Vorab Widerspruch gegen Weitergaben der ePA-Daten an das FDZ Gesundheit

Gestern habe ich bei meiner Krankenkasse vorab Widerspruch dagegen eingelegt, dass die in meiner ePA gespeicherten Daten (bisher keine) später an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit weitergegeben werden. Eine solche Weitergabe ist bekanntlich keine gute Idee.

Heute antwortet mir meine Krankenkasse. Sie hat den Widerspruch verarbeitet (Gut!), versucht mich aber dennoch davon zu überzeugen, dass ich besser nicht widersprechen soll:

Ihre Datenspende wäre ein wertvoller Beitrag – und sie wäre in guten Händen:

Ihre können dabei helfen die gesundheitliche Versorgung der Menschen weiter zu verbessern. Bei einer Weitergabe werden bspw. Ihre Medikationslisten und -pläne beim Forschungsdaten-Zentrum gespeichert. So können sie verschiedene Partner im Gesundheitswesen nutzen, wie z. B. Forschungs-Einrichtungen oder Krankenkassen.

Warum werden hier Krankenkassen erwähnt? Meine hat doch schon meine Abrechnungsdaten und gegen deren Weitergabe gemäß GDNG kann ich ja leider nichts machen. Will die GKV jetzt auch die Inhalte meiner ePA über den Umweg des FDZ lesen? Aber warum wird sonst immer betont, die GKV könne eben diese Inhalte nicht lesen? Worum geht es hier?

Ihre Daten würden pseudonymisiert weitergegeben. Wir würden die Informationen bei Ihren Daten entfernen, die direkt auf Sie hinwiesen. Das konnte der Name, die Adresse oder die Versichertennummer sein. Diese Merkmale haben wir durch einen Code oder eine Kennziffer ersetzt. So blieben die medizinischen Informationen erhalten, konnten Ihnen aber nicht zugeordnet werden.

Das weiß ich alles. Und ich weiß auch, dass Pseudonymisierung gerade bei Gesundheitsdaten, die mein Leben lang dem selben Pseudonym zugeordnet werden und die 100 Jahre lang gespeichert werden, nicht sicher den Rückschluss auf mich verhindert.

Wie schon beim Widerspruch gegen die Einrichtung der ePA vor einem Jahr unternehmen die GKVen alles, um die Widerspruchsrate möglichst niedrig zu halten. Zwar wird pflichtschuldig über die Opt-Out-Möglichkeit informiert. Inhaltlich werden aber nur die angeblichen Vorteile genannt, die Nachteile kommen überhaupt nicht zur Sprache oder werden als “Herausforderungen” beschönigt. Diese einseitige Kommunikationsweise, die mich nicht für voll nimmt, sondern die mich bekehren will, ist für mich ein wesentlicher Teil, nicht mitzumachen.

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Vielleicht solltest du die Kasse welchseln.

Meine hat meinen Widerspruch gegen die ePA quasi nur quittiert und angenommen.

Die hat meines Wissens (Auskunft vor ein paar Jahren von KK und kassenärztlicher Vereinigung) nur die KV, die macht die Abrechnung gesammelt für alle Patienten, schickt diese Sammelabrechnung an die KK und die KK erfährt nichts vom einzelnen. Falls es da was Aktuelleres gibt (was sich vielleicht im Zuge der generellen Digitalisierung geändert hat), bitte mitteilen.

Ich kann nur spekulieren: Dass GKV Forschung macht (oder beauftragt) und für diese Forschungsprojekte werden die Daten verwendet, zweckgebunden, aber einzelne Mitarbeiter oder im Rahmen der üblichen versicherungstechnischen Abläufe kommen sie nicht dran.

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Danke für den Hinweis. Wenn ich den Widerspruchstext frei formuliere, fürchte ich, dass der nicht rechtssicher ist bzw. Schlupflöcher für die Krankenkassen offen lassen könnte. Im Netz habe ich ein paar wenige Vorlagen gefunden. Am besten finde ich https://widerspruch-epa.de/optout-texte/#Forschung Dort steht zwar der Hinweis, so ein Widerspruch sei nur sinnvoll, wenn man keinen Opt-out gegen die ePA erklärt hat, aber ich denke, dass es nicht schaden wird, wenn man trotzdem widerspricht.

Mein Widerspruch war formlos:

Ich lege schon jetzt Widerspruch gegen die Datenfreigabe aus meiner elektronischen Patientenakte (ePA) an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) ein. In der App ist es noch nicht möglich, diesen Widerspruch einzutragen. Da laut Gesetz aber eine Opt-Out-Regelung gelten wird, lege ich diesen Widerspruch schon heute ein.

Das hat genügt. Die Antwort war:

Wir werden keine Daten aus Ihrer ePA an das Forschungsdaten-Zentrum weiterleiten.

Dann kam noch der Bekehrungstext, den ich oben zitiert habe.

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