Presseerklärung - Auszug: Das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen gewährleisten, dass hochsensitive Daten digital erfasst und auch für Dritte verfügbar gemacht werden sollen. Dabei kommt der Datenschutz leider wieder zu kurz.
oder Download des Hefts.
Da kann man der elektronischen Patientakte doch nur widersprechen…