Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage in Bezug auf eine Kontolöschung. Wenn man ein Abo bei einer Zeitung abgeschlossen und dieses dann wieder gekündigt hat, lässt es sich leider nicht selber löschen. Um sein Konto löschen zu lassen, könnte man folgende Mail schreiben:
"Ich widerrufe hiermit meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten. Ich fordere Sie darüber hinaus auf, die von
Ihnen zu meiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen
und mir anschließend die Löschung unverzüglich zu bestätigen.
Sollten Gründe gegen die Löschung meiner personenbezogenen Daten
sprechen, bitte ich um Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage."
Daraufhin könnte man folgende Antwort erhalten:
"Aufgrund bestehender, gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (bspw. § 147 AO) dürfen wir Ihre Daten derzeit leider nicht löschen, sondern müssen diese weiterhin speichern.
Wir haben bei diesen Daten gemäß Art. 18 DSGVO die Verarbeitung auf den Zweck der Aufbewahrung eingeschränkt. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken findet nicht mehr statt. Mit Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden wir die Daten unverzüglich löschen, ohne dass Sie uns dazu erneut auffordern müssen. Ihre Daten wurden nicht an Dritte weitergegeben.
Gern bestätigen wir Ihnen, dass Ihre Daten für Werbemaßnahmen gesperrt wurden und nur noch zwecks Befolgung des durch Sie ausgesprochenen Bewerbungsverbots vorgehalten werden."
Ist das so in Ordnung? Wie lange und welche Daten müssen denn hier aufbewahrt werden? Mich wundert ein bisschen, dass der Kontozugang nach wie vor möglich ist.
Das wird steuerliche Gründe haben. Jeder Geschäftsvorgang muss für das Finanzamt lückenlos nachvollziehbar sein, sonst könnten die sich tausende „gelöschte“ Kunden aus dem Popo ziehen und fröhlich Geldwäsche betreiben. AFAIK 10 Jahre Aufbewahrungspflicht.
Das gibt die rechtliche Lage ziemlich genau wieder.
Lässt sich pauschal nicht beantworten.
Die Fristen liegen je nach Daten bei 3-10 Jahren im normalen Geschäftverkehr.
Einige Branchen (Medizin, Immobilien, Behörden) haben da teils wesentlich längere Fristen.
Das sollte, nach dem Satz unten, nicht möglich sein.
Die Schilderung ist viel zu allgemein um etwas konkretes sagen zu können oder dürfen (wegen RDG). Allerdings beobachte ich bei ganz vielen Verantwortlichen, dass sie alle Daten in einen Sumpf werfen und als eine Einheit betrachten.
Man kann aber z.B. unterscheiden zwischen den Daten die nach AO/HGB 10 Jahre aufgewahrt werden müssen und Deinem Benutzerkonto, dass wenn Du gekündigt hast nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr erforderlich ist und daher vermutlich sofort gelöscht werden könnte. Ich fordere daher meist erst eine Auskunft an um derartiges in Erfahrung zu bringen (mehr dazu auf Auskunft -selten korrekt).
Wenn keine sinnvolle Trennung nach Zwecken/Rechtsgrundlagen erfolgt würde ich Beschwerde einreichen (und im Nachgang ggfs. Untätigkeitsklage etc.).
Hallo nochmal,
danke für die vielen Antworten! Also wäre das grundsätzlich in Ordnung. Welche Daten gespeichert werden und warum das Konto noch zugänglich ist, sollte man aber dann wohl noch erfragen.
Nochmals danke an alle!
LG
@and2000 Es kommt darauf an, i.d.R. können Online-Konten gelöscht werden, denn diese enthalten i.d.R. keine steuerlich relevanten Daten. Anders sieht es bei den Abo-Rechnungen aus. Dies unterliegenden Aufbewahrungspflichten nach Steuer- und Handelsrecht. Diese sollten sich aber nicht (alleine) im Konto befinden. Normalerweise werden diese im ERP-System, Buchhaltungssystem, etc. aufbewahrt. Hier können auch die Aufbewahrungspflichten umgesetzt werden.
Wenn allerdings im Konto Geschäftsvorfall-relevante Kommunikation stattgefunden hat, könnte dies eine Aufbewahrungspflicht nach sich ziehen.