Auslagerung der Rechnungserstellung bei Ärzten (Konkret: BFS Health)

Hallo, als ich unlängst meine Zahnärztin aufsuchte, begrüßte man mich damit, man habe nun eine neue Methode der Rechnungsstellung. Man benutze nunmehr BFS Health. Damit verbunden war die Aufforderung, eine Einverständniserklärung einschließlich Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Erst nach meinem Protest gestattete man mir, dann eben in Zukunft bar oder mit Girokarte zu bezahlen - diesmal noch im Nachhinein, in Zukunft dann möglicherweise per Vorkasse. Man habe zu viel Ärger mit säumigen Patienten gehabt (nicht bei mir!).

Ich finde es natürlich unerfreulich, daß da dann gleich einfach alle Patienten darunter zu leiden haben, indem die Daten weitergegeben werden. Es hätte ja auch genügt, für die Säumigen ein Inkassounternehmen zu beauftragen.

Nun wüßte ich gerne, ob jemand konkret die Firma BFS Health kennt und etwas zur Sicherheit der Daten dort sagen kann? Für die Rechnungsstellung erhält die Firma natürlich Einblick in die Behandlungen und kann dadurch auch weitere Rückschlüsse ziehen. Ich finde das insbesondere auch deshalb beunruhigend, weil ja von Regierungsseite zunehmend versucht wird, „für die Wissenschaft“ Zugriff auf diese Daten zu erhalten. Damit ist ein weiteres potentielles Einfallstor für künftige Verlangen gegeben.

Aber auch davon abgesehen: Kann irgendjemand hier etwas zu dieser Firma (oder sonstiges Hilfreiches zum Thema) sagen?

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Mein Zahnarzt arbeitet nicht mit bfs sondern mit DZR zusammen, die in der selben Branche („Factoring“) tätg sind.

Konkret zu bfs kann ich deswegen nichts sagen, das findet man aber im Netz:

Die BFS health finance GmbH mit Sitz in Dortmund ist eine Tochtergesellschaft der BFS finance GmbH und ein Unternehmen der Arvato Financial Solutions, dem global tätigen Finanzdienstleister der Bertelsmann SE & Co. KGaA. In Deutschland ist das Unternehmen einer der führenden Abrechnungsdienstleister im Bereich der Heilberufe.

Quelle: https://abrechnungsstelle.com/anbieter/bfs-health-finance/

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass solche Firmen wissen, was sie tun und Daten eher sicher speichern und verarbeiten können als ein Zahnarzt. Es sind deutsche Firmen, sie unterliegen deutschen Recht und der DSGVO, strenger geht es kaum.

Ob Du mit Arvato und Bertelsmann zusammenarbeiten willst, muss Du selbst entscheiden.

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Das hat meine Zahnarztpraxis auch versucht. Nicht mit BFS Health, sondern mit MCC (Medical CareCapital).
Auch mit Schweigepflichtentbindung und Genehmigung diverser Auskunfteien-Abfragen und so weiter.
Viel Kleingedrucktes.

Und?
Ich habe das Papier mitgenommen und nicht unterschrieben, fertig.

Meine Eigenanteile zahle ich bar im Voraus, sonst wird eben nichts gemacht.
Das ist ja nun mal bei unvertrautem Handel auch nicht anders. Also nicht ungewöhnlich.

Ohne Moos nichts los und so vermeidet man auch jegliche Verschuldung und viel Ärger.

Diesen Firmen auch noch hinterher zu recherchieren ist die Mühe nicht wert, finde ich.

Stattdessen hat die Praxis nun meine alte Datenschutzverfügung im Ärzterundschreiben bekommen und ich habe vorab mit dem Chef besprochen: wenn das Gesetz über die ePA kommt, gibt es ein Update des Rundschreibens.

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Vielen Dank Euch beiden für Euere Antworten (und im Vorhinein für den Fall, daß noch andere antworten sollten, auch gleich jenen mit).

Ich werde dann wohl in Zukunft auch am Tag de Behandlung bezahlen. Es ist sicher beruhigend, daß die Firma keine internationale ist und der DSGVO unterliegt, aber wir wissen ja alle, daß ein Gesetz noch nicht zwingend bedeutet, daß - weder von privater noch staatlicher Seite - auch unbedingt immer in dessen Geiste gehandelt wird.

Eine Frage aus reiner Neugierde, @Bit, Deine alte „Datenschutzverfügung“? Was meinst Du? (Einfach jemandem gegenüber erklären, man wolle dies und das oder dies und das nicht, bedeutet, andes als gegebenenfalls bei staatlichen Verfügungen, soweit diese rechtlich zulässig und höherrangigem Recht entsprechen, noch nicht notwendigerweise eine rechtliche Relevanz. Aber ich weiß natürlich nicht, was Du gemeint hast.)

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Ich will das nicht nochmal aufleiern. Die Verfügung und das Anschreiben hatte ich da auch verlinkt, vermute allerdings, daß der Hoster sie nun nicht mehr vorhält.

Ich werde sie jetzt nicht nochmal reinstellen, weil mit dem kommenden Gesetz zur ePA dann sowieso eine neue Version an alle Ärzte verschickt werden muss.
Rechtlich relevant ist das durchaus.

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Danke auf jeden Fall für den Hinweis, @Bit.