Kommentar: Parkraumüberwachung - Ich weiß wo du letzten Sommer geparkt hast!

Kommentar: Parkraumüberwachung - Ich weiß wo du letzten Sommer geparkt hast!

Ein Leser machte uns auf einige Neuigkeiten bei der Parkraumüberwachung aufmerksam und ich beschloss in dieses Rabbit-Hole etwas tiefer einzutauchen.

1. Worum geht es?

Derzeit wird die automatisierte Parkplatzüberwachungen ausgebaut z. B. an Flughäfen/Bahnhöfen aber auch bei Supermärkten/Discountern. Stark vertreten mit der Parkplatzüberwachung sind derzeit vorallem in Innenstädten die Discounter Lidl und Aldi. Da Parkplätze in Ballungszentren oder zu Stoßzeiten oft Mangelware sind soll mit der Parkplatzüberwachung hauptsächlich überwacht werden wer länger parkt als es die Hausordnung vorsieht. Bei einem Verstoß fällt ein entsprechendes Bußgeld an.

Dabei gibt es eine rein-sensorische „Überwachung“ und manuelle Überwachung als auch eine Überwachung mittels automatisierter Kennzeichenerkennung. Um den letzten Punkt soll es sich in diesem Beitrag drehen.

2. Ein undurchsichtiges System

Sehen wir uns Lidl an, so wird hier das Parken auf Lidl Parkplätzen fast schon wie eine Wissenschaft für sich beschrieben. Manche Parktplätze haben eine Überwachung - manche nicht, manche haben eine zeitliche Parkbegrenzung - manche nicht, manchmal wird eine Parkscheibe benötigt - manchmal nicht. Dabei scheint zumindest einer der Dienstleister von Lidl auch keinen Spaß zu verstehen, denn lt. Münchner Merkur, bestanden dieser auf ein Bußgeld an einen Senioren für eine Zeitüberschreitung von 68 Sekunden. Zeitüberschreitungen und mögliche Bußgelder wurden in dem Falle über den Düsseldorfer Dienstleister „Safe Place“ abgewickelt, der hartnäckig blieb. Die Websiteüberschrift des Dienstleisters lautet: „Warum Safe Place besonders kundenfreundlich ist“.

Die Safe Place Website ist relativ nichts-sagend. Ein Hinweis wie in etwa die Technik funktioniert - außer das keine Parkscheibe benötigt wird, ist nicht vorhanden.

Als möglicher Betroffener würde ich mich auch nicht aufgeklärt fühlen, was nun mit meinen Daten passiert und an wen dieses Unternehmen diese weitergibt. Auch wenn es nichts mit Sicherheit per se zu tun hat, lässt die Tatsache das die Safe Place Unternehmenswebsite im Footer Zeilen enthält wie „Create a free website“ und „Copyright © Company name“ auf den ersten Blick auch keine großen technischen Fähigkeiten oder Sorgfalt erahnen.

Hier weitere Informationen zu erhalten scheint eine Sackgasse. Was steht in den Datenschutzbestimmungen von Lidl diesbezüglich? Nichts. Dabei könnte sich Lidl hier im Bereich der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO befinden.

Es gut möglich, dass sich die Dienstleister je Filiale unterscheiden, was auch bei der oben genannten Parkplatz FAQ wahrscheinlich ist.

Einfacher macht es uns Aldi (Süd). Hier kommt (wie ich später feststellen musste nur teilweise) die Firma PRM (ParkRaum-Management GmbH) zum Einsatz und hier gibt es eine Fülle an Informationen für was die Parkraumüberwachung eingesetzt werden kann.

So schreibt PRM:

Unsere Systeme sind DSGVO konform und erfassen die Kennzeichen der parkenden Fahrzeuge. Danach wird das gescannte Kfz-Kennzeichen wieder gelöscht.

Auf diese Aussage werde ich später noch genauer eingehen. PRM scheint drei Möglichkeiten der Parkraumüberwachung anzubieten

  • Parkscheibe und Personal kontrolliert diese
  • Sensorik - Sensorik erfasst Parkdauer und Personal erfasst diese
  • und 100% digitale Parkraumüberwachung – ohne Personal und ohne Knöllchen am Fahrzeug.

