EuGH stärkt Datenschutz bei personenbezogener Online-Werbung

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-internet-urteil-102.html

Es ging um ‚Schmuddelkram‘ der Werbeindustrie.

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-604/22, aus der Pressemitteilung https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_4327597/de/

Von der Werbeindustrie (genauer: IAB Europe) werden ggf. Nutzerpräferenzen in einem „TC-String“ zusammen mit der IP-Adresse erfasst und mit Brokern geteilt.

Mit seinem Urteil bestätigt der Gerichtshof, dass der TC-String Informationen über einen identifizierbaren Nutzer enthält und somit ein personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO darstellt. Anhand der in einem TC-String enthaltenen Informationen kann nämlich, wenn sie einer Kennung wie insbesondere der IP-Adresse des Geräts des Nutzers zugeordnet werden, ein Profil dieses Nutzers erstellt und die betreffende Person identifiziert werden.

Darüber hinaus ist IAB Europe als „gemeinsam Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO anzusehen.

Die belgische Datenschutzbehörde hatte in 2022 mehrere Abhilfemaßnahmen sowie eine Geldbuße verhängt, die IAB hat dagegen geklagt.

[MOD]: Link zur Tagesschau hinzugefügt