Hallo,
seit diesem Jahr übermittelt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten den Krankheitszeitraum digital an den Arbeitgeber. Somit ist kein Papierkrankenschein mehr erforderlich. So weit, so gut/schlecht.
Dieser Aspekt zeigt wieder einmal die Intransparenz der digitalen Datenverarbeitung. Vor der Umstellung hatte ich zwei Krankenscheine. Die Ausfertigung für den AG beinhaltete explizit nur den Krankheitszeitraum. Daher hatten alle Versicherten die vollen Transparenzkontrolle. Jetzt übermittelt die Krankenkasse diese Daten. Meine ketzerische Frage lautet: Woher weiß ich denn, ob nicht noch mehr Daten an den Arbeitgeber übermittelt werden? Ich habe ja keinen Einblick in das EDV-System der Krankenkasse und kann mich persönlich davon überzeugen, dass tatsächlich nur die Daten an den Arbeitgeber übermittelt werden, die ihm etwas angehen.
Vertrauen darauf, dass das schon so läuft wie es sein soll? Nein, nach all dem, was sich dieser Staat an Rechtsbrüchen gegenüber der Bevölkerung erlaubt hat, gehen mir irgendwelche Beschwichtigungen am Allerwertesten vorbei. Ist hier vielleicht jemand bei einer Krankenkasse beschäftigt, der dazu Auskunft geben kann?
Zweites Thema: Wie ich durch Netzpolitik erfahren durfte, haben Beschäftigte des Uniklinikums Magdeburg Zugriff auf die Meldedaten, siehe https://netzpolitik.org/2023/tausende-landesangestellte-mit-berechtigung-zugriffe-auf-meldedaten-werden-kaum-kontrolliert/
Warum haben Klinikbeschäftigte Zugriff auf solche sensiblen Daten? Und für was? Es gab zu Recht einen Aufschrei wegen NSU 2.0, also dass Polizisten Adressdaten von politischen Gegnern abgefragt haben. Aber dass ein Krankenhaus ähnliche Rechte eingeräumt bekommt, erstaunt mich doch sehr. In o.a. Fall wurden 300 Mal Meldedaten abgefragt, die nicht zu dienstlichen Zwecken benötigt wurden. Zumal ich davon ausgehe, dass die Kontrolle über die Abfrage nicht so restriktiv erfolgt wie bei der Polizei. Für mich ist das ein Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit, die aber anscheinend für unseren so gelobten Rechtsstaat nicht gilt.
Nachtrag: Ist diese Regelung, das ein Krankenhaus auf Meldedaten Zugriff hat eine Landes- oder Bundesgesetzregelung?