Auf den letzten Punkt werden wir uns fokussieren. Wenn wir uns auf PRM weiter umsehen, dann können wir lesen, dass Aldi Süd in Karlsruhe dieses System nutzt.
Auf der Website von PRM wird uns bei einem Klick in den Reiter „Merkmale aller Varianten anzeigen“ auch folgende „Vorteile“ der digitalen Kennzeichnung für den Nutzer (z. B. den Discounter) genannt:

Von den noch eher harmlosen Dingen wie:

  • Kein Vergessen der Parkscheibe möglich
  • Kein Personal vor Ort notwendig
  • Keine „Knöllchen“ am Fahrzeug
  • 24 Stunden durchgehende Kontrolle

zu:

  • Gebührenerhebung per App
  • Einbindung in Kundenbindungsprogramme

Halt…Stop…Moment…alles anhalten…

Ich fahre auf einen Parkplatz und darf dann eine App nutzen? Gut, möglicherweise gibt es Automaten je nach Parkplatz aber „Einbindung in Kundenbindungsprogramme“?
Das klingt erschreckend nach Überwachung der Einkaufszeiten und zusätzlicher Erfassung des Kennzeichens und das ggf. über mehrere Filialen hinweg durch ein zentrales System.

Was ist das für eine App? Scheinbar sind die „digitalen Knöllchen“ mit den Apps Stripe, paybyphone, easypark und Parkster bezahlbar. Keine der Apps ist für herausragenden Datenschutz bekannt.

Mehr Informationen sind für Betroffene erst einmal nicht ersichtlich. Laut PRM scheint man jedoch „Kunde“ zu sein, wenn man falsch geparkt hat, also sehen wir uns das Kundenformular für Rückfragen an. Bei einer Rückfrage werden folgende Informationen verlangt:

  • Vorname und Nachname (Pflichtfeld)
  • E-Mail Adresse (Pflichtfeld)
  • KFZ-Kennzeichen (Pflichtfeld)
  • Nachricht (Pflichtfeld)
  • den Scan der Zahlungsaufforderung (Pflichtfeld)
  • einen Beleg für „rechtmäßiges“ parken (z. B. einen Einkaufszettel)

Also neben wann ihr namentlich wo wart, wie eure Adresse ist, wie euer Kennzeichen ist, was in der Aufforderung steht (die eure Adresse enthält) ist somit einem Dritten bekannt was ihr eingekauft habt. Doch irgendwie habe ich langsam einen sechsten Sinn entwickelt, bei dem es bei folgender Frage in den Fingern juckt: Wohin gehen diese Daten eigentlich?

Die Mailserver von ParkRaum Management GmbH sind:

aspmx.l.google.com
2a00:1450:400c:c04::1a

aspmx.l.google.com
108.177.15.26

alt2.aspmx.l.google.com
2a00:1450:4025:c03::1a

[…]

eure Daten sind somit von den USA einsehbar bzw. werden ggf. auch dorthin übertragen. Davon steht nichts in der Datenschutzerklärung von PRM (Stand 20.05.23).

In dem Zusammenhang erwähne ich nochmal die Aussage von PRM:

Unsere Systeme sind DSGVO konform und erfassen die Kennzeichen der parkenden Fahrzeuge. Danach wird das gescannte Kfz-Kennzeichen wieder gelöscht.

Richtig wäre: Die Kennzeichen werden gelöscht, wenn die Parkzeit nicht überschritten wurde.
Aber auf viele Fragen erhält ein Betroffener keine öffentliche Antwort. Sehen wir abschließend noch in die Datenschutzerklärung von Aldi Süd. Abgesehen davon, dass ich niemanden, dem Datenschutz am Herzen liegt anrate die Datenschutzerklärung zu lesen, steht dort auch nichts zur Parkraumüberwachung.

Über welche Dinge sollte man als Kunden bestenfalls informiert werden:

  • Wie lange wird das Kennzeichen gespeichert? Sowohl bei einfachem parken ohne Überziehung als auch mit Überziehung.
  • Da es sich bei einem Bezahlvorgang um Informationen handelt, die Unternehmen bis zu 10 Jahre aufbewahren, wann werden die anderen Informationen wie E-Mail, Einkaufsbeleg oder Nachrichten gelöscht?
  • Wie und vor allem durch wen wird der Fahrzeughalter ermittelt?
  • Werden ggf. noch zusätzlich Videomaterial Aufnahmen des Fahrers und Mitfahrer gemacht? Wie lange werden diese gespeichert?
  • Wird erfasst um welches Auto bzw. welche Automarke es sich handelt?
  • Was wenn der Fahrzeughalter nicht die Person war, die zu lange geparkt hat? Diesen hat diesen AGB (die so gar nicht so transparent sind) schließlich nicht zugestimmt.
  • usw.

