Google Analytics beim Bayerischen Rundfunk und die lascheste Datenschutzbehörde Europas – das TTDSG Teil4

Ursprünglich veröffentlicht: https://www.kuketz-blog.de/google-analytics-beim-bayerischen-rundfunk-und-die-lascheste-datenschutzbehoerde-europas-das-ttdsg-teil4/

Rückblick Wie wir in Teil 1 und Teil 2 der Artikelserie gesehen haben, können Cookies (oder App-IDs) für Analysetracking nach Ansicht der meisten Expertenstimmen und Behörden ganz allgemein nicht ohne Einwilligung verwendet werden – sofern man nicht das Kunststück schafft, es als technisch notwendig und vom Besucher ausdrücklich erwünscht zu deklarieren. Auch das haben wir besprochen. Im Normalfall scheitert es schon daran, dass die Besucher das Analysetracking gar nicht bemerken und so auch eine Erwünschtheit nicht nachvollziehbar erscheint. Umso erstaunlicher, dass ausgerechnet der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk (ÖRR) in Deutschland diese herrschende Fachmeinung großzügig ignoriert. 1. Überblick über Analysetracking ohne Einwilligung bei…

Ist es leicht, dagegen zu klagen? Mit sofortiger Unterlassungserklärung vermutlich nicht. :frowning: