Zeit für Bearbeitung einer Datenschutzbeschwerde

Ich habe im Oktober 2021 eine Beschwerde zum DB Navigator bei der hessischen Behörde eingelegt, bis jetzt keine Antwort. Auf meine Nachfrage hieß es, ich solle nicht nachfragen, sie würden sich schon melden.

Gibt es eine Höchstbearbeitungsdauer für Beschwerden?

3 Monate sind die vorgeschriebene Frist. In komplexen Fällen kann es auch länger dauern, dann muss der Petent aber eine Zwischeninformation erhalten.

Das wäre in meinem Fall ja deutlich verletzt. Was würdet ihr mir empfehlen?

Hast Du eine Eingangbestätigung mit einem Aktenzeichen? Dann würde ich nochmal freundlich nach dem aktuellen Stand nachfragen (schriftlich!).

Möglich wäre auch eine Untätigkeitsklage gegen die Datenschutzaufsicht, aber das wäre vielleicht in diesem Fall etwas überdimensioniert…

Beatrix

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Ja, habe ich.

Auf eine Nachfrage per E-Mail kam im November 2022:

Inhalt eines bereits seit längerem andauernden Verfahrens mit der Deutschen Bahn, ist die Klärung der von Ihnen aufgeführten, sowie parallel bei uns eingegangener Beschwerdepunkte bzgl. der DB Navigator App.

Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann ich Ihnen noch keine weiteren Details nennen.
Über Ergebnisse aus diesem Verfahren werde ich Sie unaufgefordert benachrichtigen. Ich bitte hier um noch etwas Geduld.

Meine sehr banale Rüge einer unvollständigen Auskunft seitens Vodafone hat ein volles Jahr gebraucht, um vom Bundesdatenschutzbeauftragten abgelehnt zu werden.

Behörden sind und bleiben sehr langsam in Deutschland…

Im Fall Vodafone hast du dich aber auch an die falsche Behörde gewendet. Bei Privatunternehmen sind die Landesdatenschutzbeauftragten zuständig. Daher hat der OP richtigerweise Beschwerde in Hessen eingelegt, weil die betroffenen DB Gesellschaften ihren Sitz in Frankfurt haben.

Nachdem die Behörde geantwortet hat, nehme ich an, dass du auch schon ein Aktenzeichen hast. Damit ist die Dreimonatsfrist nach der gängigen Behördenauslegung erfüllt, denn abschließen müssen sie den Fall in den drei Monaten nicht. In der Praxis dauern gerade Verfahren mit größeren Unternehmen offenbar auch mal über zwei Jahre oder länger. Von einem erfolgreichen Verfahren gegen eine Behörde habe ich noch nichts gehört und die Gerichte arbeiten vermutlich auch nicht schneller.

Danke. Dann kann ich nichts machen.

Hier irrst du. Für Datenschutz im Bereich Telekommunikation ist der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig. Das ist auch korrekt in der DSE von Vodafone dargelegt.

Für Themen, die nicht unmittelbar die Telekommunikation betreffen (z. B. die Webseite von Vodafone) kommt es darauf an, welcher Vodafone-Gesellschaft zuständig ist.

Was mache ich wenn ich zwar eine Eingangsbestätigung habe, aber keine Vorgangsnummer bekommen habe und das jetzt seit November?
Davor hatte ich 3 Beschwerden, wovon eine weitergeleitet wurde und mittlerweile abgearbeitet ist und die beiden anderen gingen auch recht zügig, also ein paar Wochen war alles durch.