Defintion "datenschutzfreundlich"

Was ist die Defintion von „datenschutzfreundlich“? Gibt es überhaupt eine Definition oder kann das jeder für sich unterschiedlich auslegen?

  • Was ist genau darunter zu verstehen? Und wie sieht es von der rechtlichen Seite aus?

Ich persönlich würde sagen, es bezeichnet die Eigenschaft, daß etwas mit besonderem Augenmerk für den Datenschutz existiert.

Aber ansonsten dürfte es offiziell eine Worthülse sein:

In Gesetzestexten findet sich das Wort nicht, wie Bit belegt hat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Wort im rechtlichen Kontext überhaupt Verwendung findet. Eine Definition in einem Wörterbuch findet sich auch nicht. Bleibt als Quelle nur noch die Bedeutung, die die Personen, die das Wort verwenden, diesem zuschreiben.

Für mich bedeutet es:

  • datensparsam oder
  • nicht mehr (personenbezogene) Daten als erforderlich erhebend (oder zumindest nah dran, es versuchend)

Edit: Durchgestrichen – s. u.

1 „Gefällt mir“

Ja, das kann/muß man indirekt ableiten aus dem, was im TTDSG §2 zu den Begriffsbestimmungen geschrieben steht. Insbesondere aus der Begriffsdefinition ‚Nutzungsdaten‘:
----------- Zitat:
3.
„Nutzungsdaten“ die personenbezogenen Daten eines Nutzers von Telemedien, deren Verarbeitung erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen; dazu gehören insbesondere

a)
    Merkmale zur Identifikation des Nutzers,
b)
    Angaben über Beginn und Ende sowie Umfang der jeweiligen Nutzung und
c)
    Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien,

--------------------- Zitatende
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ttdsg/__2.html

Ich deute die gesamte DSGVO als ideales Feuchtgebiet für Winkeladvokaten. Eine Branche, die davon lebt, mit nicht-eindeutigen Begriffsbestimmungen um sich zu werfen und sich von (Wort)Hülsenfrüchten (@Bit ) zu ernähren. Und je nachdem wie gut dieser Advokat meine Interessen vertritt, verliere oder gewinne ich.
Oder anders ausgedrückt: Datenschutzfreundlichkeit ist dann gegeben, wenn der Richter im Sinne deiner Klage entscheidet. Sonst eben nicht.

Das ist jetzt böse, ich weiß, aber ich bin derzeit nun mal extrem angepisst davon, daß meine persönlichen Daten völlig unnötigerweise auf einem Server in den Niederlanden bei einer Datenkrake (Microsoft) zu liegen kamen (techem-Datensammelei).
Und das ohne meine vorherige Zustimmung!

3 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: [OT aus] Defintion “datenschutzfreundlich”

Es ist ein Werbeslogan/-wort.
Etwa mit soviel „Wert“ :innocent: :rofl: wie „wir nehmen den Schutz deiner Daten sehr ernst“.

Am ehesten finde ich eine Legaldefinition, d.h. eine gesetzliche Bestimmung in DSGVO 5:

Personenbezogene Daten müssen
(1) …
b. für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden … („Zweckbindung“);
c. dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“); …

https://dsgvo-gesetz.de/art-5-dsgvo/

Klar, Datenschutzgesetze sind schwerer lesbar als Bestimmungen über bspw. Kauf- oder Arbeitsrecht.
Menschen mit kurzer Aufmerksamkeitsspanne sind defintiv extrem gefordert.

Aber: Man muss sich damit gar nicht beschäftigen.
Es sei denn, wer macht denn sowas?!! . :astonished:… man will man massenhaft mit persönlichen Daten anderer, fremder Menschen rummachen!

Dann muss man eines begreifen: Das ist grundsätzlich illegal!
Und nur ausnahmsweise erlaubt.
Die Erlaubnis, die muss man dann suchen …
Und man muss sich sogar zuvor noch fragen: Hilft mir eine Erlaubnis überhaupt? Oder ist mein Wunsch so durchgeknallt, dass ein Richter mir sagen wird: „Geeehts’ noch???!“

Wie beispielsweise beim Zwergenweitwurf oder in Peepshows mit einseitig verspiegelten Kabinen …

1. Abstrakt Abstraktes regeln :thinking:

Das liegt aber nur daran, dass sie mit abstrakten Formulierungen etwas regeln müssen, was selbst abstrakt ist.
Gesetzesformulierungen müssen immer abstrakt sein, weil sie zugleich viele Sachverhalte regeln sollen.
Mit "Das Auto gehört Peter Meier. Peter Müller ist Sohn der … " ist nicht vielen geholfen, wohl aber mit "Die Sache gehört dem Eigentümer. Eigentümer ist, wer … "

Datenschutzgesetze sind zusätzlich dadurch, dass sie nicht „Autos“, nicht einmal „Sachen“ regeln, nicht doppelt so schwer lesbar wie: „Die Sache gehört dem Eigentümer.“ sondern zehn Mal schwerer.
Wie beim Schach :brain:, wo das Vorausberechnen des nächsten gegnerischen Spielzuges viel einfacher ist als das des übernächsten gegnerischen Zuges.

2. Bananenschalen: Ausrutschen als Programm … :banana:

Die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe („erforderlich“, „überwiegende Interessen“) machen wirr, weil sie vorab (!) ein Gesamtverständnis und dann auch noch auch eine Gesamtabwägung erfordern.

Zugleich bewirken sie aber, dass das Beste überhaupt geschieht: Datenschutzrecht ist fast nie unvernünftig.
Fast alles, jedweder Umgang mit Daten, ist möglich, d.h. rechtmäßig, WENN es nur vernünftig begründbar ist.

Das stimmt so nicht.
Art. 25 DSGVO
https://dsgvo-gesetz.de/art-25-dsgvo/

Nach der Definition der Suchfunktionen gibt es das Wort " datenschutzfreundlich" nicht (siehe Links im zweiten Beitrag).

Die Gesetze im Internet finden lediglich drei Vorkommen des Wortes „datenschutzfreundliche“ im BDSG, weil es die DSGVO nicht führt.

Danach war aber im Startbeitrag nicht gefragt:

Das DWDS findet beide Varianten des Wortes nicht.
Der DUDEN übrigens auch nicht.

Die Frage war auch, was darunter zu verstehen ist.
In Art. 25 DSGVO gibt es Anhaltspunkte dafür.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Verwender des Wortes „datenschutzfreundlich“ diesen Begriff auch so versteht.

Die Frage ist doch, was will der Verwender mit dem Wort bezwecken? Rechtliche Absicherung? Dann muss man zwingend in Art 25 DSGVO schauen.

Das mag sein, aber es war nicht nach der Verwendung, sondern nach der Definition gefragt und da kann man keine Auskunft geben, wenn man es nicht zuvor an dieser Stelle gefunden hat.
Insofern beißt sich die Suche selbst in den Schwanz, denn es war nicht explizit mit Quellenangabe gefragt.

ist ja eine allgemeine, sprachliche Frage und so war auch nur unter sprachlichen Gesichtspunkten zu suchen.