
- Sicherheitswahrnehmung in der Politik,
- Überkompensation bei Versäumnissen / Versagen,
- (…)
Dazu kommen Motive, bei denen ich ein falsches Rechtsstaats- bzw. Demokratieverständnis unterstelle. Nehmen wir das Beispiel des Grundrechtes Versammlungsfreiheit / Demonstration. Wenn die Reaktion auf zivilen Ungehorsam die Konstruktion einer Bedrohung (z.B. „Chaoten und Gewalttäter“ oder „bürgerkriegsähnliche Zustände“) ist und Maßnahmen wie Gummigeschosse gefordert werden - nach dem Motto: polizeiliche Mittel müssen weh tun, nur dann wirken sie.
Aus dem Bereich der Sicherheitsbehörden würde ich auch Erfahrungswissen als Motiviation sehen.
Das BKA hat 2023 folgendes veröffentlicht:
Es erscheint doch wohl jedem logisch, dass es keineswegs ausreichend sein kann, wenn IP-Adressen nur 7 Tage von den Providern zur Verfügung gestellt werden und eine längere Speicherdauer notwendig ist.
Ich verstehe Deine Antwort nicht ganz. Ich kenne das Positionspapier des BKA. Daher meine Meinung zum BKA-Papier:
Ich möchte anmerken, dass auch in diesem Papier bereits von „Täter“ gesprochen wird, obwohl die Unschuldsvermutung gilt.
Das BKA argumentiert mit hypothetischen Zahlen. Das ist aus zwei Gründe unterkomplex. (1) weil die Grundrechtseingriffe daran gemessen werden müssen, dass das Mittel überhaupt geeignet / erforderlich ist, den Zweck zu erreichen (Verhältnismäßigkeit). Dazu müsste man allerdings wissen, wie viele Ermittlungen mittels IP zur einer tatsächlichen Verurteilung (z.B. Kindesmissbrauch) geführt haben. Es gibt in Deutschland keine Statistik / Dokumentation die eine Evaluierung erlauben würde (siehe Überwachungsgesamtrechnung).
(2) das BKA argumentiert ausschließlich operativ / technisch anhand der Nützlichkeit der Daten (mehr Daten=mehr hypothetische Erfolgsquote). In einem Rechtsstaat ist aber nicht alles was technisch möglich oder für die Strafverfolgung nützlich wäre auch erlaubt.
zu (1) Ich gebe Dir ein Beispiel wie schlecht die Erfolgsquote bei einer anderen Vorratsdatenspeicheurng ist. Lies diesen Beitrag: https://www.kuketz-blog.de/die-vergessene-vorratsdatenspeicherung-hintergrundbeitrag/ . 2024 kam es nur in 0,61 Prozent der Fälle zu Urteilen, Strafbefehlen usw. gemäß Geldwäschegesetz. Bei der FIU gingen 260.000 Compliance-Meldungen ein, von denen nur ein kleiner Teil (2,7 Prozent) einen Terrorismusbezug aufwies. D.h. Private müssen Millionen von Finanztransaktionen speichern, für eine uneffektive Maßnahme. Die Zahlen stammen von der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zoll. Eine Begründung des Gesetzes: Terrorismusbekämpfung.
Das bedeutet, dass sich in den FIU-Daten jede Menge Bagatellfälle und Unschuldige befinden. Die Maßnahme (übrigens wie die IP-Abfrage) ist eine heimliche Maßnahme - daher ist die Intensität des Eingriffes schwerer zu bewerten. Siehe den 29. und 30.Tätigkeitsbericht des BfDI. Es gab keinen Mechanismus und Kategorisierung wie die Daten Unschuldiger aus den Datenbanken wieder entfernt werden.
Was das BKA-Dokument nicht erklärt:
- Auslagerung staatlicher Beweissicherungsbefugnisse auf Private → Rechtfertigung
- Bildung von Datenpools unschuldiger Bürger und Bürgerinnen → Rechtfertigung; Auswirkungen auf die Unschuldsvermutung. Was wirft das BKA diesen Menschen konkret vor, um Beweise über ihr Kommunikationsverhalten zu sichern?
- Sicherungsmechanismen bei False Positive → Löschung oder Information an Betroffene; welche Abhilfemechanismen gibt es? Das betrifft auch den Verbleib in polizeilichen Datenbanken → es handelt sich schließlich um eine heimliche Maßnahme
- Umsetzung der durch das Bundesverfassungsgericht vorgesehene Dokumentation staatlicher Überwachung in Art und Umfang, sowie Rechtsgrundlage der Maßnahme für eine Evaluierung
Der Gesetzgeber macht es sich übrigens bei der Auslagerung der Beweissicherung an Private sehr einfach. Private Unternehmen müssen Daten vorhalten und sichern. Kommt es zu einem Incident trägt das Unternehmen und die Betroffenen das Risiko.
