Meldedaten in der PKV

Ich erhielt einen Brief meiner privaten Krankenversicherung.

Man teilt mir mit, dass ab 1.1.2026 auch mein privater Krankenversicherer den Finanzbehörden meine Beiträge ausschließlich elektronisch melden muss (keine Angabe der gesetzlichen Grundlage).
Die bisher üblichen Papier-Bescheinigungen für den Arbeitgeberzuschuss entfielen deshalb.
Erstmals im November 2025 müssen die Beiträge an die Bundeszentrale für Steuern gemeldet werden.

Ich hätte ein Widerspruchsrecht.

Wichtig zu wissen, schreibt die PKV:

  • Je nach Umfang Ihres Widerspruchs ist der Arbeitgeberzuschuss dann steuerpflichtig und/oder Ihre Beiträge werden nicht bzw. nur zum Teil als Sonderausgabe von der Lohnsteuer abgezogen.
  • Ein Widerspruch biete sich für Versicherte an, die nicht dem Lohnsteuerabzugsverfahren unterliegen.

Wenn ich mehr wissen wolle, solle ich mich an meinen Steuerberater bzw. die Finanzverwaltung wenden.

Direkt darunter dann, höchst zynisch: „Wenn sich noch Fragen ergeben: Rufen Sie einfach an. Wir nehmen uns gern Zeit für Sie.“

Mit diesen spärlichen Angaben, vor allem ohne Angabe von weiterführenden Informationen, lese ich hier:
Du darfst widersprechen, aber dann haste halt Pech gehabt.

Dem Brief liegt ein Blatt bei „Mitteilung der Meldedaten für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 2a Satz 9 EStG für das Beitragsjahr 2024“

Also: Die Daten wurden ohnehin schon gemeldet. Nix „ab November 2025“. Der einzige Unterschied ist, dass künftig dann auch Arbeitgeber meine Daten direkt abrufen können.

In was für einem Irrenhaus leben wir eigentlich? Das Widerspruchsrecht ist ganz offensichtlich nur dazu gemacht, den Versicherten ein Recht vorzutäuschen, das man ihnen schon lange genommen hat.

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Vermutlich entfällt dann das Weiterleiten der Unterlagen an deinen AG für den Erhalt des AG-Zuschusses…

Um welche PKV handelt es sich? Gerne auch via PM…

Das scheint mir nicht von Bedeutung, da es ja für alle PKV gilt. Gut, andere PKV schreiben vielleicht sinnvollere Briefe, aber inhaltlich dürfte sich das nicht viel schenken.

Die Unterlagen wurden noch nie an einen AG geschickt, die habe immer ich bekommen „zur Vorlage beim Arbeitgeber“. Meine PKV weiß ja nicht mal, ob ich selbstständig oder angestellt bin.

Natürlich bekommst du die immer, und wenn du angestellt bist solltest du es halt weiterleiten :wink:

Dies liest sich aber eher wie für Selbstständige, oder?

Hier ist das ganze aus meiner Sicht ganz gut dargestellt: https://www.axa.de/pk/gesundheit/s/pkv-datenmeldung

Zu unterscheiden ist daher die Meldung der Daten in ELStAM für den (monatlichen) Lohnsteuerabzug von der (jährlichen) Meldung der Gesamtbeträge, die dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung zugrunde gelegt werden.

Der Widerspruch für den ersten Fall (Lohnsteuerabzug) ist dann mit den beschrieben Konsequenzen möglich und keine Täuschung.

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Fakt ist: Ich bekomme keine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber mehr. Wenn ich also meine Daten nicht in ELStAM haben will, krieg ich keine steuerliche Berücksichtigung mehr. Vor allem kriege ich aber halt auch nichts mehr, um dem Arbeitgeber die Höhe meiner PKV (für den Zuschuss) nachzuweisen.

Ich seh immer noch keine Wahlmöglichkeit, das ist reine Erpressung (für Arbeitnehmer).