Letzte Chance die Informationen in der Datenschutzerklärung von PRM selbst zu finden, aber anstatt das diese Fragen beantwortet werden, liest man folgendes:

4 Direktmarketing per Post
1.4.1 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des
Direktmarketings per Post ist Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO

und

1.4.2 Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Direktmarketings per Post ist die Förderung des Absatzes des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen. In diesem Zweck
liegt unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO.

Das Unternehmen ermittelt im schlimmsten Falle die Adresse durch das KFZ-Kennzeichen und Behörden und schickt dann aus „Berechtigen Interesse“ Werbung?

Das wirkt alles sehr diffus. Letzte Option: Die Überprüfung vor Ort. Gibt es Schranken, die die Fahrzeuge hindern das Grundstück ohne Bezahlung zu verlassen? Und wenn ja, warum benötigt man dann beispielsweise bei PRM einen Einkaufszettel?

Der Leser, der uns auf das Problem aufmerksam machte, hat mir berichtet, dass es eine manuelle Schranke bei seinem Aldi Süd gäbe. Diese scheint nach seinem Wissen jedoch nicht mit dem Parksystem gekoppelt.

Kamera an einem Aldi Süd Parkplatz (Danke für die Genehmigung an den Leser, der anonym bleiben möchte)

PRM Hinweis ohne Datenschuzerklärung (Danke für die Genehmigung an den Leser, der anonym bleiben möchte)

und der Hinweis zur Datenschutzerklärung (vor der Einfahrt):
dserklaer

„In der Parkeinrichtung werden die Kfz-Kennzeichen, Ein-/Ausfahrten, sowie Zeit, Betrag und Methode der Mietpreiszahlung der ein- und ausfahrenden Kfz elektrisch und bildlich erfasst.“ - Text PRM Schild

In wie fern bei der Höhe (siehe Bild etwas weiter oben) der Kamera auch Bilder des Fahrzeugs und der sich darin befindlichen Personen gemacht werden können, ist fraglich.

Auch ein Bekannter von mir fuhr, um sich über die Kennzeichenerkennung zu informieren, zu einem Aldi Süd seines Vertrauens und machte dort entsprechend Fotos der Schilder. Doch anstatt das wir Antworten zu PRM bekamen, die damit werben das für Aldi Süd zu gestalten, fanden wir vor Ort die Parkdepot GmbH aus München.

Anbei ein Foto des Bezahlhinweises von Parkdepot inkl. direkt darunter angebrachter Datenschutzerklärung.

parkdepot

An dieser Stelle: Danke, dass ich dieses Foto nutzen darf und deine Mühe.

3. Parkdepot oder ich weiß wo du letzten Sommer geparkt hast

Ursprünglich wollte ich nur noch ein paar Worte zu Parkdepot verlieren und dann den Artikel langsam abschließen. Weit gefehlt, Parkdepot „verdient“ einen eigenen Absatz.

Wir nehmen Ihren Kunden die Angst vor dem neuen System. - Parkdepot GmbH
Quelle: https://www.park-depot.com/paid-parking

Nun gut, was macht Parkdepot?

Laut Parkdepot funktioniert das System wie folgt: Man fährt auf einen Parkplatz, dabei wird das Kennzeichen automatisch erfasst. Beim Verlassen des Parkplatzes gibt der Kunde das Kennzeichen in den Parkautomaten ein und bezahlt (dies ist auch in Bar möglich). Der Kunde hat ebenfalls die Möglichkeit einfach den Parkplatz zu verlassen ohne zu bezahlen und dann innerhalb von 24 Std. online zu bezahlen.

Und jetzt der entscheidende Punkt:

Nach erneuter Erfassung bei Ausfahrt identifiziert das System unbezahlte Parkvorgänge, ermittelt den PKW-Halter und lassen die Rechnung per Post zukommen

(Der Grammatikfehler ist wurde aus Zitatgründen wie im Original von der Website übernommen)

Vor Ort war keine Schranke. Es ist also problemlos möglich den Parkplatz des Discounters zu verlassen. Auch die Parkdepot GmbH wirbt damit, dass sie keine Schranken einsetzen.

