Ist es denkbar, dass man gegen Tracking (ohne Einverständnis) per se juristisch unterbinden kann durch einen Vergleich mit der anlasslosen Massenüberwachung durch staatliche Behörden. Immerhin dürfen selbst staatliche Behörden keine anlasslose Total-Überwachung aller Bürger durchführen (also wenn man daran glaubt). Warum dürfen dann immer noch unzählige Apps Tracking-Tools nutzen, bevor der Nutzer zustimmt - bzw. warum geht niemand dagegen vor.
gute Frage. Kann nur feststellen, dass es Leute gibt die etwas unternehmen. Noyb geht gegen Tracking vor, ich habe auch einige Beschwerden gegen Tracking laufen, und weil die Aufsichten träge sind auch zwei Untätigkeitsklagen gegen die Aufsicht, darunter diese: https://blog.lindenberg.one/BeschwerdeBahn#(Next)Navigator. Ergebnis steht noch aus.
Die Alternative, den Verantwortlichen direkt auf Unterlassung zu verklagen, scheint schwierig zu sein, sagte mir jedenfalls ein Anwalt (der damit auch padeluuns Klage als problematisch ansieht), und aus eigener Erfahrung weiß ich, Anwälte sind auf jeden Fall teuer.
Vielleicht können wir weitere Erfahrungen zusammentragen und ich kann bei Gelegenheit auch die letzten Schriftsätze nachtragen.
Das es denkbar ist hast du ja bereits bewiesen, ich würde auch raten, wer die Möglichkeiten hat, sollte für private Rechte eintreten. Sehr viele Dinge sind nur machbar weil Leute es mit sich machen lassen. Wer nicht alles frisst, der lebt gerade deswegen.
@was19
Immerwieder gut, wenn Tracking mit Überwachung in Verbindung gebracht oder gar verwechselt wird. Überwachung in dem Sinne ist eher das CCTV in vielen englischen Städten oder eine systematischen Verkehrsüberwachung.
Davon ist Tracking weit entfernt. Obige Überwachung kannst Du i.d.R. auch nicht juristisch unterbinden und sich dagegen wehren fällt auch schwer.
Gegen Tracking kannst Du Dich wehren und gegen nicht DSGVO- und/oder TDDDG-konformes Tracking kannst Du auch juristisch vorgehen. In dem Fall handelt es sich um Betrofenenrechte und der „Niemand“ bist Du!
Das beinhaltet auch Dein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.