Die Postbank versucht gerade, Kunden mit dem Kontomodell “Giro direkt” (1,90 €/m) zum Wechsel zu “Giro plus” zu bewegen (5,90 € bis 6,90 €/m bei weniger Leistungen) zu bewegen. In Bankinggruppen wird als vermeintlicher Geheimtip ein Wechsel zu “Giro pur” empfohlen (kostenfrei bei 900 € Geldeingang). Ein Blick in dessen Bedingungen offenbart aber eine Falle:
Die Auswertung der Transaktionsdaten und die auch darauf basierende werbliche Ansprache durch die Bank auf Angebote von Bank und Partnern sind Vertragsbestandteile.
Selbst wenn man sein Konto ohne App nutzt (war bei “Giro direkt” mit Seal one möglich, weiß nicht, ob das bei Giro pur geht) oder unliebsame Verbindungsversuche seiner App unterbindet, ist das meiner Meinung nach ein unannehmbarer Freibrief, sich gläsern machen zu lassen.
Puh… Hier sehe ich die nötige Erforderlichkeit für die Vertragserfüllung strapaziert. Solche Elemente lassen sich nicht beliebig zusammenlöten.
D., der Auswertungen von Daten aus dem Kontovertrag für Werbung und (v. a. elektronische bzw. telefonische) Werbeansprachen als Kandidaten für ausdrückliche Einwilligungen sieht.
Dürfte egal sein, denn die Postbank will die Transaktionsdaten auswerten, und die existieren unabhängig von der App.
Schön und fair wärs, aber mir ist keine Rechtsprechung bekannt, die das Zahlen mit Daten im Vertrag verbietet. Nur als kostenlos darf es nicht bezeichnet werden (siehe hier).
Es hilft nur Barzahlung, der einzig sinnvolle Weg sich dem zu entziehen. (Und das Geldscheine verfolgt werden können halte ich für Unsinn, die Person dahinter ist nicht identifizierbar)
Nein, auch dann nicht. Man weiß doch überhaupt nicht, was er danach mit dem Schein macht, bei Friseur bezahlen, einem Bekannten schenken etc. Man weiß nur, er hat einen bestimmten Schein zu Zeitpunkt x am Automaten y geholt - mehr nicht, danach verliert sich die Spur.
etwas off-Topic, aber die Aussage stimmt so leider nicht (mehr) ganz, es gab dazu mal einen ganz interessanten Artikel (weiß leider nicht mehr wo ). Es gibt nur wenige Dienstleider (2 ?) in Deutschland, die das Geld bei Aldi, Lidl &Co abholen und zählen. Dort werden die Geldscheine mit den Nummern festgehalten.
Evtl. gilt dies auch für den kleinen Bäcker um die Ecke, wenn er sein Bargeld bei der Bank abgibt. Bei Selbsteinzahlung im Automaten sowieso und wenn er das Geld am Schalter abgibt, dann geht es in aller Regel wieder zu o.g. Dienstleistern.
Im Moment ist das zwar wohl überwiegend theoretischer Natur, aber Geldscheine sind durchaus verfolgbar. Z.Zt noch etwas lückenhaft, aber lange nicht so anonym wie man lange gedacht hat.
die Postbank gehört seit einigen Jahren der Deutschen Bank