Es ist erfreulich, daß mich Rail&Fresh (ein Sanitär-Dienstleister) für die Darstellung seiner Standorte nicht zu Google-Maps drängt, sondern mit Openstreetmaps arbeitet. Warum muss ich für diese Ansicht aber meine Einwilligung erklären? Worin willige ich ein, das über die Direktnutzung von Openstreetmaps (ganz ohne Einwilligungserklärung) hinausgeht?
Naja … warum fragst Du nicht dem Laden selbst?
Wurde ja schon selbst angesprochen:
OSM hat Datenschutzbedingungen. Der Anbieter der Webseite würde bei direktem Link auf die Karte bzw. Einbindung diese Erklärung überlagern und direkt ohne Einwilligung weiterleiten bzw. Karte laden.
Er verweist deshalb vorher auf die Datenschutzerklärung. Das ist m.E.n. genau richtig.
Naja, aus dem Bild kann ich nicht erkennen, dass die Datenschutzerklärung von OSM angeboten wird.
OSM kann aus dem Ort (ggfs. Plural) schließen, dass Du (identifiziert zumindest durch IP-Adresse) Dich für den Laden bzw. dessen Angebote interessierst und (je nach Referrer) die Webseite besucht hast. Damit findet eine Weitergabe von Information an Dritte statt, und die braucht eine Zustimmung. Ob OSM diese Information nutzt ist unerheblich.
Schön dass es Webseiten gibt, die sauber arbeiten.
Ich meine, dass man OpenStreetMap bei Webauftritten als Unternehmen (datenschutz-)rechtlich nicht sauber nutzen kann. Leider.
Ohne in die Tiefe zu gehen. Das ist keine DSGVO-konforme Einwilligung. Dafür fehlen wesentliche Bestandteile wie Verantwortlicher, Verarbeitungszweck sowie ein Hinweis auf Widerspruchsrecht.
[Genau. Eine Einwilligung ist das nicht.
Braucht auch keine, wenn nichts Einwilligungspflichtiges passieren würde.
Die Anzeige der Orte kann man hier wahrscheinlich besser auf berechtigtes Interesse (am Anzeigen der Orte, äh… Örtchen) stützten. Diese Rechtsgrundlage taugt, wenn keine Interessen der Betroffenen überwiegen und das ausschließen würden. Bei OpenStreetMap sind bisher keine solchen Folgen zu erwarten, also OK.
(Im Gegensatz zu Google Maps, wo man von Tracking und Profiling ausgehen muss, was die Rechte der Personen zu stark beeinträchtigt und dann so gut wie nie zu berechtigten Interessen passen würde.)
Wer den Extraschritt gehen und den Aufwand für die Drittlandabsicherung vermeiden will: europäische OSM-Instanz verwenden. Bei richtiger Konfiguration werden die Karten nicht aus den USA o. ä. geholt.
Damit die Anzeige i. S. v. berechtigten Interessen „erforderlich“ ist, sollten die Karten erst dann angezeigt werden, wenn die Betroffenen das erwarten würden. Also nur auf Seiten, wo es um das Finden geht. Das darf durchaus die Startseite sein, wenn die Hauptsache das Anzeigen der Orte wäre.
Es ist nicht in Ordnung, nur auf Datenschutzinformationen eines Dritten (OSM) zu verweisen. Der Verantwortliche (Seitenbetreiber) muss die Übermittlung dorthin zunächst aus seiner Sicht rechtfertigen.
D., der Rail@Fresh nicht über das Kontaktformular zu Details fragen würde, weil dort höchst problematisch verlangt wird, der Datenschutzerklärung zuzustimmen. (Das ist ein extra Thema…)
dass die Datenschutzerklärung fehlt habe ich auch angeführt. Das mit dem Widerspruchsrecht ist m.W. umstritten wenn die Einwilligung durch Clicken im Einzelfall und nicht auf Dauer stattfindet. Oder jedenfalls habe ich da einen Streit mit der Berliner Aufsicht.
Wie lautet denn die Anschrift der OSM Foundation, wo ist ihr Sitz?
Beim Aufruf von www.wc-fresh.com erscheint unten rechts ein Consent-Popup, wo man bzgl. OpenStreetMap um Einwilligung gefragt wird. Der enthaltene Link „Mehr Infos“ führt zur Datenschutzseite, wo unter Punkt 5 das Thema OSM im Detail erklärt wird. Ich sehe da soweit kein Informationsdefizit.