Ärztliche Behandlungsunterlagen und Patientenakte

Wie da welcher Schlüssel lautet, müsste man nachsehen, aber es gibt wirklich sehr kleinteilige Schlüssel und das Ausdrucken ist bestimmt einer davon.

Ich bin mal zur Befundung bei einer Ärztin gewesen und wollte hinterher die Diagnose schriftlich haben.
Sie wollte sie aber nicht rausrücken, weil erfahrungsgemäß sich Patienten damit anderenorts Vorteile erstreiten, statt dafür erneut, privat zu leistende Atteste zu bestellen.
Schließlich habe ich sie mit ihrer Gebührenordnung erschlagen: sie ist zur schriftlichen Diagnose verpflichtet und der Ausdruck hat einen Schlüssel.

Das sehe ich nicht so: Sie sind nach § 1827 BGB verpflichtend.
In meinem Fall ging es allerdings um die damit verbundene Datenschutzverfügung, nach der der Befund mir auszuhändigen sei, sofern ich ansprechbar wäre. Das Krankenhaus hat es trotzdem per Arztbrief verschickt.
Das war übrigens das einzige Mal, daß mir sowas nachweislich passiert ist.