War heute auf der Zulassungsstelle, stolz zeige ein TESLA Besitzer die Funktionen seiner App, auch die Option, die Außenkameras des Fahrzeugen zu nutzen, um die Umgebung zu sehen, das davon Bilder oder Videos leicht zu erstellen sind, gehe ich aus. Hier die Frage nach dem Datenschutz, wie kann es sein, das ein Hauseigentümer, der seine Immobilie mit Außenkameras überwacht, datenschutzrechtliche Anforderung erfüllen muß, aber nahezu jeder KFZ Besitzer davon befreit ist? Hier fehlt klar Regulierung. (Oder gibt es eine?)
Es gibt keine (die es pauschal erlauben würde). Im Gegenteil ist es erst mal verboten, bis man die Zulässigkeit nachvollziehbar machen könnte. Sowohl für „Haus“ als auch für „Kfz“ wäre ein Erlaubnistatbestand nötig, um Personenabbildungen anfertigen zu dürfen.
Werden keine Daten von (anderen) Personen verarbeitet, sind solche Kameras aus Datenschutzsicht nicht mehr relevant. Die Datenchutzvorschriften sind immer anwendbar, weil die Aufnahmen sich wegen des Erfassens des öffentlichen Raums nicht mehr rein auf den eigenen privatenen Lebensbereich beschränken, wie es im Inneren der eigenen Wohnung oder im Innenraum des allein genutzten Autos der Fall wäre. Doch außerhalb der „Haushaltsausnahme“ und bei Personenbeziehbarkeit hätten die Verantwortlichen mindestens eine von 6 möglichen Bedingungen aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu erfüllen und weitere Pflichten, z. B. die Betroffenen zu informieren und ihre Rechte umzusetzen.
In Farge kommen „berechtigtes Interesse“ (an der eigenen Sicherheit) oder „Einwilligung“ der betroffenen Personen.
Bei berechtigten Interessen würden die Interessen der überwachten Personen am Schutz vor Beeinträchtigung ihrer Rechte und Freiheiten so gut wie immer überwiegen, was eine Verarbeitung auf Basis dieser Rechtsgrundlage ausschließt. Nur ganz konkreter Überwachungsbedarf könnte vorübergehend zur Zulässigkeit führen; z. B. mit dem Beginn einer bedrohlichen Situation, auch wenn die Abgebildeten wenig dagegen haben könnten. (Schutz von Einbrechern vor dem Erkanntwerden zählt nicht.)
Einwilligungen wären nicht praktikabel, weil alle betroffenen Personen vor Beginn der Verarbeitung (Aufnahme) informiert, freiwillig und nachweisbar einwilligen müssten.
Also sind solche dauerinteressierten Autos und nach außen gerichtete Hauskameras meistens „im Blindlflug“ unterwegs. Die Verantwortlichen riskieren Sanktionen von Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Schadenersatzforderungen geschädigter Personen.
D., der solche Produkte wegen ihrer Möglichkeit zur permanenten Aufnahme für unverkäuflich hält. Fast niemand dürfte sie einsetzen. Gäbe es dafür eine ausdrückliche Produkthaftung (für Hersteller bzw. Verkäufer), wären die Kameras nicht mehr zu bekommen, oder viel zahmer.
TESLA wirbt sogar mit dem „Wächtermodus“: https://www.tesla.com/de_de/support/vehicle-safety-security-features#sentry
Schön, mit komplett abgewälzter Verantwortung.
Wird in… 93,536 % der Fälle unzulässig sein. Das könnte man von vornherein auf ca. 11,281 % runterdrücken, wenn das Umfeld nur differenziert wahrnehmbar wäre. Z. B. verschiedene manuell wählbare Modi (Garage, unterschiedliche Abstände /Detailgrad für enge /weite Parkplätze); oder automatisch abhängig von der Situation (Standort, Tageszeit, Erschütterung, Berührung).
Bei Verarbeitungen, an denen Tesla interessiert oder beteiligt ist (z. B. Auswertung) würde „gemeinsame Verantwortung“ bestehen, wo die Rollen festzulegen und die Betroffenen über das Wesentliche aus der Vereinbarung informieren zu wären.
D., der mehr Hirnschmalz bei der Konzeption der Funktion erwartet.
Der Wächter Modus im Tesla muss ja nicht aktiviert werden.
Im fließenden Verkehr gibt es ja bereits genug Rechtsprechung zu Dashcams. Gleichzeitig dienen Kameras und andere Sensoren (bei anderen Herstellern) primär zur Automatisierung des Fahrvorgangs über die ganzen Assistenzsysteme.
Das wurde auch alles in einem anderen Thread schon einmal durchdiskutiert.
Warum sollte ein Kaufhaus mehr Recht am eigenen Interesse haben als ich? Solange ich nur mein Privat Grundstück filme (kein öffentlicher Raum/berechtigtes Interesse meine Sicherheit), Schilder anbringe (Betroffene Informieren) und eine 72h Löschfrist der Aufnahmen einhalte, bin ich bis auf den Briefträger raus. Sollte der nichts dagegen haben, gut, wenn nicht, muss man den Briefkasten so anbringen, das er seine Arbeit verrichten kann.
Auto bin ich bei dir, obwohl eine Ereignis bezogene Aufnahme (Dashcam, die nur die letzten Sekunden vor dem Unfall speichert) zulässig ist und wenn es zur Klärung des Sachverhalt hilfreich ist, auch als Beweis verwendbar.
Woraus schließt Du, dass hier unterschiedliche Regelungen greifen? Es gelten für beide Fälle exakt die selben Vorgaben nach DSGVO.