Abschließend: Wenn man schon mit Prognosezahlen arbeitet, dann bitte auch einen Mechanismus etablieren, den Erfolg einer Maßnahme mit einer Erfolgsmessung wie Verurteilungen nachweisen zu können.
Deine Argumentation dagegen ist ebenso hypothetisch.
Ich denke da spielt unter anderem das Eisernes Gesetz der Bürokratie von Pournelle mit rein.
In jeder Bürokratie übernehmen stets diejenigen die Kontrolle, die sich dem Wohl der Bürokratie selbst verschrieben haben, während diejenigen, die sich den Zielen widmen, die die Bürokratie eigentlich erreichen soll, immer weniger Einfluss haben und manchmal sogar ganz ausgeschaltet werden.
Dies gepaart mit dem altbekannten Peter-Prinzip.
In einer Hierarchie neigt jeder Beschäftigte dazu, bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen.
Aber diese Bürokratie/Hierarchie, z.B. Sicherheitsbehörden, Bundesregierung und Parteien allgemein, sehen sich aktuell einem massiven Vertrauensverlust ausgesetzt.
So haben laut statistisch repräsentativer Umfragen durch das Bundeslandes Sachsen 90 % der Befragten kein oder wenig Vertrauen in die Parteien. (Sachenmonitor 2023)
(Ich vermute in den anderen Bundesländern sieht es in etwa genauso aus, wenn es denn Statistiken dazu gibt.)
Und daraus resultiert wiederum Misstrauen und Repression des Systems (bzw. der Bürokratie oder der Hierarchie) gegen diejenigen, die Ihnen nicht vertrauen …
Edit: Rechtschreibung korrigiert.
Du übersiehst eine grundlegende Regel des Rechtsstaats: Wer Grundrechtseingriffe plant, muss sie begründen und nachweisen. Dein Einzeiler ist kaum ausreichend.
Meine Meinung:
Klar wollen sich Institutionen auch selbst erhalten. Es ist aber zu einfach, nur „die da oben“ dafür verantwortlich zu machen. Letztendlich ist „Sicherheit“ ein gesellschaftlicher Wert. In Deutschland denkt man bei Sicherheit oft an die Abwesenheit von Risiken. Was kaum funktioniert, denn freie Gesellschaften sind nunmal angreifbar. D.h. Freiheit hat ihren Preis.
Ich bezweifle, dass die meisten Deutschen bereit sind, es so zu machen wie in Norwegen nach dem Anschlägen von 2011. Anstatt ihre freiheitlichen Grundwerte infrage zu stellen oder mit massiven Einschränkungen und zusätzlicher Überwachung zu reagieren, setzte man demonstrativ auf gesellschaftlichen Zusammenhalt, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit. Der damalige Ministerpräsident Jens Stoltenberg sagte dazu sinngemäß: Man wolle auf Gewalt nicht mit weniger, sondern mit noch mehr Demokratie reagieren.
Ich bin auch kein Verfassungsrichter. Letztendlich werden diese darüber entscheiden und nicht du oder ich.
Diese Tatsache ändert nichts daran, dass sowohl deine Argumente dagegen als auch die Argumente z.B. des BKA als rein hypothetisch ausgelegt werden können. Ich vertrete nun mal die Seite derjenigen, die sagen, eine zu kurze Speicherfrist wird zwangsläufig dazu führen Täter entwischen zu lassen. Wie viele es sein werden, spielt keine Rolle.
Wie du so schön gesagt hast, wir leben in einem Rechtsstaat und dieser MUSS funktionierende Instrumente haben, um geltendes Recht durchsetzen. Nicht jeder Artikel des Grundgesetzes kann stur durchgesetzt werden und aus den einzelnen Artikeln entstehen Konflikte. Wie diese Konflikte zum Wohle der Mehrheit aufgelöst werden, ist glücklicherweise der Job von erfahrenen Richtern.
Ich denke, wir sind unterschiedlicher Meinung. Fein für mich.
Aber: Ich lebe in dieser Gesellschaft und es betrifft mich unmittelbar, wie wir unser Zusammenleben organisieren und wie soziale Kontrolle ausgeübt wird. Auch wie der Staat in meine Bürgerrechte eingreift, betrifft mich unmittelbar. Du magst den Sicherheitsbehörden sehr vertrauen. Ich bin jedoch der Auffassung, dass Demokratie von Diskussion und Kritik lebt. Der Staat muss daher gute, verfassungsgemäße Argumente vorbringen, um in Bürgerrechte eingreifen zu können.