Das System erfasst Standbilder von Fahrzeugen mit Kennzeichen (inkl. Zeitstempel). Es findet keine laufende Videoüberwachung durch Speicherung von Videomaterial und keine Erfassung von Audiospuren statt.
https://www.park-depot.com/paid-parking#

Das bedeutet, dass dieses System über die reine Kennzeichenerfassung hinausgeht. Auch kann hierbei nicht ausgeschlossen werden und wird es im Text auch nicht, das Fotos der Insassen bzw. des Fahrers angefertigt werden.

Das System baut auf der Datenschutz Grundverordnung auf. Die Datenerfassung ist dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt (Datenminimierung gemäß Art. 5 DSGVO).
https://www.park-depot.com/paid-parking#

Das System baut auf der DSGVO auf?

Wir erfassen nur tatsächliche Falschparker, somit werden Kunden, die lediglich ihre Parkscheibe vergessen nicht erfasst. Unsere Datenanalysen bieten Ihnen auf Ihren Parkplätzen eine Einsicht über die Parkvorgänge Ihrer Kunden, Auslastung und grundsätzlich eine noch nie dagewesene Transparenz

Das mit der Parkscheibe klingt hier von Parkdepot etwas anders beschrieben.
Grundsätzlich macht es Parkdepot GmbH mit der transparenten Unterrichtung auch auf ihrer FAQ-Seite besser als ihre Vorgänger. Das heißt jedoch nicht, dass diese Vorgehensweisen nicht auch bedenklich sind.

Zur dsgvo-konformität der Website, sollte dieses Bild mehr sagen als tausend Worte:

website2

Screentshot der Parkdepot Website (Stand 24.05.23). Zahlreiche Verbindungen zu Drittanbietern ohne Information oder explizite Einwilligung gem. DSGVO. Auch in der Datenschutzerklärung von Parkdepot werden die meisten der Dienste nicht genannt (Stand: 20.05.23). Da ich dieses Vorgehen schon öfter in meinen Artikeln beschrieben und kritisiert habe, gehe ich an dieser Stelle nicht weiter darauf ein.

Aus dem Parkdepot Blog:

Das innovative System von Parkdepot, bei dem alle Komponenten der Hard- und Software selbst entwickelt wurden, ist hinsichtlich der Datenschutzkonformität DEKRA zertifiziert und entspricht allen DSGVO-Vorgaben. Die Aufzeichnungen werden verschlüsselt und lokal auf dem System gespeichert. Regelkonforme Parkvorgänge werden gem. DSGVO nach max. 48 Stunden (in Praxis meist sofort) gelöscht. So ist der Schutz der Privatsphäre stets gewährleistet.

Wann denn nun? Nach 48 Std. oder sofort?

Der nicht zur Erkennung des Kennzeichens erforderliche umliegende Bildbereich wird automatisch geschwärzt. Weder der Fahrer noch Mitfahrer sind auf dem Bild zu erkennen.
Quelle: https://www.park-depot.com/blog/parkraumbewirtschaftung

Das klingt etwas anders, als das was hier beschrieben wurde und sehr stark nach einem Einsatz einer künstlichen Intelligenz (KI).

Die Bedenken in Sachen Datenschutz gehen aber noch weiter, denn für jeden Parkplatzsünder wird ein Online-Konto angelegt. Login das eigene Kennzeichen und die Vorgangsnummer per Post.

Man muss nicht einmal ein Fehlverhalten an den Tag legen, damit ein Konto angelegt wird. Es könnte schon sein, dass es der Fall ist, weil man schwerbehindert ist.

Wieso erhalte ich eine Parkstrafe, obwohl ich schwerbehindert bin?
Unser System kann leider keine in der Windschutzscheibe hinterlegten Dokumente erfassen. Es ist uns jedoch ein besonderes Anliegen, dass auch Kunden mit einer Schwerbehinderung und ihre Angehörigen ohne Zeitdruck zum Beispiel ihre Einkäufe erledigen können. Daher gewähren wir bei Überschreitung der Höchstparkdauer einen zusätzlichen Kulanzzeitraum. Wie hoch dieser ausfällt und die Möglichkeit, Ihren Fall auf Kulanz zu prüfen, können Sie über unsere Ticket Plattform prüfen.

