Behörde beantwortet DSGVO Anfrage nicht, dann ausreden und dann unvollständig

Hallo liebe Community,

ich hatte einen Wiederspruch mit einer Sozialbehörde. SGB12 / Sozialamt.

In diesem laufenden Verfahren habe ich eine DSGVO Anfrage gestellt.

Am 11.09.2021 hab ich diese über Fax eingereicht.
Am 14.12.2021 habe ich eine Beschwerde eingereicht.
Am 20.12.2021 habe ich einige lose Seiten erhalten. Seite 5, Seite 50, Seite 121, etc …
Darauf habe ich gesagt, dass so DSGVO Anfragen nicht beantwortet werden.
Dann haben die gesagt, ich soll sagen, was ich genau will, welche Seiten, welches Thema.
Am 10.01.2022 habe ich wieder einige lose Seiten bekommen. Seite 1, 7,45, 333, 790, usw…
Erst am 2.02.2022 habe ich einen Karton mit mehreren Ordner erhalten. Wobei dieser immer noch nicht vollstädnig war.
Einen Monat später habe ich noch die restlichen Angaben in einer Tabelle als email erhalten.

Meine Frage, würde sich eine Firma so verhalten, müsste diese doch Schmerzengeld für die Moante verzug zaheln?, oder?

Wie ist es bei eienr Behörde?
Es ist nähmlich so, dass die Behörde eklantante Fehler gemacht hat und wie es scheint, aber nicht nachweisbar ist, diese „Aufklärung“ verhidnern wollte. Es wurden sogar kurz vor DSGVO Antwort Unterlagen vernichtet. Die Begründung war, diese werden nicht merh Benötigt. Aber es waren genau die sensiblen Infroamtioen die nachweisen, dass die behörde Angaben hatte, und diese nicht auf Anfrage weitergeleitet hat.
Das ist beweisbar, weil es vorher im Hintergrund eine Akteneinsicht während der Urlaubstage gab, so konnten die gesamten Akten vor Ort gefilmt werden. Jede Seite einzeln. Inerhalb von 30 Minuten.

Was denkt ihr? Muss man sich so behandeln lassen?

Alles lief schriftlich ab. ich habe alle Unterlagen aufbewahrt. Am Ende sagte die Amtsleitung, unsere Mitarbeiter kenne die Rechte ihrer Kunden nicht so gut. Wir bitten um Verzeihung.

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Wo? Antwort?

Ansonsten: ich würde Klage beim Sozialgericht einreichen, das alles sorgfältig schriftlich vortragen (Anträge / Sachverhalte / Beweise mit Verzeichnis) und das Gericht fragen, ob Du die übersandten Seiten als Paket einreichen sollst (eigentlich beweisen sie nicht das Fehlen der restlichen Seiten).

Wichtig ist, daß Du eine konkrete Forderung stellst, worauf die Gegnerin verurteilt werden soll.
Obligatorisch natürlich, auf die Übernahme der Verfahrenskosten.
Vielleicht beanspruchst Du in Deiner Situation irgendwelchen besonderen Schutz, das kannst Du auch gleich mit beantragen.

Verfahren vor dem Sozialgericht sind übrigens für Betroffene kostenfrei und es besteht auch keine Anwaltspflicht (zumindest in den ersten beiden Instanzen)
In der Regel musst Du dazu einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (direkt mit der Klage, Formular im Netz bei Deinem Gericht, vorläufig formlos) stellen. Letzterer erfordert den aktuellen Leistungsbescheid und drei Girokontoauszüge in Kopie.

Einreichen kannst Du in mindestens 2- besser 3-facher Ausfertigung per Fax, persönlich (gegen Eingangsstempel auf einem Duplikat) oder per Post (mindestens als Einschreiben) an die Geschäftsstelle.
Letzteres ist allerdings teuer und unzuverlässig.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Du kannst Dein Beschwerderecht aus der DSGVO wahrnehmen und Dich bei der Datenschutz-Aufsicht über die unvollständige / fehlerhafte Auskunft beschweren.

  2. Du kannst versuchen, die Behörde auf Schadensersatz zu verklagen. Dazu musst Du aber nachweisen, was für ein „Schaden“ Dir entstanden ist.

Macht nicht auch ein Widerspruch wegen Mängeln an den Bescheiden Sinn?
Man müsste mehr Einzelheiten wissen …