Zustimmungseinholung bzgl Datenschutz per com-Domain?

Viele Webseiten nutzen privacy-mgmt.com um die Zustimmungen zu ihren immensen Erlaubnisbannern zu verwalten, zeigt mir uBlock origin (Addon zu u.a. Firefox).
Sitzen die in den USA?

Beispiel, der, sozusagen „österreichische SPIEGEL“, der inhaltlich gerade im Bereich Netzwelt immer wieder positiv überrascht:
https://www.derstandard.at
Wäre doch humorvoll …

ps. Hier
https://www.derstandard.at/datenschutz#headline-39
fand ich zwar eine breite Verspritzung von Nutzerdaten, was ja schon fast provokativ mit vielen Zustimmungsbannern (u.a. bei Heise.de) einher geht, unter anderem doppelte und dreifache Nutzeranalyse (die spätestens genau deshalb rechtlich fragwürdig ist), aber keine Erklärung bzgl Datenübertragung an privacy-mgmt.com

$ whois privacy-mgmt.com
[…]
Registrant City: Reykjavik
[…]
Registrant Country: IS

Whois sagt Island.

Danke!
Jetzt würde mich interessieren, was für ein Unternehmen dahinter steht.
Evtl ein Tochterunternehmen einer US-Firma?
Der Domainabruf selbst ergibt bei mir nur einen Fehler.

Ich fand bisher nur dies:
https://www.scamvoid.net/check/privacy-mgmt.com/

Liefert, wohl erwartungsgemäß, nur einen Fehler:
https://webbkoll.dataskydd.net/de/results?url=http%3A%2F%2Fprivacy-mgmt.com

Withheld for Privacy ehf

Danke!
LOL … schaute gerade selbst auf einer extrem Google-verseuchten Whois-Seite (mein Rechner ist dagegen geschützt) und sah diesen „Namen“ und dachte, das wäre eine Fake/Schutzangabe zwecks Anonymisierung.

Immerhin ist die Webseite https://withheldforprivacy.com/ selbst nicht total mit Trackern verseucht. Das ist ein gutes Zeichen, genauso wie die Tatsache, dass sie also in der EU liegt und direkt der DSGVO unterliegt?

Zweifelhaft: EU-Mitglied wurde Island offenbar nie,

https://de.wikipedia.org/wiki/Island_und_die_Europäische_Union

Ich finde kein „richtiges“ Impressum.
Das verlangt u.a. die Angabe der Geschäftsführer, die hier offenbar vermieden wird und nach isländischen Recht vielleicht auch vermieden werden kann.

Es liegt wohl auch kein Angemessenheitsbeschluss vor:
https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/internationales/angemessenheitsbeschlüsse

Das könnte bedeuten, dass Island als unsicheres Drittland gemäß Art. 45 DSGVO zu gelten hat.
Eventuell gibt es aber Vereinbarungen über die Übernahme der DSGVO?

Ja, die DSGVO gilt für den gesamten EWR lese ich hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Europäischer_Wirtschaftsraum

Island gehört zum EWR wie auch noch Liechtenstein und Norwegen und natürlich die gesamte EU.

Da kann ich also zunächst nichts weiter kritteln … :roll_eyes: , außer vielleicht, dass ich es als ein Zeichen von Inkompetenz empfinde, diese Dinge nicht auf der eigenen Homepage zu „regeln“.
Und wenn wir für jede ach-so-komplizierte Funktion ein berechtigtes Interesse annehmen oder eine Einwilligung einholen lassen, dann ist dem Missbrauch Tür-und-Tor geöffnet.
Was hindert mich daran, zu behaupten, ich könne die Bilder meiner Webpage nicht selbst an die Tageszeit anpassen, wolle das aber? Etc. etc. … und BENÖTIGE deshalb unbedingt den Service einer Firma in Maryland, USA, oder dessen Tochter in Indonesien?

Witheldforprivacy in Island ist durchaus ein Honigtopf mit „besonders schützenswerten Daten“ gemäß Art. 9 DSGVO, nämlich mit IPs = Pseudonymen von Nutzern und deren datenschutzPOLITISCHEN „Einstellungen“, im doppelten Sinne des Wortes „Einstellungen“ und der von ihnen favorisierten Webseiten samt Datum, Reihenfolge Dauer der Besuche, auch Unterseiten etc…