Doch das ist immer noch nicht alles, denn man kann in dem System auch andere Fahrer angeben inkl. deren Adresse. Das heißt, selbst wenn man selbst nicht gefahren ist, wird ein Konto erstellt mit dem eigenen Kennzeichen als Login und den Halterdaten.

Wie lange dieses unfreiwillige Konto existiert, davon steht nichts in den Datenschutzerklärung von Parkdepot. Lediglich die Löschfrist des Kontaktformulars wird genannt. Auch das ein Online-Konto überhaupt angelegt wird, davon steht nichts in der Datenschutzerklärung von Parkdepot (Stand 20.05.23). Auch ist die tatsächliche Notwendigkeit dieses Kontos fraglich, denn Anfragen können über E-Mail stattfinden und zusätzlich wurde bereits ein Brief mit allen Zahlungsinformationen gesendet. Eine „Registrierung“ mit „Online-Konto“ sollte rein-freiwillig sein und selbstverständlich nur mit einer vorherigen Information stattfinden. Diese ist weder in der Datenschutzerklärung noch auf dem Datenschutzinformationsschild der Parkdepot GmbH gegeben.

Aber auch hier ist noch nicht Schluss. So schreibt Parkdepot in den FAQ:

Haben Sie Beweise, dass ich an diesem Tag auf dem Parkplatz war?
Gerne senden wir Ihnen die Beweisfotos zu, senden Sie uns hierfür einfach eine Nachricht mit dem Aktenzeichen über unsere Ticket Plattform

Moment, die Beweisfotos, wo im Blog behauptet wurde das hier alles inkl. Personen unkenntlich gemacht wird?

Zur Wiederholung:

Der nicht zur Erkennung des Kennzeichens erforderliche umliegende Bildbereich wird automatisch geschwärzt. Weder der Fahrer noch Mitfahrer sind auf dem Bild zu erkennen.
Quelle: https://www.park-depot.com/blog/parkraumbewirtschaftung

Es ist keine Anonymisierung, wenn diese Rückgängig gemacht werden kann. Und es geht sogar noch weiter…

Wieso sind auf Ihren Beweisbildern teilweise Personen oder andere Fahrzeuge zu erkennen?
Es lässt sich nicht vermeiden, dass sich auf der Privatfläche befindliche Personen in den Bereich der Kennzeichenscannung begeben. Unsere Scanner stellen mit Hilfe des voreingestellten Blurry-Filters sicher, dass jegliche Abbildung einer Person von Vornherein nicht zu erkennen ist. Im Rahmen des Einsatzes der Kennzeichen-Scanner auf Privatgelände ist es für die datenschutzrechtlichen Anforderungen ausreichend, dass nicht erforderliche Fahrzeugteile automatisch unkenntlich sind. Diesem Umstand kommen wir vollumfänglich nach. - Quelle: https://www.park-depot.com/blog/parkraumbewirtschaftung

Diese Aussage ist widersprüchlich. Ist eine Person „zu erkennen“ oder nicht? Ist es möglich, dass die Person, wenn sie denn ausversehen in den Bereich läuft, dann der Scanner diese nicht erkennt? Und da in der vorherigen Aussage bestätigt wurde, dass man Beweisbilder über den Fahrzeugführer hat und diese im Ticketsystem ggf. einsehen kann, betrifft das auch die Fotos der Personen, die sich in der Nähe aufgehalten haben?

In dem Falle sind diese Personen ggf. auch „Betroffene“ gem. DSGVO, denn Bildmaterial wird verwendet, gespeichert und ggf. einer dritten Privatperson zugänglich gemacht - obwohl sie gar kein Fehlverhalten an den Tag gelegt haben.

Auskunftsersuchen von Betroffenen diesbezüglich nachzukommen wird nicht sonderlich einfach sein. Und weil mich wieder ein ungutes Gefühl überkommt, sehen wir uns noch abschließend den Mailserver von Parkdepot an:

aspmx.l.google.com
2a00:1450:400c:c04::1a

aspmx.l .google.com
74.125.133.27

Keine weiteren Fragen. Der Einsatz von Google bzw. das dorthin die Daten weitergehen ist auch nicht in der Datenschutzerklärung erwähnt, nicht einmal das Wort „Google“.

