Das Bonitätsverfahren der Datenschutzaufsichtsbehörden

Ich will hier mal kurz von meiner Erfahrung mit dem HBDI berichten: Seit knapp vier Jahren war ich zu zehn Eingaben gegen sechs Verantwortliche im Raum Hessen wg. Datenschutzverstößen angehalten.

Mir viel in den Bearbeitungen schon das bagatellisierende Verhalten der Rechtsaufsicht unangenehm auf.

Ich hatte ein Telefonat mit einem komm. Abteilungsleiter. Als er mir berichtete, sie würden sich bei Eingaben immer vorherige Eingaben des entsprechenden Beschwerdeführers anschauen und vorherige Eingaben mit zur Bewertung des hiesigen Sachveraltes heranziehen, blieb mir die Spucke weg. Es fallen auch die Maßnahmen und Sanktionen latent milder gegen eine Verantwortliche aus, wenn ein Eingabeführer bereits mehrfach in der Vergangenheit sich an die Datenschutzaufsicht gewandt hat.

Was haben andere Eingaben bitte schön mit einem gegenwärtigen Datenschutzverstoß der Verantwortlichen XYZ zu tun?

Jedenfalls das Ende vom Lied: Bei mir sei alles exzessiv, ich sei exzessiv in Person, Beschwerden werden unter diesem Verweis abgelehnt bzw. neue Eingaben stets ignoriert. Ich könne ja klagen, wenn es mir nicht passt.

Bleibt bei mir nur ein Kopfschütteln über das Bennehmen des HBDI. So wie bei Amazon die einem das Konto sperren sollen, wenn denen das ausgewertete Benutzerverhalten nicht passt. Obskur die Aufsichtsbehörde wertet das Verhalten ihrer Bevölkerung aus. Dachte es gibt Datenschutz um so etwas zu verhindern.

Das würde ich auch so machen.

Sie entstammen dem gleichen Beschwerdeführer.
Natürlich ist dann nicht allein die schiere Anzahl an Beschwerden pro bestimmtem Vergleichszeitraum relevant, sondern auch der Status des Beschwerdeführers.

Wenn ein Datenschutzbeauftragter einer großen Firma mit vielen Kunden 10 Eingaben in vier Jahren einreicht, ist das freilich anders zu bewerten, als wenn es eine Privatperson gesetzteren Alters ist, die nicht im Erwerbsleben steht und offensichtlich stark gequält ist.

Ähnlich ist relevant, ob die Anzahl der Eingaben sich auf sehr wenige Verantwortliche bezieht, oder auf sehr viele, also in erster Linie verschiedene.
Aber das hast Du schon verstanden und es gleich im ersten Satz hier angegeben.

Genauso ist es wichtig einzuschätzen, ob da jemand seinen umfangreichen Job macht, oder nur ein gelangweilter Stänkerer ist.

Es ist eben nicht das Gleiche, wenn mehrere Personen das Gleiche tun.

Grundsätzlich gibt es in Art. 57 (4) DSGVO zu diesem Thema einen Passus und eine Rechtsgrundlage für das mögliche Vorgehen der Aufsichtsbehörde.

Eine zweistellige Zahl an Beschwerden von einem Petenten ist schon auffällig. Inwieweit diese unbegründet und/oder exzessiv sind, kann man sicher diskutieren oder durch ein gerichtliches Verfahren klären lassen.
Insbesondere wird bei der Bewertung von der Aufsichtsbehörde auch einbezogen, ob z.B. tatsächlich Datenschutzverletzungen festgestellt wurden oder sie nur behauptet wurden und nicht bestätigt werden konnten.

In unserer Behörde haben wir auch häufig Beschwerden, denen ganz andere Konflikte (z.B. arbeitsrechtliche) zugrunde liegen und man mittels Datenschutz versucht, dem Arbeitgeber oder Unternehmen irgendwie Ärger/Unannehmlichkeiten zu bereiten, was dann meist gar nichts bringt, außer Arbeitsaufwand für die Aufsichtsbehörde.

Was will man von Hessen erwarten? Das ist das Land, wo eine CDU-Regierung dafür sorgt, dass Spitzensteuerfahnder psychiatrisiert werden (weil sie zu hartnäckig waren).

Aber „Scherz“ beiseite: die DS-Behörden sind unterbesetzt und unliebsame Kinder. Ich möchte gar nicht wissen, was bei denen alles aufschlägt an Beschwerden. Mit X Personal und Y Stunden ergibt das eine Kapazität, was je Tag und Woche erledigt werden kann. Man fängt also an zu sortieren, geht gar nicht anders. Der Skandal ist, dass die wie alle anderen Behörden, die gegen die „Großen“ vorgehen können, viel zu wenig Personal von der Politik bekommen.

Dein Bericht ist zwar nett, aber interessanter wäre doch, was das für 10 Eingaben gegen 6 Verantwortliche gewesen sind. Erst dann kann ich beurteilen, ob die tatsächlich Unfug machen beim HBDI.

by-the-way: es kostet wenig Aufwand, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Verwaltungsbeamten oder -angestellten auf den Weg zu bringen.

Aber mal ehrlich: hier im Forum ist doch viel interessanter, was deine 10 Eingaben gewesen sind. Kann man sicherlich eine Menge draus lernen