Ich erhielt einen Brief meiner privaten Krankenversicherung.
Man teilt mir mit, dass ab 1.1.2026 auch mein privater Krankenversicherer den Finanzbehörden meine Beiträge ausschließlich elektronisch melden muss (keine Angabe der gesetzlichen Grundlage).
Die bisher üblichen Papier-Bescheinigungen für den Arbeitgeberzuschuss entfielen deshalb.
Erstmals im November 2025 müssen die Beiträge an die Bundeszentrale für Steuern gemeldet werden.
Ich hätte ein Widerspruchsrecht.
Wichtig zu wissen, schreibt die PKV:
- Je nach Umfang Ihres Widerspruchs ist der Arbeitgeberzuschuss dann steuerpflichtig und/oder Ihre Beiträge werden nicht bzw. nur zum Teil als Sonderausgabe von der Lohnsteuer abgezogen.
- Ein Widerspruch biete sich für Versicherte an, die nicht dem Lohnsteuerabzugsverfahren unterliegen.
Wenn ich mehr wissen wolle, solle ich mich an meinen Steuerberater bzw. die Finanzverwaltung wenden.
Direkt darunter dann, höchst zynisch: „Wenn sich noch Fragen ergeben: Rufen Sie einfach an. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie.“
Mit diesen spärlichen Angaben, vor allem ohne Angabe von weiterführenden Informationen, lese ich hier:
Du darfst widersprechen, aber dann haste halt Pech gehabt.
Dem Brief liegt ein Blatt bei „Mitteilung der Meldedaten für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 2a Satz 9 EStG für das Beitragsjahr 2024“
Also: Die Daten wurden ohnehin schon gemeldet. Nix „ab November 2025“. Der einzige Unterschied ist, dass künftig dann auch Arbeitgeber meine Daten direkt abrufen können.
In was für einem Irrenhaus leben wir eigentlich? Das Widerspruchsrecht ist ganz offensichtlich nur dazu gemacht, den Versicherten ein Recht vorzutäuschen, das man ihnen schon lange genommen hat.