4. Was ist mit Parkhäusern?

Da natürlich Parkhäuser noch unabhängiger sind als Discounterketten, die bereits schon auf Grund des Franchise-Systems eine gewisse Selbstständigkeit haben können, ist es hier natürlich noch schwieriger eine Aussage zu treffen. Dennoch habe ich in meiner Nähe ein Parkhaus mit automatischer Kennzeichenerfassung getestet und ein Bekannter, in einem anderen Bundesland, ein anderes.

Wir wurden beide vor der Einfahrt informiert, wie die Daten verarbeitet werden. Dabei musste man vor der Schranke aussteigen, um das Schild tatsächlich zu lesen.

Die Datenschutzbestimmungen klangen in dem Sinne sinnvoll: Kennzeichen werden beim Verlassen des Parkhauses entsprechend gelöscht. Es werden keine Fotos der Insassen oder des Fahrzeughalters gemacht, nicht einmal des Fahrzeugs. Die Kamera war in Höhe des Kennzeichens. Lediglich das Kennzeichen wird erfasst. Die Daten werden nicht anderweitig verwendet. Da Schranken am einfachen Herausfahren hindern, ist es auch ohne Bezahlung oder Sachbeschädigung nicht möglich die Parkhäuser zu verlassen. Bei einer Sachbeschädigung wäre dann die Ermittlung des Fahrzeugfahrers sowieso notwendig. Aber auch hier wird erwähnt, dass diese nicht automatisiert stattfindet, sondern nur im Falle einer Sachbeschädigung oder wenn das Fahrzeug über mehrere Wochen nicht abgeholt wird. Beides sind meiner Meinung nach legitime und faire Mittel. Bezahlung war in den Fällen am Automaten wahlweise per EC-Karte, Kreditkarte oder in Bar möglich.

Bei den zwei Testfällen, die keinerlei Aussagekraft deutschlandweit bezogen haben, wurde die DSGVO meiner Meinung nach sehr gut umgesetzt.

5. Fazit

Grundsätzlich kann es natürlich von Vorteil sein, gerade in Ballungszentren, dass es keine Dauerparker gibt und das Parkflächen sinnvoll genutzt werden. Wenn das Überwachungssystem dahinter für den Verbraucher allerdings nicht transparent ist und es nicht erkennbar ist welche Daten vor Ort durch die Dienstleister erfasst werden und zudem damit geworben wird das man diese Daten in Kundenbindungssysteme einbauen kann, dann sieht der Einsatz nicht mehr ganz so rosig aus.

Schließlich ist nicht bekannt, wer diese Technologie (Kundenbindungssysteme) einsetzt und ob die Discounter beispielsweise erfahren, wer auf ihren Parkplätzen die Zeit überschritten hat oder nicht. Das unterscheidet sich von System zu System. Die Parkdepot gibt an, dass der Kunde die Auswertungen auf dem System sehen kann und Lidl sagt über Safe Place das sie damit nichts zu tun haben, weil sie mit dem Dienstleister nichts zu schaffen haben. Aber stimmt das? Im Grunde wird der Dienstleister vom Discounter bestellt, um die Parkplätze zu überwachen. Das heißt der Discounter sollte eigentlich gem. DSGVO mitverantwortlich für die Einhaltung sein (gemeinsame Verantwortlichkeit Art. 26 DSGVO).

Ich gebe zu, als das Thema aufkam und ich damit beschäftigt habe, dachte ich zuerst: „Wie schlimm kann es sein? Dein Parkhaus macht es doch ganz vernünftig.“ Doch ich wurde eindeutig eines besseren belehrt. Ich hätte mir erhofft, dass ich bessere Ergebnisse liefern könnte oder zumindest irgendwelche Infos, die filialübergreifend gültig sind, aber stattdessen ist es ein undurchsichtiger Dschungel. Den Betroffenen bleibt kaum etwas anderes übrig als sich jedes Mal, bei jeder Filiale, erneut zu informieren - sofern das überhaupt möglich ist - und im Zweifel ein Auskunftsersuchen zu erfragen.

Wie wir gesehen haben, haben die meisten Discounter und dazugehörige Parkraumdienstleister enormen Nachholbedarf, was die transparente Information über die Datenverarbeitung ihrer „Kunden“ betrifft.

