Pro - contra usercentrics

Moin Gemeinde,

mein Telekommunikationsversorger hat auf seiner Seite o.g. Unternehmen eingebunden. Auch nach Einwahl in mein Kundenkonto bleibt diese Verbindung bestehen.

Darauf und zu Regelungen bzgl. Unternehmen mit Hauptsitz in den USA angesprochen, hat mein Versorger wie folgt geantwortet:

„…
Der CloudAct kann US Konzerne auf behördliche Anweisungen zur Dateneinsicht zwingen. Diese behördlichen Rechte enden rein formal nicht an den US-Grenzen, sondern unter bestimmten Umständen müssen auch Daten auf europäischen Servern von Tochtergesellschaften offengelegt werden.

Das potenzielle Zugriffsrisiko der Konzernmutter, aufgrund des CloudActs, stellt gemäß Rechtsprechung keine unzulässige Datenübermittlung in einen Drittstaat da.
Ein Beispiel zur Rechtsprechung findet sich hier: https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/10537397

Eine Statistik zu Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten eingegrenzt auf „Enterprise Cloud-Kunden“ in den USA liegt vor: https://transparencyreport.google.com/user-data/enterprise?enterprise_user_requests_report_period=product:1;authority:US;time:;series:requests,accounts&lu=enterprise_legal_process_breakdown&enterprise_legal_process_breakdown=product:1;authority:US;series:requests,accounts,compliance …"

Wie schätzt Ihr hier die Einbindung in einen geschützten Bereich ein? Sollte man sich damit zufrieden geben bzw. hat man hier überhaupt eine rechtliche Handhabe?

Grüße von der Ostsee
w.

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Welcher Telekommunikationsversorger?

Das Script wird z.B. beim Provider mit den zwei Buchstaben auch in der Accountverwaltung eingebunden. Ob man da rechtlich was machen kann, wer weiss.
Praktisch hinnehmen muss man das nicht, das Script kann einfach z.B. mit NoScript geblockt werden. Das System funktioniert dennoch.
Bislang habe ich noch kein Portal bei Anbietern dieser Größenordnung aus der EU besucht, bei dem externe Scripte nicht vollständig blocken kann. Ich besuche aber auch nicht so viele :wink:

…jap, Blocken ist natürlich eine Möglichkeit. Mich ärgert aber eher der generelle Ansatz…

Ist die wemag mit Glasfaser.

w.

Die (ganz) große Mehrheit (Internetnutzer) interessiert das nicht die Bohne.

Wenn der Vertragspartner (Telekommunikationsversorger) schon mit vorgefertigten Antworten und Links zu aktueller Rechtsprechung aufwartet, dann sind die Aussichten etwas ändern zu können wohl eher mager. Zudem: Bis Richter und Staatsanwälte dann irgendwann mal die Problematik verstanden haben, ist der Zug längst abgefahren.

Wäre bei solchen Fragen nicht auch die EU-Kommission mit „Zensursula“ von der Leyen an der Spitze gefragt?!

Das ist schon dreist, was sich der Laden erlaubt.

Natürlich ist ein Risiko keine Übermittlung (und das OLG hat über was anderes entschieden). Die Frage ist die Zulässigkeit der Einbindung eines Dienstes und danach die Zulässigkeit der Übermittlung.

Aber wenn ich https://www.wemag.com/ aufrufe, dann werde ich gefragt, ob ich Tracking akzeptiere. Und bei Ablehnung geht es mit nur „notwendigem“ Kram weiter. Daher verstehe ich die Eingangs-Frage nicht so ganz …

sorry für die späte Rückmeldung…

Also wenn ich sämtliche Blockierer (uBlock und Decentral) abschalte und dann die wemag aufrufe, werde ich durch kein Banner auf meine Möglichkeiten hingewiesen…

Im Einzelnen passiert bei mir dann Folgendes:

Ich blockiere im Normalbetrieb wenigstens… die Meisten wissen aber doch gar nicht, was und wer im Hintergrund agiert. Wünschenswert wäre doch (und eigentlich - so ich die Gesetzgebung richtig interpretiere - sollte dies der Normalfall sein), daß der Betreiber wenigstens die Wahl läßt, ob und wer im Hintergrund arbeiten darf.
Schließlich werden im Kundenbereich dann auch sehr sensible Daten wie Bankverbindungen, Zugangsdaten und Einzelverbindungen im Telekommunikationsverkehr gehändelt.

Direkt nach dem Einloggen sieht es ohne Blocker so aus:

Deswegen nochmals meine (präzisierte) Frage: Seht Ihr weiteren Handlungsbedarf (siehe Antwort der wemag erster Post) und welche Strategie würdet Ihr dann Anwenden?

Gruß
w.

Du meinst, bekommst kein Banner, wenn du deinen Schutz abschaltest?

Jap… gerade nochmal überprüft…
Konstellation: FF 110.0.1; Linux; uBlock und Decentraleyes aus… was anderes läuft nicht, außer DNS-Vorgaben in der FB, aber die sollten das Banner ja nicht eliminieren…

w.

Du meinst, die Webseite gewährt nur Nutzern, die sich durch eigene technische Maßnahmen schützen, das Auswahlbanner?
Logisch ist das nicht, oder?

Vielleicht doch: möglicherweise unterstellt man derart ausgestatteten Besuchern einen höheren Anspruch, den das Gros der nicht geschützten Besucher offensichtlich nicht hat und macht denen dafür das Leben scheinbar leichter.
Win / Win … ??

Unter Verzicht auf die Legalität … ?
Könnte dann teuer werden.

Sei mal realistisch:
Wie groß glaubst Du, ist der Anteil der Legalität, sofern es technische Möglichkeiten gibt, ihr auszuweichen?
In der Realität siehst Du, daß es immer ein Abwägen zum Kostenrisiko ist – wie in der gesamten Marktwirtschaft.

Ok… die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen man sich ein Banner sparen darf, scheint wichtiger zu sein. Da ihr beiden offenbar meinen Fred weiter verfolgt, daher nochmals meine Frage:

Angesichts der Scripte etc. nach Einloggen → seht Ihr da Handlungsbedarf und wenn ja: wie würdet Ihr vorgehen?

Ich habe den Überblick verloren … welche der abgerufenen und ausgeführten Scripte sollen denn nun unzulässig sein ohne Einwilligung (und warum) ?