Widerspruch nach DSGVO im Ausland

Hallo,

ich möchte einem Online-Shop, wo ich bestellt habe und wo ich offensichtlich im Newsletter o.ä. bin, einen Widerspruch gemäß GSGVO schicken. Ich hatte denen, wie anderen Shops, mal den Widerspruch nach DSGVO auf deutsch geschickt, wie er auf dem Blog steht, gab aber keine Reaktion.

Nun will ich es auf englisch versuchen (der Shop sitzt in der EU und verschickt von dort, aber gehört zu einer amerikanischen Firma). Geht das in so einem Fall überhaupt? Und wie ist es, wenn ich direkt bei Shops außerhalb der EU bestelle, insbesondere USA? Gibt es da ein Pendant im Gesetz?

Danke!

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Ich denke wesentlich einfacher den Newsletter los zu werden, ist sich dort aus zu tragen.
In den meisten Fällen steht am Ende der Mail auch eine opt-out Möglichkeit.

Wen das ein shop in der EU ist, hat der sich auch an die DGSVO zu halten, egal ob der Hauptsitz in den USA liegt. Du solltest Deinen Widerspruch zumindest in englisch absenden, im Zweifel eine Übersetzung in Landessprache mit anfügen. In welcher Sprache wurde mit dem shop vorher kommuniziert?
Ein wirkliches Pendant in den USA gibt es nicht, dort gibt es nur verschiedene Gesetze für verschiedene Bereiche, aber wie gesagt der shop muss sich an die EU Gesetze halten, sollte also auch eine Datenschutzerklärung auf der Webseite geben.

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Danke für die Antwort.
Die Webseite (Bestellung) war auf englisch oder deutsch (weiß nicht mehr so genau). Auf deutsch hatte ich es schon versucht, hat nichts gebracht. Dann schicke ich es nochmal auf englisch (deepL sei dank scheint es auch mit den juristischen Begriffen zu gehen).

Meine Frage nach den USA bezog sich auch darauf, dass ich manchmal direkt aus den USA bestelle (Sachen, die es hier nicht gibt oder die krass viel teurer sind). Daher würde mich noch interessieren, was Du mit „Gesetze für verschiedene Bereiche“ meinst.

Hi, also die DSGVO beeinhaltet das Marktort-Prinzip.
Das bedeutet dass, egal wo der der Anbieter seinen Sitz hat, (USA, Antigua oder auf dem Mars) gilt für diesen das Recht des Marktortes (also Deutschland und damit die DSGVO). Anders ausgedrückt, wenn ich den Europäischen Markt bedienen will, gelten für mich die Regeln des Markortes.

https://de.wikipedia.org/wiki/Marktortprinzip

Super, danke! Dann werde ich das demnächst auch mal versuchen (wobei ich bezweifle, dass ich damit weit komm, in den USA scheint den meisten Datenschutz ein Fremdwort zu sein, die werden schon gar nicht verstehen, was ich will. Aber „Versuch macht kluch“…)

Ja, das es keine allgemeine Regelung dafür gibt, eventuell hilft Dir dieser Link–> https://www.datenschutz.org/usa/

Die Frage ist halt was zählt für das Unternehmen im nicht EU Ausland mehr, die eigenen Gesetze oder die fremden Bestimmungen. Als fiktives Beispiel, das Finanzamt wünscht Speicherung der Daten für 30 Jahre, hier gelten zwischen 6-10 Jahren, oder reicht hier gesetzliche Bestimmungen, woher soll man wissen was nun korrekt ist. Theoretisch müsste ja jede Datenschutz Regelung in der Datenschutzerklärung berücksichtigt werden, ob das immer der Fall ist!?

Wegen dem ganzen hick hack würde ich da in Deinem Fall anders vorgehen, keinen Musterbrief auf englisch versenden, da dieser meist sehr juristisch verfasst ist und sich sehr wired lesen wird. Nein, schreib ganz normal eine E-Mail (in englisch/Landessprache, je nach dem) und frage freundlich nach, wie das mit dem Datenschutz bei denen aussieht, was Du für Möglichkeiten hast über Deine Daten selbst zu bestimmen oder ein Weiterverarbeiten zu unterbinden.
Und je nachdem was man Dir antwortet kannst Du dann Deine Wünsche äußern, sollte es da zu Unstimmigkeiten kommen, kannst Du immer noch juristisch dagegen vorgehen, bzw. auf Dein EU-Recht bestehen.

Das wird wahrscheinlich einfacher sein an Dein Ziel zu kommen, als direkt mit dem EU-Recht zu winken, wovon die vielleicht noch nie was gehört haben.
Bedenke auch das es einen öffentlichen Auftritt geben muss, woraus klar hervorgeht das der shop auch in die EU liefert, dann sollten die eigentlich auch die Regelungen der EU anerkennen.

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