Erfahrungen mit Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Datenschutzrecht

Wer von euch hat schon selbst oder über eine Vertretung Schadensersatz bei einer Verantwortlichen eingefordert? Warum? Wie ist es ausgegangen?

Kennt ihr gute Mustervorlagen für den Fall verspäteter Auskunft?

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern eine Wiedergabe von Erfahrungen und Meinungen, welche sich aus einem Konvolt aus Gesetze lesen, Anwaltsgesprächen, Telefongesprächen mit Ämtern und Mustervorlagen vom Verbraucherschutz gebildet haben

Nach einer fruchtlosen Frist von 4 Wochen, die am Ende Deiner schriftlichen Anfrage auf Auskunft stehen sollte, meldest Du das der Datenschutzbehörde, stellst denen die Korrespondenz zur Verfügung . Die schauen sich das an, nehmen Kontakt auf zu dem Verantwortlichen, geben Dir eine Geschäftsnummer.
Ab hier habe ich erlebt, Firma lenkte ein und lieferte Daten, oder es passiert halt gar nichts. Aktuell ein Fall liegt seit 11 Monaten in der Behörde und seit 6 Monaten keine Nachricht mehr.
Jetzt haste hier 2 Fälle, Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Datenschutzbehörde einreichen (keine Anwaltspflicht/schriftlich per einfachen Brief). Normal (so liest man), bekommt man dann schnell eine Antwort, wenn die Dir dann einen Verstoß gegen DSGVO bestätigen (Rechtsbehelf/Bescheid) kannst Du Zivilklage gegen die Firma auf den Weg bringen, Chancen sind so höher. Wenn nicht, begründeten Widerspruch einreichen. Man hat nicht automatisch einen Anspruch auf Schadensersatz, der muss schon gut begründet werden.

Interessant ist, das ich von zwei Behörden, richtige Bescheide bekommen habe, wo meiner Beschwerde stattgegeben wurde und welche Maßnahmen die Firma zu treffen haben, also da wurde der amtliche Finger gehoben.
Von der Landesbehörde bekommt man nichts.

Du kannst bestimmt auch direkt Zivilklage einreichen, bzw Anwalt einschalten, könnte vielleicht schneller gehen.

Justiz habe ich bis jetzt noch nicht aktiviert, habe mich aber schon beraten lassen und stehe kurz davor.
Für alle Gerichtskosten musst Du erst mal in Vorkasse gehen, wobei die Untätigkeitsklage kostenfrei ist, hier wird auch nie verhandelt, da klopft der Richter mal an und schiebt den Fall ganz nach oben, das wars. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Eine Untätigkeitsklage kostet nichts?

Was kann konkret als Gründe für eine Schadensersatzforderung oder als Schaden angegeben werden?

Hier gibt es einen schönen Übersichtsartikel zum Thema Schadensersatz und auch eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung.
Knackpunkt ist auf jeden Fall, dass man konkret einen Schaden aufgrund eines Datenschutzverstoßes nachweisen muss.
https://www.cmshs-bloggt.de/tmc/datenschutzrecht/dsgvo-schadensersatz-uebersicht-ueber-aktuelle-urteile-und-entwicklungen-laufend-aktualisiert/

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Wenn dir nicht nachweisbar ein Schaden entstanden ist, ist es die Mühe nicht wert.

Aktuell schreibt Herr Vetter in seinem Blog:

https://www.lawblog.de/archives/2023/09/07/datenschutzpanne-allein-reicht-nicht-fuer-schmerzensgeld/

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Nein, denn es kommt zu keiner Verhandlung es folgen auch keine Strafen etc. , es müssen schon sehr wichtige Gründe vorliegen warum die Behörde über 3 Monate brauchen Dir ein Rechtsbehelf ausstellen zu können, Krankheit oder Personalmangel zählen nicht zu den Gründen. Die Behörde muss ja auch nicht tätig werden, aber die müssen Dir entweder bestätigen das Deine Beschwerde rechtmäßig ist, oder halt unbegründet. Gegen diese Entscheidung kannst Du Widerspruch einlegen und auch klagen.

Für Schadenersatz Ansprüche muss Dir ein realer Schaden entstanden sein, aber so was würde ich mit einem Anwalt besprechen, der kann Dir sagen ob Deine Belange Anspruchs fähig sind