Ich will dir aber gerne deine Meinung lassen. Nur an einer Stelle muss ich entschieden widersprechen: Der Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er das Recht mit aller Härte gegen seine Bürger durchsetzt. Sondern das Gegenteil. Er beschränkt seine erhebliche Macht. Daher ist es besonders inakzeptabel, wenn in einem Rechtsstaat Beweise von Unschuldigen gesichert werden. Die Unschuldsvermutung ignorierst du zudem völlig.
P.S. Im Übrigen argumentieren die Verfassungsrichter hypothetisch, wenn sie von einem Einschüchterungseffekt (RN 165) sprechen.
Das Fazit deiner Argumentation lautet: Wir verdächtigen lieber niemanden, um nicht den falschen zu verdächtigen. Das ist der falsche Ansatz.
Nein, das ist exakt der richtige.
Und der, den wir in jeder anderen Situation anwenden, dich eingeschlossen.
Was du vielleicht meinst, ist die Unschuldsvermutung. Aber keine Strafbehörde der Welt verzichtet darauf, jemanden zu verdächtigen, um die Ermittlungen voran zu bringen. Das wäre mir neu.
Aber genau das wird hier im Prinzip verlangt. Es geht ja sogar noch darüber hinaus. Denn selbst wenn zu 100% ein Täter genannt werden kann, wird auf diese Weise ausgeschlossen, weitere eindeutige Beweise zu sichern, nur um alle anderen zu schützen. Zu schützen vor einer hypothetischen Gefahr, während die reale Gefahr gebilligt und nebensächlich wird.
Das habe ich nicht geschrieben. Bitte lies die Beiträge.
Hab ich auch nicht gesagt.
Danke, genau mein Reden. Ich höre ab und zu, dass Leute an den Rechtsstaat „glauben“. Nichts für ungut: Fürs Glauben sind andere zuständig, mich interessieren nur Fakten. Denn wer glaubt, begibt sich in eine Scheinwelt, die alles positiv wirken lässt, auch die Mär, dass dieses Land ein Rechtsstaat ist.
Für die Leute, die die Vorratsdatenspeicherung ja so toll finden, ein fiktives Beispiel: Ich weiß nicht genau, wie scharf dieser Datensatz ist, den die Provider speichern müssen. Wird nur meine IP und die aufgerufene Seite pauschal gespeichert? Oder die genaue Unterseite? Als Beispiel www.pornosite.com oder www.pornosite.com/sm? Und nun stelle ich mir folgendes Szenario vor: Eine Person, die gesellschaftlich kompromittiert werden soll, surft bevorzugt auf die von mir genannte fiktive Pornoseite in der Rubrik „SM“.* SM ist, solange Konsens bei den Beteiligten herrscht, eine legale Sexualpraktik hierzulande. Wir wissen aber alle sehr gut, dass man in bestimmten Regionen Deutschlands auch diese Neigung besser verschweigen sollte. Was machen einflussreiche Kreise? Sie besorgen sich die gespeicherten Verbindungsdaten der Person und stellen sie bloß Die Person selbst hat sich überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen. Aber „dank“ dieser Speicherung kann man sehr schön die Datenbanken nach kompromittierenden Inhalten durchsuchen.
Und wer mir jetzt unterstellt, dass ich übertreibe, der sollte doch die aktuellen Fakten zur Kenntnis nehmen. In den USA wird mit den gesammelten Werbedaten Menschenjagd betrieben. Hätte ich das vor fünf Jahren geschrieben, dann wäre ich bestimmt als Fantast, Verschwörungsfuzzi oder sonst wie bezeichnet worden. Und das Nichtargument, dass das ja nur Einzelfälle wären, die man in Kauf nehmen muss. In einen Rechtsstaat hat es auch keine Einzelfälle zu geben. Denn wer sagt, denn, dass der Überwachungsfreund nicht selbst der „Einzelfall“ wird. Dann ist das Geschrei groß, wie immer.
Außerdem habe ich keine Möglichkeit, die Einhaltung der Gesetze durch meinen Provider zu kontrrollieren. Woher nehme ich die Gewissheit, dass die Verbindungsdaten nicht ewig gespeichert bleiben?
*Edit: Natürlich ist mir klar, dass auch der allgemeine Aufruf der Seite kompromittieren kann. Da man aber auf der Startseite nicht viel Inhalt sieht, ist man „genötigt“, tiefer in die Seite zu gehen.
Spinnst dir aber sofort eine Geschichte von einer Menschenjagd in Deutschland zusammen. Dass du kein Vertrauen in unseren Staat hast, haben wir inzwischen verstanden. Trotzdem leben wir nicht in den USA und sollten auch nicht alles damit gleichsetzen.