Unser Stromversorger will uns digitale oder intelligente Stromzähler einbauen, sagt aber auch, dass wir zu alternativen Messstellenbetreibern wechseln können. Gibt es da schon Leute oder Initiativen, bei denen man datenschutzkonforme Zähler haben kann? Wie kann man sich gegen Fernabschaltung, Fernsteuerung und Datensammelei schützen?
Gute Frage, habe ich auch noch nicht gehört.
Aber eine Fernabschaltung gibt es nicht.
Maximal könnten große Verbraucher gedrosselt werden. Davor würde aber erst mal die Industrie still stehen bevor es einen privaten Verbraucher trifft.
Und ob dein E Auto in 4h voll ist oder 12h ist egal, da es in der Regel e über Nacht lädt.
Da man mit solchen Maßnahmen aber nur das Netz stabilisieren muss handelt es sich e nur um wenige h im Jahr wo so etwas vor kommen könnte.
Finde die Frage dennoch interessant.
Wie soll das denn gehen? Der „intelligente“ Zähler wird ja gerade dazu verwendet, deine Verbrauchsdaten weiter zu geben. Wer den Zähler anbringt, ist dabei ziemlich unerheblich. Die Daten wandern zur Steuerung der Stromverbräuche an die Stromversorger, die damit ein immer unsicherer werdendes Netz stabilisieren wollen. Bekannt ist ja auch, dass E-Autoanschlüsse auch so gemacht werden (sollen), dass vom Akku auch wieder „rückgeliefert“ werden kann. Alles im Namen der sog. „Energiewende“.
Der bisherige analoge Zähler ist für mich das datenschutzrechtliche Optimum. Wenn ein Messstellenbetreiber so einen weiterhin verwendet, bekommt der meinen Zuschlag.
Da werden die keine Wahl haben, AFAIK sollen bis Ende 25 alle auf digitale (nicht smarte!) Zähler getauscht werden.
https://www.lichtblick.de/wissen/zuhause/digitale-stromzaehler/#digital-analog
Wer erhält einen digitalen Stromzähler?
In den kommenden Jahren wird jeder Haushalt dazu verpflichtet, den Stromzähler zu wechseln. Haushalte mit einem durchschnittlichen Verbrauch von unter 6000 Kilowattstunden im Jahr erhalten bis 2025 verpflichtend einen digitalen Stromzähler ohne Datenanbindung über ein Kommunikationsmodul. Den Austausch veranlasst der Netzbetreiber bzw. Stromanbieter.
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In der Information von meinen Energieversorger steht was von einem Wechsel bis spätestens 2032. Da scheint jeder was anderes aus dem Gesetz herauszulesen.
Das müsste die Smart-Zähler betreffen, für die gelten andere Fristen (2032) und Voraussetzungen (Mindestverbrauch, eigene Photovoltaik Anlage, etc.) Aber ja, generell werden Digital und Smart Zähler gerne mal synonym verwandt, macht die Recherche nicht einfacher.
Eine gute Zusammenfassung mit Handlungsoptionen findet sich bei
diagnose|funk , auch zu anderen „smarten“ Zählern.