Beim Tesla startet die Kameraaufzeichnung erst bei einer „erhebliche Bedrohung“. Nach meinem letzten Kenntnisstand liegt eine solche vor, wenn eine Erschütterung oder das Öffnen der Türen registriert wird. Das ließe sich m.M.n. durchaus mit Art. 6 (1) [1] f) („berechtigtes Interesse“) in Einklang bringen.
Nach der technischen Beschreibung der Funktion liegt die Verantwortung im Übrigen komplett beim Fahrzeugnutzer, i.d.R. letztlich beim Halter.
Und was ist mit dem durch die Teslas ausgelöstem „Überwachungsdruck“? Die stehen und fahren im öffentlichen Raum, d.h. es sind fahrbare Aufnahmemaschinen.
Meines Wissen beurteilt die Rechtsprechung Überwachungskamera-Imitate bzw. Fake-Kameras genauso wie echte Kameras.
Das heißt doch: Jederzeit unsichtbar aktivierbare Überwachungskameras sind MINDESTENS an den Maßstäben von Fake-Kameras zu messen?
Aber … bei Tesla darf man ja auch nicht deaktivieren, ist ja lebensgefährlich!, sagt Tesla:
„Mit der Nutzung unserer Produkte oder Dienstleistungen … erklären Sie sich mit der Übermittlung von Informationen von Ihnen, über Sie oder über Ihre Nutzung … in Länder außerhalb Ihres Wohnsitzlandes, einschließlich der USA, einverstanden.“
Wer so viel Datenverarbeitung nicht will, kann widersprechen, online, per E-Mail oder Post an eine Adresse – in den USA. Doch davon rät Tesla im nächsten Atemzug auch gleich wieder ab. Die Firma schreibt:
„Dies kann dazu führen, dass bei Ihrem Fahrzeug eine lediglich eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsunfähigkeit eintreten.“
Quelle:
https://bigbrotherawards.de/2020/tesla
Das sind schon ‚smarte‘ Tesla-Fahrer …
Möchte nur kurz erwähnen, dass auch viele deutsche Hersteller Autos mit Kameras bauen.
Das ist kein Tesla Ding.
Ob und wieweit die Daten gespeichert und missbraucht werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hier geht es um Kameras im öffentlichen Raum.
Welche deutschen Fahrzeuge filmen im öffentlichen Raum wie Tesla?
Jedes Auto mit Stauassistent z. B.
Sprich wenn das Fahrzeug alleine Lenken und Gas geben kann.
Such dir irgend ein aktuellen BMW oder Benz als Beispiel.
Meiner is von 2017.
Haben bestimmt heute mehr.
Man denke mal an die 360grad Kamerasysteme.
Ich dachte, die machen das im Gegensatz zu Tesla - mindesens hauptsächlich - mit Lidar?
Und die 360°-Kamera so wie ich sie kenne, erfasst nur den engsten (Park-)Bereich um den Wagen.
Entscheidend aber: Soweit ich weiß kann man die Kameras nicht von Ferne aktivieren, sondern sie werden NUR beim aktiven Fahren und Rangieren genutzt? Anders bei Tesla …
Dann schau doch mal welche Fahrzeuge eine optische Kamera nutzen.
BMW i3 als Beispiel für den Abstandstempomat.
So wie ich das gelesen habe fällt der zuweilen sogar aus, wenn die Sonne drauf scheint. Tolles Ding BMW.
Gibt bestimmt noch mehr.
Und die Ruckkamera geht weit genug um einen Innenspiegel zu ersetzten reicht fürs aufnehmen alle mal.
Autos mit Totwinkel Kamera also echtem Bild können ja auch aufnehmen.
Aussenspiegel Etron oder Arctos.
Alles Kamera basiert.
Deshalb meinte ich, betrifft nicht nur Tesla.
Ob und wie die Daten jeweils missbraucht werden, entzieht sich mir.
Ok, aber das sind alles funktionale Kameras, keine absichtlich als Beobachtungskameras vom Nutzer (sogar aus der Ferne) aktivierbare/nutzbare wie bei Tesla, soweit ich es verstehe?
Kameras als reiner Spiegelersatz sind nicht weiter problematisch. Lidar steht gar nicht zur Diskussion, weil nur festgestellt, dass da „was“ ist, aber nicht „wer“.
Bei anderen Zusatzkameras und sichtbaren Dashcams entsteht Überwachungsdruck. Speichern oder übertragen sie ihre Aufnahmen, werden wirklich personenbeziehbare Daten verarbeitet.
Zufällig gerade gesehen: https://www.datenschutz-notizen.de/der-einsatz-von-video-parkwaechtern-datenschutz-und-verantwortung-im-fokus-0648256/
D., der bei diesem Thema immer feststellen muss, dass die technischen Möglichkeiten einfach ausgebaut werden, ohne ihre Auswirkungen zu berücksichtigen.
Ich weiß nicht ob BMW, Audi, Mercedes die Bilder auch anderweitig verarbeiten.
Nur weil der Kunde nicht darauf zugreifen kann, heißt es ja nicht das der Hersteller es nicht tut.
Wenn die Daten wertvoll sind werden die bestimmt genutzt. Seis nur zur Software Optimierung.
Belegen kann ich es nicht.
Aber es reich ja heute schon eine DashCam aus.
Sind viele damit unterwegs.
Gibt deutschsprachige YouTube Kanäle die damit unterhalten.
Die Frage ist halt muss es begrenzt werden oder nicht.
Kann letztlich nur der Gesetzgeber.
Sogar der Polizei ist das schon aufgestossen.