Ich beziehe mich mal auf einen Artikel von Netzpolitik vom 3.11.23. Zwischenzeitlich haben sich Rat und Parlament anscheinend geeinigt, dass die Sache so kommen soll, wie sie zuletzt geplant war.
Kann jemand einordnen, inwiefern die Überwachungsgefahr per Browser real ist, bzw. ob sie nur dann vorhanden ist, wenn man eID verwendet? Im Gegensatz zum Thema Chatkontrolle schwimme ich hier etwas, stelle aber wiederum fest, dass man mit Üblem rechnen muss, wenn EU-Politiker an IT-Gesetzen rummachen.
Edit, 9.11.23, 18:58h: Ganz frisch dazu ein Artikel von heise.de.
Edit, 10.11.23, 8:42h: Ein neuer Artikel von Netzpolitik.org mit einer Aussage:
Einige der Risiken, die der Ursprungsentwurf barg, wurden im Zuge der zurückliegenden Verhandlungen minimiert oder ausgeräumt. Andere bestehen aus Sicht von Bürgerrechtler:innen weiterhin – und sind so groß, dass Kritiker:innen eindringlich vor einer Nutzung der ID-Wallet warnen.
Dies scheint zu bedeuten, dass die Überwachungsmöglichkeit per Browser nur dann besteht, wenn man die ID-Wallet verwenden will. (?)
@kuketzblog Wäre dies evtl. mal ein Thema für den Blog?