Meinung: Es gibt kein Grundrecht auf Analyse - TTDSG Teil5

Ursprünglich veröffentlicht: https://www.kuketz-blog.de/meinung-es-gibt-kein-grundrecht-auf-analyse-ttdsg-teil5/

Warum das oft als harmlos eingestufte Analysetracking ein durchaus gefährliches Datenschutz- und Privatsphärenproblem sein kann. Mein abschließender Meinungskommentar zu der Artikelserie „Das TTDSG“. 1. Webseitenanalyse ohne Einwilligung: leider nein! Vier lange und umfangreiche Artikel in dieser Serie machen klar: Es bleibt kein Schlupfloch für eine einwilligungsfreie Webanalyse, egal, wie oft man das TTDSG und die europäische ePrivacy-Richtlinie auch dreht und wendet. In Deutschland und den meisten Ländern der EU hat man ohne Einwilligung keine realistische Chance, eine Webseitenanalyse rechtlich sauber durchzuführen, falls diese Lese- oder Schreibzugriffe für Cookies oder IDs auf dem Smartphone oder dem Computer benötigt. Das haben Teil…

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