Wird die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung überbewertet?

Verstehe ich nicht. Selbstverständlich müsste die Anwaltsgehilfin die Möglichkeit haben die Mails zu entschlüsseln.
Außerdem werden idR auch Papierakten angelegt.
Bzw. es muss jedes Dokument zwingend und grundsätzlich entschlüsselt gespeichert werden, sonst könnte man es weder dem Gericht, noch dem gegnerischen Anwalt zukommen lassen :wink:

Ich denke wir werden uns da nicht einig. Du scheinst ja nur Argumente gegen die Möglichkeit der E2E zu vertreten. Ich das Gegenteil. Wo ein Wille ist ist auch immer ein Weg.