Schweizer Behörden: können sie mich zwingen biometrische Infos zu geben?

Hi

Source: https://old.reddit.com/r/privacy/comments/qy6it4/iphone_face_id_is_there_a_better_way/

Worth noting that (in the USA) you can be forced to provide face/fingerprint/biometric data to law enforcement in order to unlock your phone. You cannot be forced to hand over a pin# or passcode.

Übersetzung

Es ist erwähnenswert, dass Sie (in den USA) gezwungen werden können, den Strafverfolgungsbehörden Gesichts-/Fingerabdruck-/Biometriedaten zu übermitteln, um Ihr Telefon zu entsperren. Sie können nicht gezwungen werden, eine PIN-Nummer oder einen Passcode herauszugeben.

In der Schweiz wurden die meisten Gesetze der USA übernommen / kopiert.
Ich nehe an das gleiche gilt auch für die Schweiz?

oder nicht?

Das Gesetz zur Anordnung von Maßnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in der Schweiz beinhaltet ähnliche Bestimmungen, wie das amerikanische Recht. Laut dem BÜPF kann die Polizei in bestimmten Fällen jemanden dazu „zwingen“, biometrische Daten herauszugeben, um ein Telefon zu entsperren. Allerdings ist das Gesetz in der Schweiz komplex und es gibt mehrere Einschränkungen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor die Polizei solche Daten anfordern kann.

Im Zweifelsfall über einen Anwalt gehen, der sich damit gut auskennt.

Moin,

was die alle können, können wir (Ravensburg) schon lange:

Fingerabdrücke nehmen, um Smartphone zu entsperren — Datenmissbrauch durch die Polizei?
Aktuelles Urteil wirft Fragen auf

Ein Mann aus Bayern hat sich vor dem Landgericht Ravensburg gegen die Maßnahme der Polizei gewehrt, seinen Fingerabdruck zu nehmen, um sein Mobiltelefon zu entsperren. Allerdings hat das Gericht kürzlich entschieden, dass diese Vorgehensweise nicht zu beanstanden war. Darüber berichteten u. a. Lawblog, Burhoff Online und Netzpolitik.org.

“Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist”, dürfen Fingerabdrücke genommen werden. So sieht es § 81b der Strafprozessordnung vor. Diese Datenerhebung erfolgt auch gegen den Willen des Betroffen und wird erforderlichenfalls mit Zwang durchgesetzt. Ein Abgleich der Abdrücke mit solchen, die an einem Tatort hinterlassen wurden, dürfte seit Jahrzehnten der regelmäßige Anwendungsfall der Vorschrift sein.

https://scilogs.spektrum.de/datentyp/fingerabdruecke-nehmen-um-smartphone-zu-entsperren-datenmissbrauch-durch-die-polizei/

Na dann hat der Panik-Button mit löschen des Handy ja mal einen Mehrwert.
Glaub GrapheneOS bietet sowas an.