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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte sich damit auch wohl schon mal beschäftigt: https://www.datenschutz-notizen.de/automatisierte-kennzeichenerfassung-zur-parkraumueberwachung-regelmaessig-in-engen-grenzen-zulaessig-0338818/

Schon 2014 hatte Dr.Datenschutz (deren Podcast ist sehr gerne höre) über das Thema berichtet: https://www.dr-datenschutz.de/erhebung-von-autokennzeichen-auf-parkplaetzen-ganz-deutschland

Ich verstehe nicht so ganz, wie es rechtlich zulässig sein kann, das ein Privatunternehmen eine Halterabfrage machen kann. Denn es handelt sich um keine Straftat, meinem Empfinden nach, wenn ich geparkt habe und aus irgendeinem Grunde über die Parkzeit hinaus gestanden habe.
Meinem Gefühl nach könnte das eine Ordnungswidrigkeit sein, die aber ein Beamter zu verfolgen hätte. Meines Wissens nach, darf ja auch nur ein Beamter z.B. meinen Ausweis verlangen bzw. bin ich gegenüber verpflichtet, meinen amtlichen Ausweis zu zeigen.

Ich denke, daß ich bei den beiden Parkplatzbetreibern auf deren Arbeitsfeld ich schon mal parkte, ein Auskunftsersuchen schicke. Mal schauen was die alles so über mich wissen.

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Der Halter ist grundsätzlich für alles was mit seinem KFZ passiert verantwortlich (Stw.: Halterhaftung)

Hier liegt eine Vertragsverletzung vor und damit besteht ein Anspruch auf Herausgabe der Halterdaten um diesen Zivilrechtlich verfolgen zu können.

Das man für seine „Taten“ stets selbst verantwortlich ist, ist selbstverständlich. Aber das eine Vertragsverletzung (Parkzeit überschritten) dieser Art reicht, eine Halterauskunft zu bekommen, hätte ich nicht gedacht, es eher als Bagatelle eingeschätzt.

Fast alle dieser Parkraumüberwachungen basieren auf gewerbsmäßigem Betrug, denn sonst würde man nicht wider besseres Wissen und mit Gewinnerzielungsabsicht Schilder mit AGB aushängen, die aufgrund ihrer Schriftgröße unmöglich vom Kraftfahrzeug aus komplett gelesen werden können. Wer das mit heller Schrift auf schwarzem Grund ausführt, perfektioniert dies noch. Da werden ja nicht nur 24/7 mithilfe von Kameras die Ein- und Ausfahrt des Parkplatzes und etwaige Parkzeitüberschreitungen erfasst und geahndet, sondern auch das Befahren außerhalb der Öffnungszeiten, das bloße Queren des Parkplatzes, eine zu kurze Verweildauer auf dem Parkplatz, das Befahren mit Nutzfahrzeugen (z. B. Sprinter oder Wohnmobil), …

Und dann liest man immer wieder die gleichen Firmennamen:
Beispiel 1: https://www.op-online.de/region/dietzenbach/dietzenbach-offenbach-anzeige-nach-abzocke-dreieich-center-parken-polizei-91098430.html

Beispiel 2: https://www.op-online.de/offenbach/knoellchenposse-auf-roller-parkplatz-in-offenbach-grillhausbesucher-reihenweise-abkassiert-91556172.html und https://www.ofa-fraktion.de/2022/05/27/hinterfragt-von-der-knoellchen-posse-zum-datenschutz/

Beispiel 3: https://www.op-online.de/offenbach/dreiste-fahrer-nutzen-abkuerzung-ueber-aral-tankstelle-paechter-hoert-30-mal-am-tag-dieselbe-ausrede-offenbach-91850045.html

Und rein zufällig, werden auch massenhaft Kunden von Geschäften abkassiert, die dort völlig regulär eingekauft und alles richtig gemacht haben. In Beispiel 1 stellt sich die Frage, ob öffentlicher Parkraum automatisiert überwacht und abkassiert wurde.

Nach alledem würde ich sagen, das ist eher ein Fall für den Staatsanwalt und weniger für den Datenschutzbeauftragten.

Kommt mir vor, als ist das die Vorstufe für 15 Minutenstädte zur kompletten Überwachung der Einwohner. Nachher müssen die Daten nur noch zusammengeführt werden.